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Jurafuchs
Dr.

Matthias Veicht

1 Klausur im Portal
München

Klausuren

ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend

In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.

§§ 830, 840 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 844 BGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Matthias Veicht prüfen besonders häufig § 844 BGB (1×), §§ 830, 840 BGB (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).