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Zivilrecht

Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR) regelt, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Sachverhalte anwendbar ist, insbesondere durch die Rom I-VO (Vertragsrecht) und Rom II-VO (außervertragliche Schuldverhältnisse). Zentrale Probleme: Qualifikation, Anknüpfung, Verweisung, ordre public (§ 6 EGBGB), Vorrang von Verordnungen und Staatsverträgen. Examensklassiker: Rechtswahlmöglichkeiten, Renvoi, Vorfragen bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts und internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO.

Zu diesem Thema haben wir 90 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

Dr. Jonas D. Brinkmann· ZJS 2026, 299
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Die Fortgeschrittenenhausarbeit nimmt die Entscheidungen OLG Düsseldorf BeckRS 2024, 31328 und BGH IPRax 2024, 400 zum Anlass, um die umstrittene Frage nach der Qualifikation der sog. Morgengabe sowie die ebenfalls kontrovers diskutierte Frage nach der Abgrenzung zwischen reinen Inlands-und Auslandssachverhalten im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 Rom I‑VO didaktisch neu aufzubereiten und zu vertiefen.

Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO

Internationales Privatrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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