Johannes Landbrecht
Klausuren
Der Abenteuerurlaub
Die Klausur behandelt einen Schadensfall beim Abenteuerurlaub einer deutschen Familie in Kroatien, bei dem der minderjährige Sohn nach Alkoholkonsum unter Aufsicht des Vaters einen Autounfall verursacht. Themen sind die internationale Zuständigkeits- und Rechtsanwendungsprüfung, Legalzession im Versicherungsrecht sowie das Angehörigenprivileg des § 86 III VVG. Die Zusatzfrage betrifft die gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland.
Erstattung von Aus- und Einbaukosten bei Mängeln der Kaufsache – auch jenseits des Verbrauchsgüterkaufs?
Im Mittelpunkt dieses Falles steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer bei Lieferung mangelhafter Kaufsachen vom Verkäufer Ersatz für Aus- und Einbaukosten verlangen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Übertragbarkeit der durch den EuGH und BGH entwickelten Rechtsprechung zum Verbrauchsgüterkauf auf unternehmensbezogene Kaufverträge sowie auf dem Vertretenmüssen bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Nacherfüllung.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis
Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Landbrecht prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), AGB (1×), Besonderer Teil - Rom I-VO (1×), Dreipersonenverhältnisse (1×), Einführung IPR (1×), Haftung nach StVG (1×), Minderung & Schadensersatz (1×) und Nacherfüllung (1×).