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ZivilrechtJURA 20251. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Allgemeinen Schuldrecht

Examensklausur · JURA 2025, 317 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen

Von Michael Stürner, Adrian Hemler

Zur Fundstelle (JURA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JURA 2025, 317
Lösung
—

Student Simon (S), der in einer grenznahen Stadt in Süddeutschland wohnt, möchte seine kargen Einkünfte aufbessern. Er weiß, dass der Versand von Waren aus Deutschland in die Schweiz insbesondere wegen der hohen Portokosten von Kunden aus der Schweiz vielfach als unattraktiv empfunden wird. Das bringt ihn auf die Idee, seine Adresse gegen eine monatliche Gebühr von 5 Euro als Lieferadresse zur Verfügung zu stellen, die Kunden aus der Schweiz beim Online-Einkauf angeben können. Nach der Anlieferung soll die Ware bei ihm abgeholt werden. Da zu seiner WG-Wohnung ein großes Kellerabteil gehört, ist es ihm möglich, auch eine größere Anzahl von Paketen zu lagern. Die in der Schweiz wohnende Julia (J) erfährt aufgrund eines Inserats des S auf dem Schweizer Kleinanzeigenportal www. kleinanzeigen. ch von dessen Angebot und bekundet sofort ihr Interesse. Per E‑Mail vereinbaren J und S den Abschluss eines» Aufbewahrungs-und Lieferannahmevertrags «für zunächst sechs Monate. In den» Vertragsbedingungen «, die S für alle Verträge verwenden möchte und die er vorher der J zugesandt hatte, ist die Haftung des Verwahrers für einfache Fahrlässigkeit–auch im Hinblick auf gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen–ausgeschlossen und die Geltung deutschen Rechts vorgesehen. Weiter soll es nach dem Vertrag dem S überlassen sein, wann und wie Pakete angenommen werden. Insbesondere behält sich S die Möglichkeit vor, Pakete an eine Packstation oder Postfiliale weiterzuleiten. J soll Pakete außerdem nur nach Ankündigung und persönlich bei J abholen; ein eigener Zugang der J zum Kellerabteil ist nicht vorgesehen. S und J einigen sich weiter darauf, dass die Lieferanschrift der Bestellungen jeweils» J c/o S «lauten soll. Sie vereinbaren ferner, dass J, sobald sie ihr erstes Paket bei S abholt, die bis dahin angefallene Gebühr in bar bezahlen soll. Der Vertrag enthält auch alle hinsichtlich eines Widerrufsrechts erforderlichen Belehrungen und Informationen.

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