Michael Stürner ist ein deutscher Jurist und seit dem 8. Februar 1975 in Stuttgart geboren. Er arbeitet als Hochschullehrer an der Universität Konstanz. Stürner hat sich in der akademischen Lehre und Forschung etabliert und ist an einer renommierten deutschen Universität tätig.
Klausuren
5 KlausurenZR-Examensklausur zum Allgemeinen Schuldrecht
Student Simon (S), der in einer grenznahen Stadt in Süddeutschland wohnt, möchte seine kargen Einkünfte aufbessern. Er weiß, dass der Versand von Waren aus Deutschland in die Schweiz insbesondere wegen der hohen Portokosten von Kunden aus der Schweiz vielfach als unattraktiv empfunden wird. Das bringt ihn auf die Idee, seine Adresse gegen eine monatliche Gebühr von 5 Euro als Lieferadresse zur Verfügung zu stellen, die Kunden aus der Schweiz beim Online-Einkauf angeben können. Nach der Anlieferung soll die Ware bei ihm abgeholt werden. Da zu seiner WG-Wohnung ein großes Kellerabteil gehört, ist es ihm möglich, auch eine größere Anzahl von Paketen zu lagern. Die in der Schweiz wohnende Julia (J) erfährt aufgrund eines Inserats des S auf dem Schweizer Kleinanzeigenportal www. kleinanzeigen. ch von dessen Angebot und bekundet sofort ihr Interesse. Per E‑Mail vereinbaren J und S den Abschluss eines» Aufbewahrungs-und Lieferannahmevertrags «für zunächst sechs Monate. In den» Vertragsbedingungen «, die S für alle Verträge verwenden möchte und die er vorher der J zugesandt hatte, ist die Haftung des Verwahrers für einfache Fahrlässigkeit–auch im Hinblick auf gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen–ausgeschlossen und die Geltung deutschen Rechts vorgesehen. Weiter soll es nach dem Vertrag dem S überlassen sein, wann und wie Pakete angenommen werden. Insbesondere behält sich S die Möglichkeit vor, Pakete an eine Packstation oder Postfiliale weiterzuleiten. J soll Pakete außerdem nur nach Ankündigung und persönlich bei J abholen; ein eigener Zugang der J zum Kellerabteil ist nicht vorgesehen. S und J einigen sich weiter darauf, dass die Lieferanschrift der Bestellungen jeweils» J c/o S «lauten soll. Sie vereinbaren ferner, dass J, sobald sie ihr erstes Paket bei S abholt, die bis dahin angefallene Gebühr in bar bezahlen soll. Der Vertrag enthält auch alle hinsichtlich eines Widerrufsrechts erforderlichen Belehrungen und Informationen.
Zur Repartierungspflicht bei (beschränkten) Gattungsschulden
Die Klausur behandelt die Problematik der Repartierungspflicht bei beschränkten Gattungsschulden. Am Beispiel eines Kartoffelbauern, dessen Vorrat durch einen Zufallsbrand teilweise zerstört wurde, wird die Frage untersucht, ob der Schuldner verpflichtet ist, die verbliebenen Vorräte gleichmäßig auf mehrere Gläubiger zu verteilen oder eine freie Auswahl hat. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Konkretisierung sowie die Bedeutung von § 242 BGB für eine Repartierungspflicht thematisiert.
Ein internationaler Grundstückskauf mit schmerzhaften Folgen
Der Übungsfall behandelt einen internationalen Grundstückskauf zwischen zwei deutschen Parteien über ein Ferienhaus in Frankreich. Im Zentrum stehen Fragen zur internationalen Gerichtszuständigkeit, zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Vorvertrags sowie zu Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Hundebisses. Die Sachverhaltsanalyse umfasst sowohl zivilprozessrechtliche als auch internationale und europäische privatrechtliche Aspekte.
Richtlinienkonforme Rechtsanwendung im Privatrecht
Im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenfliesen stellen sich nach dem Einbau der gelieferten Ware Mängel heraus. Die praxisnahe Fallfrage lautet, ob der Käufer vom Verkäufer auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und Einbau mangelfreier Fliesen im Wege des Nacherfüllungsanspruchs nach § 439 BGB ersetzt verlangen kann. Die Bearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit der richtlinienkonformen Auslegung von Sekundärgewährleistungsrechten und der einschlägigen Rechtsprechung.
Eine deutsch-türkische Erbschaft mit Tücken
Der Fall behandelt eine deutsch-türkische Erbschaft: Nach dem Tod eines türkischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Deutschland stellen sich Fragen zur internationalen Zuständigkeit für den Erbscheinsantrag, zur gesetzlichen Erbfolge sowie zu güterrechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Zudem wird die internationale gerichtliche Zuständigkeit für eine Herausgabeklage bezüglich eines im Nachlass befindlichen Fahrzeugs geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Michael Stürner prüfen besonders häufig Grundlagen des Kaufvertrags (3×), Einführung IPR (2×), AGB (1×), Entstehung von Schuldverhältnissen (1×), Gesetzliche Erbfolge (1×), Internationale Zuständigkeit (EuGVVO) (1×), Nacherfüllung (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).