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Zivilrecht

Besonderer Teil - Rom I-VO

Die Rom I-VO (VO (EG) Nr. 593/2008) regelt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht im internationalen Privatrecht. Zentrale Fragen sind ihr Anwendungsbereich (Art. 1–2), die Möglichkeit und Form der Rechtswahl (Art. 3), sowie Sonderregeln für Verbraucherverträge (Art. 6). Examensrelevant: Reichweite der Rechtswahl, Einschränkungen zugunsten von Verbraucherschutz, Vorrang zwingender Vorschriften des Staates mit engerem Bezug.

Zu diesem Thema haben wir 56 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.

Prof. Dr. Frederick Rieländer, Ilayda Aydin· JA 2026, 181· 180 Min Bearbeitung
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Aktualisierungs-Aus beim autonomen Auto

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen internationalen Autokauf im Direktvertrieb, insbesondere die Sachmängelhaftung entlang einer Kettenabtretung nach aufeinanderfolgenden Kaufverträgen, Rechte am digitalen Self-Driving-Paket, die Anwendung deutschen Rechts nach Rom-I-VO, sowie Fragen zum Verbrauchervertrag über digitale Produkte. Thematisiert werden weiter die Aufrechnung mit deliktischen Ansprüchen aus Online-Rufschädigung und die Bedeutung der spezifischen Vertragsklauseln.

· JURA 2025, 2154
Sach- und RechtsmängelRücktrittVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Qualifikationsprobleme und Grenzen der Parteiautonomie im europäischen IPR

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt sowohl die Qualifikationsproblematik der Morgengabe im Rahmen internationaler Eheschließungen als auch die Parteiautonomie und Eingriffsnormen im europäischen Internationalen Privatrecht (IPR). Sie setzt sich mit anspruchsrelevanten Aspekten der Anwendbarkeit und Rechtswahl, insbesondere im Kontext von Rom I‑VO und EU-GüVO, auseinander und beleuchtet zudem die internationalen mietrechtlichen Zusammenhänge im Zusammenhang mit dem Mieterschutz.

· JURA 2025, 2153
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Eigentore

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung und Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) sowie die Vereinbarkeit der sogenannten 50+1-Regel im Profifußball mit den europäischen Grundfreiheiten. Anhand gesetzlicher Vorgaben wird insbesondere die Zulässigkeit von Mehrheitsbeteiligungsbeschränkungen und deren Umsetzung in den deutschen Profi-Fußball untersucht.

· JURA 2025, 2028
Besonderer Teil - Rom I-VOBesondere Klausurkonstellationen+2 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“

Die Klausur behandelt Beratungsfragen zu Mietrecht (Diskriminierung bei Vertragsabschluss, Vertragsgestaltung), Immobiliarsachenrecht (Vorkaufsrecht, notarielle Form, Grundbuch, Wirkung bei Eigentumswechsel und Zwangsvollstreckung, Miete mit späterem Erwerb), sowie erbrechtlichen Gestaltungen (Übergang von Immobilien zu Lebzeiten, Sicherung des Familienbesitzes, Nießbrauch, gemeinschaftliches Auftreten, Testamentsgestaltung, Wechselwirkung von Schenkung und Testament).

Schenkung von Todes wegenBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Morsches Holz

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.

Einführung IPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 20251. Staatsexamen

*"Der missglückte Hauskauf

Die Klausur behandelt den missglückten Hauskauf unter Einbeziehung komplexer zivilrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Auflassungsvormerkung und Eigentumserwerb, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Ansprüche aus Kauf- und Pachtverträgen, sowie zivilprozessuale und international-rechtliche Zuständigkeiten. Es werden zudem die Auswirkungen von Investitionen und die Rechtsfolgen bei Mehrfachveräußerung und Vermietung beleuchtet.

Tim Buchholz, Fabian Schulz· JA 2025, 285· 300 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheKeine anderweitige Rechtshängigkeit§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur zum Kaufrecht: Wasser im Wagen

Paul Kater verlangt nach einem Gebrauchtwagenkauf von Susanne Vogel die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 9.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, da zahlreiche Mängel am Fahrzeug vorliegen und diese nicht vollständig beseitigt wurden. Zusätzlich fordert Kater von Vogel Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800 €. Im Mittelpunkt des Falls stehen die kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, das Rücktrittsrecht sowie die Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung der Anwaltskosten. Vogel rechnet mit Gegenansprüchen auf Nutzungs- und Wertersatz auf. Zu klären sind die wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren rechtliche Voraussetzungen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Der Abenteuerurlaub

Die Klausur behandelt einen Schadensfall beim Abenteuerurlaub einer deutschen Familie in Kroatien, bei dem der minderjährige Sohn nach Alkoholkonsum unter Aufsicht des Vaters einen Autounfall verursacht. Themen sind die internationale Zuständigkeits- und Rechtsanwendungsprüfung, Legalzession im Versicherungsrecht sowie das Angehörigenprivileg des § 86 III VVG. Die Zusatzfrage betrifft die gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland.

Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Irgendwer ist immer krank!

In diesem Fall verlangt der Arbeitnehmer A von seiner Arbeitgeberin I-GmbH Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen längeren Zeitraum, nachdem er zunächst wegen eines Burn-Out-Syndroms und anschließend wegen einer Knieoperation arbeitsunfähig war. Streit besteht insbesondere darüber, ob es sich um einen einheitlichen oder mehrere voneinander unabhängige Verhinderungsfälle handelt und ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Im zweiten Sachverhalt fordert die Arbeitnehmerin B die Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes, nachdem ihr von der Arbeitgeberin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen der Zutritt zum Betrieb trotz negativer Coronatests untersagt wurde. Zentral sind Fragen zum Annahmeverzug des Arbeitgebers sowie zur arbeitgeberseitigen Anordnung von Quarantänemaßnahmen und deren arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Der gestresste Vater

Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung zum Internationalen Privatrecht, insbesondere zu Art. 6 I Rom I-VO in Bezug auf Verbraucherverträge sowie zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im materiellen Recht wird die Zurechnung von Mitverschulden nach § 254 BGB im Kontext von Schutzverträgen und deliktischer Haftung diskutiert, zudem werden kaufrechtliche Fragestellungen geprüft.

Christian Uhlmann· JURA 2024, 398
Einführung IPRDreipersonenverhältnisseGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: UN-Kaufrecht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht – „Alles bio, ist doch logisch“

Die Klausur behandelt das UN-Kaufrecht, das Internationale Privatrecht (IPR) und das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZPR). Die Aufgabenstellung umfasst typische Problemstellungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, etwa zur Anwendbarkeit und Auslegung internationaler Regelungen, sowie Konfliktlösung bei verschiedenen Rechtsordnungen. Sie richtet sich vorrangig an Studierende mit Schwerpunktbereich im internationalen Zivilrecht.

Dr. Simon Jobst, Peter Moser· JuS 2024, 243· 180 Min Bearbeitung
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VOEinführung IZPR+4 weitere
JURA 2024Schwerpunktbereich

LL.M. Exam Paper in Private International Law (Conflict of Laws)

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein grenzüberschreitender Streit zwischen einem österreichischen Streaming-Dienst und einer nigerianischen Kundin in Deutschland über die Anwendung der richtigen Rechtsordnung. Geprüft wird, welches Recht auf einen internetbasierten Streamingvertrag mit angeblicher Nutzung zu kommerziellen Zwecken vor den Gerichten in Wien Anwendung findet. Insbesondere geht es um die Prüfung des Anwendungsbereichs und der Kollisionsregeln nach Rom-I-VO, CISG und gegebenenfalls Rom-II-VO.

Johannes Ungerer· JURA 2024, 52
Einführung IPR+3 weitere
JURA 2023Schwerpunktbereich

Feuer auf der Never Taken

Die Klausur behandelt Fragestellungen des Seehandelsrechts, insbesondere die international privatrechtliche Einordnung des Fixkostenspediteurs sowie die Wertersatzhaftung nach dem HGB bei Zerstörung von Transportgut. Zu klären ist, ob dem Verkäufer (A) sowie dem Käufer (R) gegen den Spediteur (F) Ansprüche auf Ersatz für zerstörte Becher zustehen, wobei auf den Seefrachtbrief bzw. das Rektakonnossement besonderes Augenmerk gelegt wird.

Ivo Manthei, Johannes Ipsen· JURA 2023, 1052
Der KaufmannsbegriffAllgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)Besonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf

In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.

Tim Kniepkamp, Paul Suilmann· ZJS 2023, 990
AGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Von smarten Uhren und nicht so smarten Verträgen

Die Klausur behandelt im ersten Teil grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts, insbesondere die Wirksamkeit und Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung im Rahmen eines internationalen Vertrages. Im zweiten Teil steht das neue Verbrauchsgüterkaufrecht mit den Vorschriften zu digitalen Produkten im Zentrum, insbesondere Gewährleistungsfragen bei Software-Mängeln und die Besonderheiten von Waren mit digitalen Elementen.

Alexander H. Kock· JURA 2023, 610
Einführung IPRVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Impfgegner im Pflegeheim

Ein Pflegeheimbetreiber kündigt einem langjährigen, ungeimpften Rezeptionisten, der aus religiösen Gründen eine Corona-Impfung verweigert und keinen Nachweis vorlegt. Im Zuge der gesetzlich eingeführten Impf- oder Genesenennachweis-Pflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommt es zum Streit über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und verlangt hilfsweise Wiedereinstellung nach Genesung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Kündigungsgrund, den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie mögliche Wiedereinstellungsansprüche.

Johannes Götz· ZJS 2023, 542
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.

AGB§ 1004 BGB (analog)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Fabrikunglück in der grenzüberschreitenden Lieferkette

Die Examensklausur thematisiert insbesondere die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Anknüpfung der Rom I- und II-Verordnungen im Rahmen eines Fabrikunglücks in einer grenzüberschreitenden Lieferkette. Im Mittelpunkt steht die mögliche Haftung einer in Deutschland ansässigen Abnehmergesellschaft für Verletzungen von Brandschutz- bzw. Verkehrspflichten durch eine ausländische Zulieferergesellschaft und Schutzpflichten gegenüber Dritten. Der Sachverhalt orientiert sich am bekannten ‚KiK-Fall‘ und behandelt aktuelle Fragen zur Haftung in globalen Lieferketten.

Paul Meder, Markus Rehberg· JURA 2023, 182
Einführung IPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln

Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.

Julian Stein· ZJS 2023, 108
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2022Schwerpunktbereich

Internationales Verfahrensrecht Kurzhausarbeit

Die Kurzhausarbeit stellt einen Sachverhalt aus dem Internationalen Zivilprozessrecht, insbesondere zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung, dar. Es geht um die Frage, ob das Amtsgericht Frankfurt für die Klage eines deutschen Unternehmers gegen einen in Spanien ansässigen Hersteller aufgrund von Mängeln an gelieferten Poolleitern zuständig ist. Dabei steht die Bestimmung des Erfüllungsortes bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen mit unterschiedlichen Lieferorten im Mittelpunkt.

Felix Klüh, Maximilian Höving· JURA 2022, 1299
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.

Sebastian Fernkorn· ZJS 2022, 853
Rücktritt Pflichten von Unternehmer und BestellerAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur "Großvaters gescheiterte Geschäfte" behandelt Fragen rund um die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem gefundenen Segelboot und einer Schenkung eines Smartphones unter Bedingung. Sie thematisiert insbesondere Ansprüche aus GoA sowie Rückabwicklung im Bereicherungsrecht (inkl. Kettenübertragung).

Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf· JA 2022, 272· 150 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend

In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.

§§ 830, 840 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 844 BGB+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.

Groh· JuS 2022, 158
AGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Energiewende

Die Klausur behandelt nachbarrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Energiewende. Teil 1 prüft Schadensersatzansprüche nach einem durch Wärmedämmungsarbeiten verursachten Hausbrand, Teil 2 thematisiert Einwirkungen durch Solarpark und Windkraftanlage und die Frage nach Beseitigungsansprüchen, und Teil 3 betrifft die Zwangsvollstreckung in Grundstücke bei Vorhandensein von Windkraftanlagen. Es werden sowohl deliktsrechtliche als auch sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.

Prof. Dr. Martin Löhnig, Kerstin Klingseis· JA 2022, 16· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Besonderer Teil - VertiefungRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Ärger vor der Registereintragung

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vorgründung bzw. Gründung einer oHG und einer GmbH vor deren Registereintragung. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Ansprüche von Vertragspartnern gegen die Vor-Gesellschaft, einzelne Gesellschafter und Gründer. Zentral ist die Problematik, ob und in welchem Umfang bereits rechtlich relevante Verpflichtungen bestehen.

Dr. David Bartlitz· JA 2021, 282· 120 Min Bearbeitung
Angebot und Annahme§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: Die Coronaparty

Im Mittelpunkt des Falls steht die deliktsrechtliche Haftung bei Ansteckung mit dem Coronavirus im Alltag und auf einer privaten Party. B verlangt von A Ersatz für Test- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld, nachdem er sich durch ein Verhalten von A im Supermarkt infiziert hat. Zudem geht es um mögliche Ansprüche von D gegen K, B und C, nachdem D sich auf einer Geburtstagsfeier infiziert und schwere gesundheitliche Schäden erlitten hat. Die Fallkonstellationen behandeln insbesondere Fragen zur Haftung für Gesundheits- und Vermögensschäden, Kausalität und etwaige Mitverantwortung der Beteiligten.

Shari Bünte, Kevin Göldner· ZJS 2021, 149
Besonderer Teil - Rom II-VOBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht

Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.

Besonderer Teil - VertiefungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Besonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Schieflage im Garten

Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.

Michael Keuchen· JA 2020, 821· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Minderung & SchadensersatzPflichten im Mietverhältnis +5 weitere
JURA 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht: Die Reise nach Südafrika

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit internationalen Bezügen: Zwei Studenten mieten in Südafrika ein Apartment und schließen weitere Verträge, unter anderem einen Mietwagenvertrag. Im Fokus stehen die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, international-vertragliches und außervertragliches Schuldrecht sowie Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts.

Michael Sonnentag· JURA 2019, 174
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+4 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Damenschneidermeisterin zwischen zwei Fronten

Die Klausur behandelt kollisionsrechtliche Fragen im Kontext der Europäischen Erbrechtsverordnung. Im Vordergrund stehen das Formstatut bei Rechtswahl, die Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und die Ausweichklausel; zudem werden materiell-rechtliche Aspekte wie der Testierwille thematisiert. Es handelt sich um einen Fall aus dem Schwerpunktbereich Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.

Duy Tuong Huynh· JURA 2018, 799
Besonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Ein internationaler Grundstückskauf mit schmerzhaften Folgen

Der Übungsfall behandelt einen internationalen Grundstückskauf zwischen zwei deutschen Parteien über ein Ferienhaus in Frankreich. Im Zentrum stehen Fragen zur internationalen Gerichtszuständigkeit, zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Vorvertrags sowie zu Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Hundebisses. Die Sachverhaltsanalyse umfasst sowohl zivilprozessrechtliche als auch internationale und europäische privatrechtliche Aspekte.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPRGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Energieversorgung

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2018, 581· 300 Min Bearbeitung
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)AGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen durch einen Ghostwriter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Auftrag im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Politiker, Verlag und Ghostwriter. Zu prüfen sind Unterlassungs-, Herausgabe- und Entschädigungsansprüche sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Betroffenen.

Prof. Dr. Maximilian Haedicke, Elisabeth Andersen· JA 2018, 262· 300 Min Bearbeitung
VermächtnisAllgemeines RechtsschutzbedürfnisAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Das Wasserstoff-Peroxid-Kartell –- Ein Klausurfall zum EuZPR und EuIPR

Der Klausurfall behandelt die internationale Zuständigkeit und das Internationale Privatrecht (EuZPR, EuIPR) am Beispiel eines Kartells zwischen mehreren europäischen Wasserstoff-Peroxid-Herstellern. Es werden die Anwendung der Brüssel Ia-VO sowie Rom I und II-VO auf einen Schadensersatzprozess vor einem deutschen Landgericht diskutiert, wobei auch die Abtretung von Ansprüchen aus unterschiedlichen EU-Ländern einbezogen ist. Spezielle kartellrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Marianne Andrae· JURA 2018, 60
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPR+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit dem Kfz

Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.

Alexander Metzing· JA 2017, 574· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungNacherfüllung +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Alle meine Erben

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.

Dr. Hellen Hetterich· JA 2017, 178· 300 Min Bearbeitung
Anfechtung der WillenserklärungScheidung und ScheidungsfolgenBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.

Dr. Malte Kramme, Gordon Kardos, Christian Fleischmann· JA 2017, 103· 120 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Sommerurlaub mit Hindernissen

Der Fall "Sommerurlaub mit Hindernissen" stellt verschiedene internationale Vertragskonstellationen dar, wie Hotelbuchung, Souvenirkauf und Reisetaschenkauf über Ländergrenzen hinweg. Schwerpunkt ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Art. 6 Rom I-VO unter Einbeziehung der EuGH-Rechtsprechung. Der Fall thematisiert Minderungsansprüche, Schadensersatz, Widerruf und Rechtswahl.

Sven Loose· JURA 2016, 1172
Besonderer Teil - Rom I-VOWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber

Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen

Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.

Yannick Diehl· ZJS 2016, 200
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 831 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Rutschiger Kunstrasen

Die Klausur behandelt Ansprüche eines Käufers gegen einen Verkäufer wegen mangelhaften Kunstrasengranulats. Thematisiert werden insbesondere Nacherfüllungspflichten (insbesondere auch Ausbau, Entsorgung und Neueinbau) sowie der Ersatz von Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung.

Prof. Dr. Christian Alexander, Felix Dörig· JA 2016, 93· 120 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Kunst des richtigen Reagierens

Die Klausur behandelt zwei Fälle zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln an einem gebrauchten PKW sowie an einem neu gelieferten Motorroller. Es geht um die Voraussetzungen des Rücktritts, das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung und den Umgang mit Mängelbeseitigung und Kosten für Nutzungsersatz.

Dr. Abbas Samhat, Lohse· JA 2014, 581· 300 Min Bearbeitung
Rücktritt RücktrittGefahrübergang+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Schmutzige Methoden wegen sauberer Energie

Die A-GmbH und die B-AG, beide Teil des internationalen Konzerns „Sunshine-TECNO“, klagen vor dem LG Düsseldorf gegen die C-GmbH, D-S.à.r.l. und E-LTDA. Hintergrund ist die Behauptung, dass für eine Photovoltaikanlage in Rio de Janeiro Technik verwendet wurde, die aus ihrem Konzern stamme und unerlaubt weitergegeben wurde. Die Klage umfasst Unterlassungsansprüche wegen der Vervielfältigung und Verbreitung technischer Zeichnungen sowie Schriftstücke, gestützt auf Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Streitpunkte sind die internationale Zuständigkeit des LG Düsseldorf und die Anwendung des richtigen Rechts auf die Ansprüche.

Benjamin Hansen· ZJS 2014, 378
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besonderer Teil - Rom II-VO§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Urlaub mit Folgen

Die Klausur behandelt die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei einem internationalen Pauschalreisevertrag und möglichen Schadensersatzansprüchen. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Rechtswahl bei Verbraucherverträgen zwischen einem deutschen Verbraucher und einem kanadischen Unternehmer sowie die kollisionsrechtliche Behandlung von deliktischen Ansprüchen. Besonderes Augenmerk liegt auf Art. 6 Rom I-VO und der Bedeutung unionsrechtlicher und kollisionsrechtlicher Vorschriften.

Giesela Rühl, Philipp Köppen· JURA 2013, 925
Besonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+2 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Radfahren im Wald

Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Radfahren im Wald, insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche der Erbin nach einem tödlichen Unfall. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Ansprüche aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB für Fehler eines Verrichtungsgehilfen. Es werden zudem landes- und bundesrechtliche Regelungen (insbesondere § 14 BWaldG) zum Betreten und Befahren des Waldes sowie waldtypische Gefahren thematisiert.

Prof. Dr. Giesela Rühl, Dr. Lars Schmidt· JA 2013, 814· 120 Min Bearbeitung
§ 831 BGB§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der misslungene Markteintritt

Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.

StellvertretungFeststellungsklageInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich IPR und Rechtsvergleichung Neue Nachbarn

Die Examensklausur behandelt die Fragen rund um die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs nach einem Grundstückskaufvertrag und einem Pachtvertrag zwischen zwei deutschen Kaufleuten. Thematisiert werden insbesondere das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht, formelle und materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen, Präklusionsprobleme und die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, etwa hinsichtlich einer Aufrechnung. Die Kandidaten sollen beurteilen, wie das staatliche Gericht über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach den §§ 1025 ff. ZPO entscheidet.

Katharina Hilbig· JURA 2010, 712
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien

Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.

Peter A. Windel· JURA 2010, 381
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBMinderung & Schadensersatz§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG

Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG sowie die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Es werden typische Problempunkte bei Gründung, Kapitalaufbringung und Kreditsicherung in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen geprüft. Daneben ist auch die Haftung der Gesellschafter in der Krise einer Personenhandelsgesellschaft (KG) Gegenstand.

Prof. Dr. Dr. Christian Kirchner, David Dietrich· JA 2008, 340· 300 Min Bearbeitung
Grundsätze & UrteilsartenGläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /Schuldnermehrheit+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Good Old Times

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.

Prof. Dr. Dominique Jakob· JA 2008, 101· 120 Min Bearbeitung
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.

Christin Horlach· JA 2007, 590· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Streit in der GmbH um einen Autokauf

In dieser Examensklausur geht es um einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer einer GmbH über seinen eigenen Privatwagen zugunsten der Gesellschaft abschließt. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung des Geschäfts und stellt die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Frage. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer sowie deren Durchsetzbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschafts- und schuldrechtlicher Vorschriften.

Prof. Dr. Roland Michael, Beckmann, Dr. Christian Hofmann· JA 2006, 270· 180 Min Bearbeitung
Minderung & SchadensersatzPflichten im Mietverhältnis Besonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod

Die Klausur behandelt den postmortalen Persönlichkeitsschutz und die Frage, ob und inwieweit die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen nach dessen Tod durch Angehörige oder Erben geltend gemacht werden können. Im Mittelpunkt steht die unbefugte werbliche Nutzung des Namens und Erscheinungsbildes des verstorbenen Künstlers durch eine Brauerei, wobei Schadensersatz-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Erbin und Ehefrau gegen den Verwender zu prüfen sind.

Lorenz von Hassell· JA 2005, 592· 300 Min Bearbeitung
Minderung & SchadensersatzScheidung und ScheidungsfolgenBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
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