Wiederholung
Das Internationale Privatrecht (Art. 3 EGBGB, Rom I-VO, Rom II-VO, EuGVVO) regelt, welches nationale Recht und welches Gericht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständig ist. Zentrale Begriffe sind Kollisionsnormen, Anknüpfung und Verweisung (insbesondere selbstständige und unselbstständige Kollisionsnorm). Examensrelevant: ordre public-Vorbehalt (§ 6 EGBGB), Qualifikation von c.i.c. beim Vertragsgerichtsstand (Art. 7 EuGVVO), Erfolgsort bei Distanz-, Platz- und Streudelikten, sowie die Abgrenzung Brogsitter zwischen Vertrag und Delikt.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht
Die Fortgeschrittenenhausarbeit nimmt die Entscheidungen OLG Düsseldorf BeckRS 2024, 31328 und BGH IPRax 2024, 400 zum Anlass, um die umstrittene Frage nach der Qualifikation der sog. Morgengabe sowie die ebenfalls kontrovers diskutierte Frage nach der Abgrenzung zwischen reinen Inlands-und Auslandssachverhalten im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 Rom I‑VO didaktisch neu aufzubereiten und zu vertiefen.
Morsches Holz
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.
Wiederholung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.