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Zivilrecht

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre

Die Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre im BGB AT unterscheiden Willenserklärung, Rechtsgeschäft, rechtsgeschäftsähnliche Handlung und Realakt. Zentrale Normen sind etwa § 104 ff. BGB (Geschäftsfähigkeit), §§ 104–185 BGB (Rechtsgeschäfte), § 167 Abs. 1 (Vollmacht), § 143 Abs. 1 (Anfechtung), § 657 (Auslobung), § 286 Abs. 1 (Mahnung), § 950 (Verarbeitung), § 984 (Schatzfund). Examensrelevant sind Abgrenzungen zwischen Willenserklärung, Realakt und rechtsgeschäftsähnlicher Handlung sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip.

Zu diesem Thema haben wir 200 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Der Vertragsschluss über § 151 BGB

Die Klausur befasst sich mit dem Zustandekommen eines Vertrages nach § 151 BGB, insbesondere mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag ohne Zugang einer Annahmeerklärung wirksam wird. Analysiert wird die Fallkonstellation des sogenannten stillschweigenden oder konkludenten Vertragsschlusses.

DR. Niklas Markowetz· JA 2026, 891
Angebot und Annahme+2 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Von Grundstücken und Minderjährigen

In dieser Fortgeschrittenenklausur wird das Zusammenspiel von Grundstückskauf und damit verbundenen Minderjährigenfragen geprüft. Thematisiert werden das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen mit Beteiligung minderjähriger Personen sowie die Eigentumsübertragung an Grundstücken.

Dr. Timm Pravemann· JuS 2026, 864
GeschäftsfähigkeitErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+2 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Misslungene Kündigungen?“

In diesem Examensübungsfall werden die Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietvertrags sowie Schadensersatzansprüche infolge einer Räumung auf Grund einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung geprüft. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob ein Mieter Mehrerlöse des Vermieters nach Weitervermietung der Wohnung herausverlangen kann.

Dr. Nathan Krian· JA 2026, 638· 300 Min
BeendigungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Fristen und Termine+3 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Digitale Produkte – Cloudspeicher mit zusätzlicher „Serviceleistung“

Die Klausur behandelt einen Fall zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte, wobei es unter anderem um die rechtliche Einordnung und die Besonderheiten beim Angebot von Cloudspeicher mit zusätzlicher Serviceleistung geht. Es werden Fragen zu Leistungsstörungen und den daraus resultierenden Ansprüchen angesprochen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Wer überbietet wen?“

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss im Rahmen einer Online-Auktion unter Einbeziehung von AGB einer Internetplattform und problematisiert insbesondere das sogenannte Shill Bidding. Es ist zu prüfen, ob der Käufer gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Lampe gegen Zahlung des ursprünglich gebotenen oder des Höchstbetrags hat. Die Fortgeschrittenenklausur thematisiert Fragen zu Angebot und Annahme sowie zur Wirksamkeit und Einbeziehung von AGB.

Cara Fahrinkrug, Robin Przybilla· JA 2026, 630· 180 Min
Angebot und AnnahmeAGB+2 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Nebelkerzen“

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines von einem Prokuristen entgegen interner Weisungen abgeschlossenen Kaufvertrags über besonders günstig angebotene Ware sowie die Folgen, wenn eine minderjährige Person als Vertreterin auftritt. Außerdem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Widerklage geprüft.

Dr. Lukas Münster· JA 2026, 554· 300 Min
StellvertretungGeschäftsfähigkeitAngebot und Annahme+4 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Aktienrecht – Vertrauen mit Nebenwirkungen

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Aktienrechts mit Schwerpunkt auf den Vertrauensgrundsatz und dessen Nebenwirkungen. Relevante Regelungen zur Aktiengesellschaft werden praxisnah geprüft. Die Aufgaben zielen auf eine vertiefte Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze im Schwerpunktbereich.

Christopher Weißenberg· JuS 2026, 530· 240 Min
AktiengesellschaftGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionen
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus

Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.

Professor Dr. Matthias Fervers· JuS 2026, 442· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+7 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Was an einer Tankstelle alles passieren kann

A, 16 Jahre alt, betankt bei B's Tankstelle seinen Roller versehentlich mit Super 95 statt wie beabsichtigt mit Super Plus. Nach dem Tankvorgang erklärt A gegenüber dem Angestellten L, dass er den Kaufpreis aufgrund eines Irrtums nicht zahlen wolle. Es ist zu prüfen, ob B von A Zahlung in Höhe von 8,30 EUR nach § 433 II BGB verlangen kann; dabei sind insbesondere Fragen der Geschäftsfähigkeit, des Irrtums und der Stellvertretung zu klären.

Niklas Markowetz· JA 2026, 359· 120 Min
GeschäftsfähigkeitAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Harry Otter und das verschollene Diadem

Im Fall verlangt der Erbe Harry Otter nach der Verleihung eines wertvollen Diadems dessen Herausgabe von der Entleiherin Ginny Wiesel. Nach deren Mitteilung, das Diadem verloren zu haben, stellt sich die Frage nach einem möglichen Schadensersatz und der Geltendmachung eines sogenannten ‚3er-Antrags‘. Die Klausur prüft Ansprüche auf Herausgabe und Schadensersatz, insbesondere im Unvermögensfall nach Leihe.

Dr. Niklas Cordes, Viktoria Brinkmann· JA 2026, 238· 60 Min
Leihe, §§ 598ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt nachbarrechtliche Beziehungen im Zusammenhang mit einer Zufahrtsnutzung und diskutiert Ansprüche bzgl. Unterlassung des Tores auf dem Nachbargrundstück. Daneben werden Fragen zu Kaufverträgen, insbesondere Vertreterhandeln und Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, am Beispiel von Technikverkäufen an die Nachbarn thematisiert.

Dr. Josephine Odrig· JA 2026, 14· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGeschäftsfähigkeitErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+5 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Es handelt sich um eine Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB. Schwerpunktmäßig werden grundlegende Fragen der Rechtsgeschäftslehre und des Zustandekommens von Verträgen behandelt.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des BGB und richtet sich an Anfänger:innen. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Aspekte der Rechtsgeschäftslehre, das Zustandekommen von Verträgen sowie typische Prüfungsprobleme aus dem Bereich der Willenserklärung.

Roland Schimmel· JURA 2026, 248
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreTatbestand der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Schuldrecht

Im Fall schließt die Betriebswirtin B über eine Plattform einen Vertrag über eine möblierte Ferienwohnung mit Frühstücksservice, entdeckt bei Anreise Mängel am Inventar, zahlt nach Abreise nur die Hälfte des vereinbarten Preises und richtet durch Umstellen der Möbel Schäden am Parkett an. Der Vermieter F verlangt Ersatz für die restliche Miete, Reparaturkosten sowie entgangene Gewinne, während B Verjährung einwendet.

Jonas Heckmann, Ben Eyler· JURA 2026, 790
Pflichten im Mietverhältnis VerjährungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht

Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.

Julian Jensen· JURA 2026, 552
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundprinzipien des Sachenrechts+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Die Windsbraut“

Die Klausur behandelt eine komplexe sachenrechtliche Fallgestaltung: Nach dem Tod des O wird dessen Neffe K als Eigentümer eines Grundstücks samt Haus im Grundbuch eingetragen und nimmt Renovierungen sowie Verkäufe aus dem Nachlass vor. Später taucht ein Testament auf, das A als Alleinerbin ausweist; A begehrt daraufhin Grundbuchberichtigung und die Herausgabe eines wertvollen Gemäldes von den späteren Erwerbern. Im Mittelpunkt stehen Grundbuchberichtigungsanspruch, Eigentumsverschaffung, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Probleme des gutgläubigen Erwerbs.

Grundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes

Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.

Dr. Kevin Kulp· JuS 2025, 1144· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetzliche ErbfolgeVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+10 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht – (wie) passt das zusammen?

Z und die XY-KG streiten um die Verpflichtung des Z zur weiteren Einlagezahlung, nachdem dieser seine Beteiligung und künftigen Zahlungen widerrufen hat. Zur Prüfung stehen insbesondere der Verbraucher- und Unternehmerbegriff, das Widerrufsrecht, die fehlerhafte Gesellschaft und die richtlinienkonforme Auslegung im Zuge des gesellschaftsrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Zusammenspiels.

Maximilian Mast· JA 2025, 890· 120 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Konstituierungskrise

Der Fall behandelt einen Sturz auf einem öffentlichen Gehweg aufgrund einer schadhaften Gehwegstelle und die daraus resultierende Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Thematisiert werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, Mitverschulden, Prozesskostenhilfe sowie Beweisfragen.

Dr. Holger Jäckel· JA 2025, 583· 60 Min
§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften

Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Lennart Nicolai· JuS 2025, 665
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionenHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten

Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreTatbestand der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+10 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Rockstar auf Abwegen

Im Fall "Rockstar auf Abwegen" schließt ein Rockstar mit einer Messe-GmbH einen Vertrag über ein Konzert in Frankfurt a.M. Die Messe-GmbH kündigt den Vertrag aufgrund öffentlicher Kritik am Künstler, der für seine israelkritischen Äußerungen bekannt ist und damit in Verbindung stehender Rufschädigung. Der Rockstar verlangt trotzdem die vereinbarte Vergütung und weitere Schadensersatzpositionen, nachdem ihm die Halle endgültig verweigert wird.

Grundlagen des KaufvertragsZustandekommen und BeendigungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.

Julia Becker· JuS 2025, 584· 300 Min
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Von Mücken und Elefanten

Der Fall behandelt die gegenseitige Vertretung beim Ankauf von Modelleisenbahnen und die rechtlichen Folgen eines Irrtums bei der Besitzverschaffung der Kaufsache. Im Zentrum stehen Fragen zur Stellvertretung, zur Wirkung der Erklärungen gegenüber dem Vertretenen sowie zur Anfechtung und Rückabwicklung nach einer irrtümlichen Übereignung. Ebenso werden etwaige Ansprüche bei Weiterveräußerung der Sache an gutgläubige Dritte thematisiert.

Prof. Dr. Roland Schimmel· JA 2025, 447· 120 Min
StellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen

Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.

Dr. Ewald Helml, Helm· JuS 2025, 445· 300 Min
Rechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisStörungen des ArbeitsverhältnissesDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+6 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Bibliophile Gesellschafter im Handelsverkehr

In der Klausur geht es um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die juristische Fachliteratur im Zuge von Kanzleiauflösungen ankauft und weiterverkauft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung der Gesellschafter, zur Wirksamkeit von Gesellschafts- und Kaufverträgen, Regressansprüchen sowie zur Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister und Handelsregister.

Luca Fröhleke· JA 2025, 272· 120 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Der verliebte Vertreter

Die Klausur behandelt das Innen- und Außenverhältnis bei der Stellvertretung, speziell die Anfechtung einer bereits ausgeübten Innenvollmacht und deren nachträgliche Genehmigung. Zudem wird die Wirksamkeit des Kaufvertrages über das Fahrrad, sowie § 110 BGB angesprochen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem rechtlichen Umgang mit minderjährigen Verkäufern und Vertretern.

Dr. Dr. Christoph Schmetterer· JA 2025, 94· 300 Min
StellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Adalbert (A), Benno (B) und Cristian (C) sind Partner in einer renommierten Kanzlei, die auf Unternehmensrecht spezialisiert ist. In ihrer Freizeit betreiben sie gemeinsam einen MyTube-Kanal mit ca. 30.000 Abonnenten. Die drei haben für die Aufnahmen ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung von A eingerichtet. Außerdem haben sie unter dem Namen» Anwälte on Air «Kamera-Equipment im Wert von 1.000€ bei der Versandhändlerin D-GmbH (D) angeschafft. Durch ihre Tätigkeit auf MyTube erwirtschaften sie einen monatlichen Nebenverdienst von etwa 300€. Sie vereinbaren mündlich die gemeinsame Mitwirkung an der Aufnahme von Videos in regelmäßig wiederkehrenden Abständen. Alle drei haben sich zur wechselseitigen Recherche von Themen für den Kanal verpflichtet. Inhaltlich sollen sowohl Lernfilme als auch unterhaltsame Alltagsvideos umfasst sein. Da sie sich juristisch absichern wollten, haben die drei ihre Unternehmung unter dem Namen» Anwälte on Air «in das Gesellschaftsregister eingetragen. Nach einem halben Jahr gemeinsamer Aufnahmen beendeten A und C die Zusammenarbeit mit B einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Wirksamkeit zum selben Tag. B wollte nach einem Vorfall in der Kanzlei nicht mehr mit A und C zusammenarbeiten, sodass A den Kanal mit C allein weiterführt. Im Register wird B weiterhin als Gesellschafter geführt. Vier Monate nach dem Ausscheiden von B bestellen sie ein neues Mikrofon für 700€ bei der Versandhändlerin D-GmbH auf Rechnung. Sie bestellen dieses erneut auf den Namen» Anwälte on Air «. Unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung erhielten sie eine automatisch generierte E‑Mail, welche den Eingang der Bestellung bescheinigte. Keinem der Angehörigen der D-GmbH ist der Kanal bekannt. Da A und C bei der Arbeit ein gravierender Fehler unterlaufen ist, wurden sie aus der Sozietät ausgeschlossen und müssen über zehn Millionen Euro Schadenersatz an diese zahlen. A und C müssen schließlich aufgrund ihrer Schulden Privatinsolvenz anmelden, sodass sich die D-GmbH an B wendet. B lehnt dies unter Verweis auf sein Ausscheiden aus dem» Anwälte on Air «Team ab. Ein Mitarbeiter der D-GmbH meint jedoch, dass man sich auf die fortbestehende Eintragung des B im Gesellschaftsregister verlassen durfte. B ist der Ansicht, die D-GmbH könne sich jedenfalls nicht selektiv auf seine Stellung als Gesellschafter berufen. Ein solches» Herauspicken «des günstigsten Sachverhaltes würde ihn unangemessen benachteiligen.

Moritz Grosser· JURA 2025, 987
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und Annahme+2 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

ZR-Schwerpunktbereichs-Klausur zum Europäischen Gesellschaftsrecht

An der höchsten deutschen Fußball-Profiliga nehmen Klubs verschiedener Rechtsformen teil. Manche Teilnehmer sind, wie es traditionell zwingend war, als eingetragener Verein (e. V.) i. S. v. § 21 BGB organisiert. Die übrigen Teilnehmer sind Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), in welche die jeweiligen eingetragenen Vereine ihre Profiabteilungen ausgegliedert haben und an denen die Stammvereine ausnahmslos die Stimmrechtsmehrheit halten. Das Erfordernis einer solchen Stimmrechtsmehrheit war früher in den Regeln des zuständigen Fußballverbandes enthalten. Da aber zunehmend umstritten geworden ist, ob ein Verband solche Regeln aufstellen darf, hat sich der Bundesgesetzgeber zum Handeln veranlasst gesehen. Er hat die Sorge geäußert, dass ohne eine solche Regel externe Investoren, die keinerlei Verbindungen zum ursprünglichen Stammverein aufweisen und nur Interesse an Profitmaximierung haben, Fußball-Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga übernehmen würden. Dadurch, so die Gesetzesmaterialien, drohten die Bindung des» Volkssports «an die Bevölkerung verloren zu gehen und die durch die Vereinsprägung des Fußballs erreichte Nachwuchsförderung beeinträchtigt zu werden. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber das» Gesetz zur Optimierung von Amateur-und Leistungsfußball «(GOAL) beschlossen. Das GOAL lautet auszugsweise:

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht

U bietet Reitunterricht unter anderem für Kinder von 5–8 Jahren auf ihrem Reiterhof an. Sie erzielt mit dem Reiterhof ihren Lebensunterhalt. Alle Pferde auf dem Hof der U stehen in ihrem Eigentum und allein die U kommt für die Unterhaltskosten der Pferde auf. Für den Reitunterricht hat sie auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie bietet Reitunterricht jedoch erst ab einer Gruppenzahl von 5 Kindern an, da es sich finanziell bei einer geringeren Gruppengröße für U nicht lohnt. Momentan hat sie eine neue Gruppe, jedoch besteht diese bisher lediglich aus 4 Kindern. U hat jedoch einen Bekannten, den V. Dieser ist seit einiger Zeit Witwer und hat eine Tochter T im Alter von 6 Jahren, von der U weiß, dass diese von Pferden fasziniert ist. Deshalb schreibt sie V mit ihrem Smartphone eine Nachricht über den Nachrichtendienst WhatsApp. Da sie nicht mit der Tür ins Haus fallen möchte, erkundigt sie sich erst einmal nach dessen Befinden. So schreiben sich U und V zunächst einige Nachrichten hin und her, wobei sich beide während der gesamten Zeit in dem WhatsApp-Chat miteinander befinden, also» online «sind, was beiden auch jeweils im Chat angezeigt wird. Nach dem allgemeinen Smalltalk schreibt U dem V folgende Nachricht:

Angebot und AnnahmeAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum MoPeG

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden zahlreiche Neuerungen und Grundstrukturen des MoPeG, insbesondere zur GbR, geprüft.

Fabian Wallner, Jonas Krones· JURA 2025, 433
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Allgemeinen Schuldrecht

Student Simon (S), der in einer grenznahen Stadt in Süddeutschland wohnt, möchte seine kargen Einkünfte aufbessern. Er weiß, dass der Versand von Waren aus Deutschland in die Schweiz insbesondere wegen der hohen Portokosten von Kunden aus der Schweiz vielfach als unattraktiv empfunden wird. Das bringt ihn auf die Idee, seine Adresse gegen eine monatliche Gebühr von 5 Euro als Lieferadresse zur Verfügung zu stellen, die Kunden aus der Schweiz beim Online-Einkauf angeben können. Nach der Anlieferung soll die Ware bei ihm abgeholt werden. Da zu seiner WG-Wohnung ein großes Kellerabteil gehört, ist es ihm möglich, auch eine größere Anzahl von Paketen zu lagern. Die in der Schweiz wohnende Julia (J) erfährt aufgrund eines Inserats des S auf dem Schweizer Kleinanzeigenportal www. kleinanzeigen. ch von dessen Angebot und bekundet sofort ihr Interesse. Per E‑Mail vereinbaren J und S den Abschluss eines» Aufbewahrungs-und Lieferannahmevertrags «für zunächst sechs Monate. In den» Vertragsbedingungen «, die S für alle Verträge verwenden möchte und die er vorher der J zugesandt hatte, ist die Haftung des Verwahrers für einfache Fahrlässigkeit–auch im Hinblick auf gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen–ausgeschlossen und die Geltung deutschen Rechts vorgesehen. Weiter soll es nach dem Vertrag dem S überlassen sein, wann und wie Pakete angenommen werden. Insbesondere behält sich S die Möglichkeit vor, Pakete an eine Packstation oder Postfiliale weiterzuleiten. J soll Pakete außerdem nur nach Ankündigung und persönlich bei J abholen; ein eigener Zugang der J zum Kellerabteil ist nicht vorgesehen. S und J einigen sich weiter darauf, dass die Lieferanschrift der Bestellungen jeweils» J c/o S «lauten soll. Sie vereinbaren ferner, dass J, sobald sie ihr erstes Paket bei S abholt, die bis dahin angefallene Gebühr in bar bezahlen soll. Der Vertrag enthält auch alle hinsichtlich eines Widerrufsrechts erforderlichen Belehrungen und Informationen.

Entstehung von Schuldverhältnissen AGBWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Minderjährigenrecht und die Vormerkung. Der Sachverhalt fordert insbesondere die Analyse der Geschäftsfähigkeit, der Vertretung Minderjähriger sowie der sachenrechtlichen Absicherung durch die Vormerkung.

Alexander Kirk, Vincent Weber· JURA 2025, 183
GeschäftsfähigkeitVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil

Bei dieser ZR-Anfängerklausur aus JURA 2025, 177 handelt es sich um einen zivilrechtlichen Übungsfall zum Allgemeinen Teil des BGB. Die Klausur richtet sich an Anfänger und prüft die Grundlagen des Zustandekommens von Verträgen, insbesondere den Tatbestand der Willenserklärung sowie Angebot und Annahme.

Tatbestand der WillenserklärungAngebot und Annahme+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Fahrradbuchung ohne Fahrrad

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.

JURA 2025, 2184· 120 Min
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungDie Leistungskondiktion+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Das rechtslose Rechtsgutachten

Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.

JURA 2025, 2114· 300 Min
Zustandekommen und BeendigungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens

Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.

JURA 2025, 2088
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Geldbriefkasten(?)

Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.

JURA 2025, 2081
Entstehung von Schuldverhältnissen Erlöschen des SchuldverhältnissesVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Die Tücken der Selbstbedienung

Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.

JURA 2025, 2063· 300 Min
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Spritztour auf der Kö«

Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.

JURA 2025, 2057
Haftung nach StVGPflichten im Mietverhältnis Die Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.

JURA 2025, 2034· 180 Min
Grundlagen des KaufvertragsStellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.

Dr. Philipp Eckel, Dr. Florian Paschold· JuS 2024, 1167· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +6 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Finanzielle Verflechtungen – vom Abiball zum Kommanditisten

Die Klausur behandelt zwei Fragestellungen im Bereich des Personengesellschaftsrechts: Zunächst geht es um die Haftung und Vertretung im Rahmen einer GbR beim Vertragsschluss für einen Abiball. Im zweiten Teil wird die Stellung eines Kommanditisten sowie die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters in einer KG und typische Konstellationen beim Gesellschafterwechsel geprüft.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und Annahme+2 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Ein schwarzer Tag im Sommer

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft, insbesondere die objektive Klagehäufung sowie Verträge zugunsten Dritter und die Schutzwirkung für Dritte bei der Verletzung von Organisationspflichten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem fehlenden Mitverschulden eines Geschäftsunfähigen und der rechtlichen Kontrolle von AGB, einschließlich der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Zulässigkeit von Klagen durch Erben und gesetzliche Prozessstandschaft geprüft.

Dr. Matthias Bogner, Lukas Ciesla· JuS 2024, 1065· 300 Min
Streitgenossenschaft+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf

Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.

Prof. Dr. Christian Hattenhauer· JuS 2024, 966· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsVorkaufAngebot und Annahme+8 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil

Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.

Dr. Ewald Helml· JuS 2024, 872· 300 Min
ArbeitsgerichtsprozessRechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisKlageänderung+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAuslegung der WillenserklärungStellvertretung+8 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Krypto gefällig?“

Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Fälle rund um Investitionen in Kryptowährungen und Transaktionen im MetaVerse. Im ersten Fall geht es um vermeintliche Schadensersatzansprüche nach verlustreichem Krypto-Handel im Rahmen eines Treuhand-Investments, im zweiten Fall um bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche nach einer betrügerischen Überweisung und Weiterleitung digitaler Werte. Die Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Bereicherungsrecht.

Felix-Julius Konow, Jan Sehorz· JA 2024, 191· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen Die Leistungskondiktion+2 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land

Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.

Dr. Sophie Burchardi, Robert Lamersdorf· JuS 2024, 139· 120 Min
Gesellschaft bürgerlichen RechtsOffene HandelsgesellschaftGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Autonomiegefahren

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die Sorgfaltsmaßstäbe bei unternehmerischen Entscheidungen und die Abwägung von Informationsbeschaffungskosten zum erwarteten Informationswert. Weiterhin wird die Systematik des § 278 BGB sowie die Zurechnung von Pflichtverletzungen eines KI-Systems diskutiert und eine Analogie zu § 278 BGB geprüft. Ebenso werden die Pflichten eines Geschäftsführers bei der Delegation von Aufgaben und beim Einsatz technischer Systeme betrachtet.

Maximilian Windorf· JuS 2024, 43· 120 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 831 BGB+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Anwalt ohne Abschluss

Die Klausur behandelt die Rückforderung von Gehaltszahlungen an einen Anwalt, der ohne Examensabschluss eingestellt wurde und mit gefälschten Zeugnissen arbeitete. Weitere Schwerpunkte bilden die Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einer angeblich wissentlich untätigen Anwältin sowie ein Anspruch eines Sekretärs auf Mindestlohnnachzahlung. Es sind einschlägige Fragen des Bereicherungsrechts und Arbeitsrechts zu lösen.

Elena Hilgers· JA 2024, 21· 300 Min
Die Leistungskondiktion+1 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Umzug mit Folgen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des GbR-Rechts nach der MoPeG-Reform, u.a. die Vertretungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis, die Wirksamkeit eines Mietvertragsabschlusses trotz Widerspruchs eines Gesellschafters sowie die Haftung der Gesellschaft und der (aktuellen und ausgeschiedenen) Gesellschafter gegenüber einem Vermieter nach einer Schadensverursachung. Zudem wird die Rechtsscheinhaftung für neue, noch nicht in die Gesellschaft aufgenommene Personen geprüft.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Maximilian Mast· JA 2024, 15· 120 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Gläubiger- /SchuldnermehrheitDreipersonenverhältnisse+2 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Der Abenteuerurlaub

Die Klausur behandelt einen Schadensfall beim Abenteuerurlaub einer deutschen Familie in Kroatien, bei dem der minderjährige Sohn nach Alkoholkonsum unter Aufsicht des Vaters einen Autounfall verursacht. Themen sind die internationale Zuständigkeits- und Rechtsanwendungsprüfung, Legalzession im Versicherungsrecht sowie das Angehörigenprivileg des § 86 III VVG. Die Zusatzfrage betrifft die gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland.

Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten

Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.

Christopher Rennig· JURA 2024, 630
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

The Rise and Fall of the Shoguns

Die Klausur behandelt das neue Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte, insbesondere Produktmängel und Aktualisierungspflichten gemäß §§ 327e, 327f BGB. Ebenfalls thematisiert werden die Minderung sowie der Schadensersatz statt der Leistung und Besonderheiten beim Vertragsschluss durch Minderjährige im Internet.

Leonard Lusznat· JURA 2024, 526
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Neue Netiquette

Die Hausarbeit behandelt überwiegend Fragestellungen aus dem Bereich des BGB Allgemeiner Teil, insbesondere zur AGB-Kontrolle und zum Verbraucherwiderrufsrecht. Eingebettet ist dies in das Verhältnis zwischen Nutzer und Betreiber einer großen Online-Plattform, sodass auch Aspekte der mittelbaren Grundrechtswirkung und des Digital Services Act (DSA) relevant werden. Schwierigkeitsgrad: Oberes Anfänger-Niveau.

AGBGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Das anfechtbare Rechtsgeschäft: Voraussetzungen, Schwebephase und Wirkungen der Anfechtung (Teil 1)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen, die Schwebephase und die Wirkungen der Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB, unter besonderer Betrachtung der Interessenlage der Beteiligten. Anhand von mehreren Fallkonstellationen (u.a. aus einer Gemeinschaftspraxis, einem Mietvertrag und einer Stellvertretungssituation) werden Anfechtungsrechte, die Rechtslage vor und nach Anfechtungserklärung sowie typische Problemstellungen dargestellt.

Thomas Regenfus· JURA 2024, 469
Anfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Tücken des Touchscreens

Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.

Tabea Bauermeister· JURA 2024, 297
Anfechtung der WillenserklärungWiderruf & VerbraucherverträgeRücktritt +4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Maklerprovisionsklausel im Immobilienkaufvertrag und Verbraucherschutz

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Maklerprovisionsklauseln in Immobilienkaufverträgen nach der jüngsten Novellierung des Maklerrechts (§§ 656a–656d BGB). Im Mittelpunkt stehen die Themen Textformerfordernis, die Möglichkeit der Provisionsabwälzung auf einen Verbraucher sowie praktische Fragen der Vertragsgestaltung. Ein Sachverhalt zu einer Käuferprovision für einen Makler, die nicht vom Käufer bestellt wurde, bildet die Grundlage.

Maklervertrag, §§ 652ff. BGBFormfreiheit und Grenzen+2 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Das wird vermerkt!

Der Sachverhalt behandelt den Eigentumserwerb an einem Grundstück und verknüpft Probleme des Immobiliarsachenrechts mit dem BGB AT, insbesondere Stellvertretung, Auflassung sowie insolvenzrechtliche Bezüge durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus § 985 BGB besteht, insbesondere auch im Hinblick auf die Eintragung eines Insolvenzvermerks und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.

Julian Stegerer· JURA 2024, 66
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenStellvertretungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Die Bielefeld-Verschwörung

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Preisausschreibens, bei dem ein Preisgeld für den Nachweis der Nichtexistenz der Stadt Bielefeld ausgelobt wurde. Es geht insbesondere um die Frage, ob ein bindendes Versprechen im Sinne eines Versprechens nach den Regeln über Gewinnspiele oder Wetten vorliegt und welche zivilrechtlichen Ansprüche daraus entstehen könnten.

JURA 2024, 2105
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Alles für den Klub!«

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.

JURA 2024, 2075· 300 Min
StellvertretungGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht

Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag, der durch eine beschränkt geschäftsfähige Tochter im Namen ihrer Mutter abgeschlossen wurde, wobei keine Vertretungsmacht bestand. Es werden Ansprüche des Verkäufers gegenüber Mutter und Tochter sowie die Herausgabe des Fernsehers nach Lieferung geprüft. Schwerpunkte sind Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und die Folgen fehlender Zustimmung.

Dr. Laura Krüger· JA 2023, 802· 120 Min
StellvertretungGeschäftsfähigkeit+3 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Von Sandkasten zu Sozialplan

Die Klausur behandelt kündigungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht am Beispiel einer Kita-Betriebsschließung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zentral sind der Zugang und die Wirksamkeit von Kündigungen, die Sozialauswahl sowie Fragen zur Anfechtung und Wirksamkeit eines unter Druck abgeschlossenen Aufhebungsvertrags. Zudem wird der Anspruch auf Vergütung nach möglicher Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags thematisiert.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, David K. Takacs· JA 2023, 543· 300 Min
StellvertretungFormfreiheit und GrenzenAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung

Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.

Jacobs, Vogt· JuS 2023, 565
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die (un)geliebte Erbin

Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes („Geliebtentestament“) und prüft insbesondere Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Abkömmlings auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert. Neben erbrechtlichen Fragen werden auch vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ehe und Haushaltsgegenständen behandelt.

Dr. Jonas Bühler· JA 2023, 100· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeGesetzliche ErbfolgeZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Das Hafencenter kommt

Die Klausur behandelt die mietrechtlichen Streitigkeiten um Mietminderung wegen Baustellenlärms und weiterer Beeinträchtigungen durch ein benachbartes Bauvorhaben (Hafencenter). Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Mangels nach § 536 BGB, die Pflicht zur Erklärung einer Minderung, das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumung. Prozessuale Aspekte zu Ablauf und Rechtsbehelfen im Zivilverfahren werden anhand eines vollständigen Klage- und Urteilsablaufs eingeübt.

Dr. Georg Bischoff, Nils Voskort· JA 2023, 46· 300 Min
Gewährleistung+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund

Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.

Hofmann· JuS 2023, 49
StellvertretungNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch AGB+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.

Walkusz, Dreßler· JuS 2023, 44
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dachsanierung ohne Risiko

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteGewährleistung für Sach- und RechtsmängelDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Der pflichtvergessene Aufsichtsrat

Die Examensklausur thematisiert das Beschlussmängelrecht in der Aktiengesellschaft anhand eines Falls, in dem über Jahre hinweg Hauptversammlungen sowie Abschlussprüfungen unterlassen wurden. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung von Entlastungs- und Wahlbeschlüssen des Aufsichtsrats, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Pflichtverletzungen und der Aufklärung von wirtschaftskriminellen Vorgängen im Unternehmen.

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JURA 2023Fortgeschrittene

ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.

Raoul Schlichting, Bodo Pfündl· JURA 2023, 1070
Tatbestand der WillenserklärungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur: Zivilrechtliche Probleme rund um soziale Netzwerke – Verträge über digitale Produkte und Gemeinschaftsstandards

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Verbraucherprivatrechts im Kontext sozialer Netzwerke, insbesondere bezüglich Verträgen über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB und der AGB-Kontrolle bei Nutzungsbedingungen und Account-Sperrungen. Anhand eines Sachverhalts um einen Social-Media-Nutzer werden die Anwendbarkeit des digitalen Vertragsrechts, der Umgang mit Bezahlung durch Daten sowie die Kontrolle von Nutzungsbedingungen und deren grundrechtsnahe Auslegung problematisiert.

Sophia Schwemmer, Maren Vogel· JURA 2023, 965
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+1 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Kräfte des Bösen

Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Problemstellungen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen einer nicht wahrheitsgemäßen Antwort auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers, Mobbing am Arbeitsplatz und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sowie der besondere Kündigungsschutz und die Wirkung von Grundrechten im Arbeitsverhältnis.

Laurens Brandt, Christina Dorr· JURA 2023, 735
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Digitale Eigenmacht« – Fernabschaltung einer Autobatterie

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Zulässigkeit einer digitalen Fernabschaltung einer Autobatterie im Mietvertragsverhältnis anhand einer branchenüblichen AGB-Klausel. Schwerpunkte liegen auf der AGB-Kontrolle, Fragen zur Selbsthilfe bzw. verbotener Eigenmacht und dem Leistungsverweigerungsrecht im Mietrecht.

AGBPflichten im Mietverhältnis Der Besitzschutz+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«

Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.

Simge Kurt, Katharina Doll· JURA 2023, 597
Charakteristik und AbgrenzungZustandekommen und BeendigungGewährleistung für Sach- und Rechtsmängel+3 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Der Sofakauf

Im Fall 'Der Sofakauf' steht der Abschluss eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Sofa im Mittelpunkt. Problematisiert werden die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, eine mögliche Anfechtung wegen Erklärungsirrtums und daraus resultierende Rechtsfolgen, einschließlich etwaiger Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) für den Vertrauensschaden. In zwei Alternativkonstellationen sind weitere denkbare Schadenslagen und monetäre Empfehlungen aus Sicht des Verkäufers einzubeziehen.

Maximilian A. Max· JURA 2023, 589
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Traumhaus mit Tücken

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum reformierten Bauträgervertragsrecht und setzt sich vertieft mit Formnichtigkeits- und Heilungsproblemen bei Grundstücksgeschäften auseinander. Daneben werden gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Vor-GmbH, Gründer- und Handelndenhaftung sowie zur Kapitalaufbringung einer GmbH thematisiert. Prozessuale Aspekte betreffen insbesondere die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage und die Frage nach dem einheitlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Ralf Knaier, Leoni Stegmann· JURA 2023, 342
Formfreiheit und GrenzenCharakteristik und AbgrenzungKlausurtypen & Prozessrecht+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Ein Ende mit Schrecken

Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.

Emanuel Kollmann· JURA 2023, 88
SchönheitsreparaturenBeendigung+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.

Lembke, Tegel· JuS 2022, 1148
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten

Die Klausur behandelt in zwei Abschnitten zentrale Fragestellungen zu Verkehrssicherungspflichten und Haftung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen. Teil 1 thematisiert die Haftung des Supermarktbetreibers für einen Sturz auf einer feuchten Kundentoilette, Teil 2 die Anspruchslage nach Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ausparken durch einen Freund auf Bitten der Geschädigten.

Dr. Nienke Stamer· JA 2022, 889· 180 Min
§ 823 Abs. 1 BGBEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.

Drygala, Grobe· JuS 2022, 1030
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen

Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle: Im ersten Fall geht es um ein Missverständnis bei der Bestellung von Beton aufgrund unterschiedlicher Begriffsverständnisse, des Zugangs einer Willenserklärung und der Rückforderung des gezahlten Kaufpreises. Im zweiten Fall wird die Problematik einer gefälschten Vollmacht durch einen Minderjährigen und die Frage der Zahlungspflicht der Mutter im Rahmen von Stellvertretung thematisiert.

Prof. Dr. Achim Seifert, Jasmin Zipser· JA 2022, 806· 120 Min
Auslegung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung

Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Personengesellschaftsrechts am Beispiel einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Vordergrund stehen die Haftung von Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern und das Zusammenspiel von Eintragung, Zahlung sowie Ausscheiden eines Gesellschafters. Zudem werden schuldrechtliche Ansprüche aus einem Pachtvertrag sowie Aufrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Maria Henke· JA 2022, 720· 120 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDreipersonenverhältnisse+2 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Unternehmensgründung

In dieser Übungsklausur wird die Gründung einer GmbH anhand eines Sachverhalts über einen Gastwirt und seinen Partner behandelt. Schwerpunkt sind die Kapitalaufbringung, die Einbringung von Sach- und Bareinlagen, die Haftung während der Vorgesellschaft und nach Eintragung der Gesellschaft sowie gründungsspezifische Haftungsfragen. Die Aufgaben wurden entsprechend dem Schwierigkeitsgrad für Examenskandidaten konzipiert.

Prof. Dr. Tilman Bezzenberger· JA 2022, 548· 180 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen
JA 2022Fortgeschrittene

Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern

Der Sachverhalt untersucht die Haftung des Vermieters bei einem Schaden durch einen abstürzenden Baumast, die Haftung des Mieters bei Beschädigung eines Aufzugs durch tierbedingten Bedienungsfehler und die Berechtigung zur Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Es werden Anspruchsgrundlagen aus dem Vertragsrecht mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Fahrlässigkeitsbegriff, Tierhalterhaftung sowie das Mietrecht beleuchtet. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und behandelt zivilrechtliche Problemfelder mit gutachterlicher Vertiefung.

Dennis Hornschu· JA 2022, 540· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Nordic-Realty-Tycoon KG

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt gesellschaftsrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um die Kommanditgesellschaft NRT KG, insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie Fragen zur Firmenfortführung und Haftungsbeschränkung bei Unternehmensübernahme. Gleichzeitig werden prozessuale Probleme wie Klagehäufung und Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister angesprochen.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2022, 369· 180 Min
GeschäftsfähigkeitProzessführungsbefugnisHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten, insbesondere hinsichtlich des Testierwillens beim Brieftestament, der Wechselbezüglichkeit sowie der Bindungswirkung gemeinschaftlicher Verfügungen. Ferner werden Ansprüche der Miterben gegenüber Erbschaftsbesitzern, die Handlungsbefugnisse in der Miterbengemeinschaft und Ausgleichungspflichten unter Abkömmlingen geprüft. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur, die in der ersten Juristischen Prüfung in Schleswig-Holstein im Juli 2018 gestellt wurde.

Prof. Dr. Saskia Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisAuslegung der Willenserklärung+2 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank

In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.

Stöhr, Stößer· JuS 2022, 236
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGB+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.

Bartlitz· JuS 2022, 131
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Überraschender Weihnachtsbesuch

Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.

Benedikt Edlbauer· JURA 2022, 1467
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Nerds auf juristischen Abwegen

In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.

Anfechtung der WillenserklärungStellvertretungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Große und kleine Veränderungen

Die Klausur behandelt im ersten Teil Grundlagenwissen des kollektiven Arbeitsrechts und im zweiten Teil die Problematik einer Änderungskündigung. Der Sachverhalt umfasst insbesondere Fragen zur Tarifbindung, Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, Betriebsübergang und zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Regelungen durch neue Haustarifverträge. Es ist zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer A nach dem Betriebsübergang und Abschluss neuer Haustarifverträge Ansprüche gegen die Zahlungskürzungen durch das neue Lohngefüge hat.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+1 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

To party or not to party?

Die Klausur enthält methodische Fragen zur juristischen Auslegung, zur Rechtsquellenlehre und zu dogmatischen Begriffen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts. Sie umfasst Aufgaben zur juristischen Methodenlehre, unter anderem zur Bedeutung von Handelsbrauch und Auslegung von Rechtsnormen, sowie einen Fall zum Umgangsrecht und zur Anwendung einer Coronaschutzverordnung.

Auslegung der WillenserklärungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.

Helml· JuS 2021, 870
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGB+2 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop

In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.

Mittwoch, Grübler· JuS 2021, 584
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?

Das Ehepaar F/M kauft ein Grundstück, um darauf Pferdeboxen errichten zu können, basierend auf einer falschen Information über die Baugenehmigung aus dem Verkaufsexposé. Nach notariellem Vertragsschluss und Grundbucheintragung stellt sich heraus, dass die Errichtung von Pferdeboxen tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist. F/M treten vom Vertrag zurück und klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei prozessuale Besonderheiten zu beachten sind.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2021, 464· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreSach- und RechtsmängelOrdnungsgemäße Klageerhebung+5 weitere
JA 2021Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar

Es handelt sich um eine Original-Examensklausur aus dem Jahr 2018 (Niedersachsen), deren Sachverhalt den Verkauf einer Kommode über die Internet-Plattform E-Buy durch einen Dritten unter fremder Identität behandelt. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Fragen zum Vertragsschluss, Stellvertretung, Anfechtung und Schadenersatz im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages und der irrtümlichen Nutzung des E-Buy-Kontos. Der Antiquitätenhändler R will Schadensersatz von A oder N wegen des aus seiner Sicht misslungenen Verkaufs und der entstandenen Kosten.

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2021, 289· 300 Min
Angebot und AnnahmeStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Ärger vor der Registereintragung

Der Fall thematisiert Problemstellungen rund um die Gründung von Gesellschaften vor deren Registereintragung. In Teil I geht es um eine (künftige) oHG und Aufträge, die durch die Gründer vor Eintragung ausgelöst werden, sowie um das Bestehen von Ansprüchen des Vertragspartners. Teil II behandelt Parallelsachverhalte im Zusammenhang mit der Vor-GmbH und möglichen Haftungsansprüchen gegen die Gesellschaft und die Gesellschafter.

Dr. David Bartlitz· JA 2021, 282· 120 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDreipersonenverhältnisse+2 weitere
JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Der nachlässige Sachbearbeiter

In der Originalexamensklausur 'Der nachlässige Sachbearbeiter' wird der Sachverhalt um einen Arbeitnehmer, der über Jahre hinweg dauerhaft fehlerhafte und nachlässige Arbeit in einer Reklamationsabteilung leistet, dargestellt. Die Geschäftsführerin der Baumaterial GmbH wird mit den Folgen dieser Schlechtleistung konfrontiert und muss auf arbeitsrechtliche und praktische Probleme, wie Abmahnung und Kündigung, reagieren. Die Klausur thematisiert typische Prüfungsfragen zu Pflichten im Arbeitsverhältnis, Fehlerfolgen, Abmahnung, Kündigungsprozess und Betriebsratsanhörung.

Dr. Peter Link· JA 2021, 238· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Vollmachtsphantasien

In diesem Übungsfall kauft ein Vertreter im Namen eines Dritten ein Grundstück, wobei der Kaufpreis den Marktwert deutlich übersteigt, da der Vertretene einem Irrtum über die Eigenschaften des Grundstücks unterlag. Nach Bekanntwerden des wahren Sachverhalts zweifelt der Vertretene die Bindung an den Vertrag an. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche des Verkäufers gegen den Vertreter und den Vertretenen im Hinblick auf Wirksamkeit des Vertrags, Vertretungsmacht sowie Anspruchsgrundlagen nach Rücktritt oder Schadensersatz.

Dr. Oliver Mörsdorf, Jasmin Haslach, Schmitz, Schettl· JA 2021, 100· 120 Min
StellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Morgens halb zehn in Deutschland

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht, insbesondere die Problematik des Zugangs der Kündigungserklärung bei Untersuchungshaft, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sowie die Verwertbarkeit heimlicher Videoüberwachung. Weiter stellt sich die Frage nach der Anhörungspflicht des Arbeitnehmers und den Auswirkungen der Unschuldsvermutung im Kündigungsschutzprozess.

Thomas Savelsberg, Melanie Preuß· JA 2021, 18· 180 Min
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JURA 2021Anfänger:innen

Der verflixte Schallplattenkauf

Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.

Grundlagen des KaufvertragsAngebot und AnnahmeEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Sand im Getriebe«

Die Anfängerklausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB und ist als Einstieg in das Zivilrecht konzipiert. Sie wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Universität Bielefeld verfasst.

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JURA 2021Anfänger:innen

»Der etwas andere Mietvertragsschluss«

Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.

David Boss· JURA 2021, 695
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil

Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.

Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Schutzfähigkeit von Sprachwerken und Lichtbildern

In der Klausur liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob Lichtbilder nach § 72 UrhG besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen und inwiefern dieser Schutz gegebenenfalls teleologisch zu reduzieren ist. Ein weiteres zentrales Thema bildet die rechtliche Würdigung einer handelnden Person unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsunfähigkeit sowie deren Vertretungsbefugnis bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Zudem sind die Voraussetzungen und Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich der Anforderungen an journalistische Sorgfalt und das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu prüfen.

Ludyga, Heintz· JuS 2020, 1194
Weitere Rechtsgebiete+3 weitere
JuS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.

Bialluch· JuS 2020, 955
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung
JA 2020Fortgeschrittene

Pferdefreunde

Die Übungsklausur behandelt die Herausgabe von Pferdepässen infolge einer öffentlichen Versteigerung von Pferden nach Mietrückständen. Thematische Schwerpunkte sind Vertragsauslegung, Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag, das Vermieterpfandrecht, Eigentumsübertragung bei Versteigerung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Widerklage. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs aufgegriffen.

Dr. Simon Röß· JA 2020, 524· 300 Min
Auslegung der WillenserklärungDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Stein ist nicht gleich Stein

Der Fall befasst sich im Ausgangssachverhalt mit den rechtlichen Folgen einer Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit (Langformat vs. Normalformat im Klinkersteinkauf) und beleuchtet insb. das kaufmännische Bestätigungsschreiben, Kaufmannseigenschaft, Rügeobliegenheit und die kaufrechtlichen Ansprüche zwischen Unternehmern. In der Abwandlung geht es um transport- und eigentumsrechtliche Beziehungen beim Speditionsgeschäft, insbesondere um das Pfandrecht des Spediteurs und den gutgläubigen Erwerb an unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gemäß HGB.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Moritz Meyer· JA 2020, 332· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelGefahrübergang+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Zahnschmerzen um krumme Rechnungen

Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Fallkonstellationen aus dem Bereich Heilbehandlungs- und Werkvertrag: Ein Zahnarzt verlangt Vergütung für eine unaufgeklärte Zahnreinigung, ein Patient fordert Schmerzensgeld nach fehlerhaftem Zahnbleaching mit Schwarzgeldabrede, und eine unzufriedene Kundin will nach mangelhafter Tätowierung ihr Geld zurück. Neben Fragen der Vertragsschluss, Aufklärungspflichten und Rücktrittsrechten werden auch Besonderheiten der Ohne-Rechnung-Abrede geprüft.

Daniel J. Schneider, Julian Stein· JA 2020, 12· 300 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des KaufvertragsZustandekommen und Beendigung+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Die Geschäftsidee«

Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.

Tilman Bezzenberger· JURA 2020, 845
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Schwertransporter in Bewegung

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.

Tim Walter· JURA 2020, 740
Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelStellvertretung+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Wer darf hier was?

Diese Zivilrechtsklausur zur Zwischenprüfung behandelt die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und thematisiert die Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie die Rolle des Besitzes als Interventionsrecht. Im Rahmen zweier Szenarien werden Rechtsbehelfe wie die Dritterinnerung und die Drittwiderspruchsklage geprüft und auf Erfolgsaussichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenspiel von ZPO und BGB im Kontext des Sachenrechts und der Zwangsvollstreckung.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Janine Pietsch· JA 2019, 735· 120 Min
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOArten des BesitzesGrundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die umtriebige Gute-Freunde-GbR

Im Mittelpunkt steht der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks durch eine GbR, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Bestimmtheit des Kaufgegenstandes, des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sowie Fragen der Vertretung und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen. Zudem wird die (analoge) Anwendung des § 899a BGB im Kontext eines gutgläubigen Erwerbs und die Herausgabe nach Eigentumsverlust geprüft.

Benedikt Happ, Lara Milione, Fahrner· JA 2019, 653· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit

In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.

Birgit Schneider· JURA 2019, 1274
GeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann

Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.

GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein Traktor auf Abwegen

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.

GeschäftsfähigkeitDer BesitzschutzHaftung nach StVG+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung

Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.

Michael Hippeli· JURA 2019, 642
AGBDie LeistungskondiktionDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
JURA 20192. Staatsexamen / Referendariat

Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.

Charakteristik und AbgrenzungZustandekommen und BeendigungDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Das Stellvertretungsrecht im Zeitalter von WhatsApp

Die Klausur behandelt das Stellvertretungsrecht im Zusammenhang mit der modernen Kommunikation via WhatsApp. Anhand eines Sachverhalts werden klassische zivilrechtliche Fragestellungen zu Stellvertretung, Anfechtung und Vertragsabschluss unter Einbezug digitaler Kommunikationswege geprüft.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+3 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Scheiden tut weh

Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.

Schenkung, §§ 516ff. BGBScheidung und ScheidungsfolgenRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Freundschaftsdienste

Die Klausur befasst sich mit dem Verhältnis von Freundschaftsdiensten und vertraglichen bzw. sachenrechtlichen Ansprüchen im Zivilrecht. Es werden Werklohnansprüche nach erfolgter Reparatur durch einen Freund, Herausgabeansprüche nach Besitzentziehung sowie die sachenrechtliche Zuordnung im Falle der Weiterveräußerung behandelt. Schwerpunkt sind die Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag sowie der Eigentumsübergang im Sachenrecht.

Prof. Dr. Saskia Lettmaier· JA 2018, 736· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreCharakteristik und AbgrenzungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen einem weltweit bekannten Politiker (K), einem Verlag (V) und einem Journalisten (J), der als Ghostwriter tätig war. Im Mittelpunkt stehen Unterlassungs-, Entschädigungs- und Herausgabeansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen von K durch J. Der Sachverhalt thematisiert daneben das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien.

Auftrag, §§ 662ff. BGBGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JURA 2018Anfänger:innen

Das E-Bike und die verschwundene Jacke

Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.

Steffen Walter, Sarah Graubner· JURA 2018, 1276
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungAGB+3 weitere
JURA 20181. Staatsexamen

Ein Arzt in Nöten

Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.

Gewillkürte ErbfolgeGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Kuckuckskind und Krokodil«

Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.

Luca Wimmer· JURA 2018, 1142
Gesetzliche ErbfolgeAnfechtung der WillenserklärungStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der aufgeopferte Tesla

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.

Bernd Galneder, Jan Wißling· JURA 2018, 727
Die echte GoA – VoraussetzungenBesonderer Teil - Rom II-VO+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?

Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.

Die LeistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Exquisite Eismaschinen

Im vorliegenden Übungsfall aus dem Bereich Handelsrecht geht es um den Verkauf von Eismaschinen durch einen Kaufmann mit Prokuristen und die Frage, ob durch bestimmte Handlungen Kaufverträge zustande gekommen sind. Zusätzlich werden handelsrechtliche Grundlagen wie der Begriff der Firma und die Motive hinter der Schaffung des Handelsrechts abgefragt. Die Klausur eignet sich zur Überprüfung handels- und bürgerlich-rechtlicher Grundkenntnisse im Zusammenhang mit Vertretungsfragen.

Angebot und AnnahmeStellvertretung+1 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball

Der Fall behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages im Profifußball nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Im Mittelpunkt steht der Streit um die Sachgrundlosigkeit und Wirksamkeit der Befristung sowie um die Verlängerungsoptionen im Vertrag eines Lizenzspielers. Es wird geprüft, ob das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortbesteht und welche Voraussetzungen für eine Befristung im Profisport gelten.

Dr. Alexander Eufinger· JA 2017, 343· 120 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Vom Abiball zum Haftungsfall

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines von Schülern organisierten Abiballs als Gelegenheitsgesellschaft (GbR) und die zivilrechtlichen Folgen einer Vertragskündigung mit einem DJ. Zudem wird im Fortsetzungsfall die Haftung eines neu eingetretenen Kommanditisten einer KG sowie Ansprüche aus einem Kaufvertrag zwischen der KG und einem Großhändler geprüft. Dabei stehen gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Vordergrund.

Daniel Hau, Benedikt Lerp· JA 2017, 251· 180 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGrundlagen des KaufvertragsHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Umtrunk mit Folgen

Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Corporate Raiding

Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.

Caspar Behme· JURA 2017, 690
Grundlagen des KaufvertragsHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG

Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.

Meik Thöne· JURA 2017, 578
Mietverhältnisse über WohnraumGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Missglückte Renovierung«

Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.

SchönheitsreparaturenAuslegung der WillenserklärungPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Das Darlehen

Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.

Birgit Schneider· JURA 2017, 300
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVerjährungAufrechnung+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Immer Ärger im Internet

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.

Jan-Heinrich Ehlers· JURA 2017, 189
Angebot und AnnahmeAGBStellvertretung+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Der Prozess

K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.

Bernd Wanderwitz· JA 2016, 653· 120 Min
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Examensfeier

Im Fall 'Die Examensfeier' wird geprüft, ob A gegen C (und in der Abwandlung gegen B) Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten zustehen, nachdem A nach einer Feier alkoholisiert auf einer Fahrbahn eingeschlafen ist und von seinen Freunden aus Gefahrensituationen gerettet, aber fahrlässig auf eine Fahrradspur gelegt wurde. Der Fall thematisiert die Haftung wegen Ausführungsverschuldens bei einer GoA, die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie die besondere Haftung des § 680 BGB bei echten und tatsächlichen Gefahrenlagen.

Dr. Adam Sagan, Florian Wieg· JA 2016, 173· 120 Min
Die echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Silvester und Neujahr

Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.

Kathrin Brei· JURA 2016, 1195
§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB

Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.

StellvertretungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Testament und gutgläubiger Erwerb

Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.

Marc Schüßler· JURA 2016, 916
Gewillkürte ErbfolgeGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB

Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAnfechtung der WillenserklärungWeitere Sekundäransprüche+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine folgenschwere Verwechslung

Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.

Christian Hopf· JURA 2016, 75
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenPflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur aus dem Zivilrecht stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds im Mittelpunkt. Der Fall thematisiert Fragen der Beratungspflichten, der Haftung des Anlageberaters sowie prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Mahnverfahren und Abtretung von Ansprüchen. Die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe einer Kommanditgesellschaft und die Anforderungen an den sicheren Kapitalerhalt werden ebenfalls behandelt.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Dreipersonenverhältnisse+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Streit um den Biergarten

Der Fall spielt im Miet- und Bereicherungsrecht und betrifft die Ansprüche eines Untermieters auf Entschädigung oder Ausgleich für auf einem gemieteten Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Beendigung der Vertragsverhältnisse. Zentral sind die bereicherungsrechtliche Abwicklung, Verwendungsersatz im Drei-Personen-Verhältnis und die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, insbesondere nach Beendigung des Besitzrechts.

Judith Caterina Rose-Maria Laurini· JA 2015, 581· 300 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDie LeistungskondiktionVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Probleme bei der ehebedingten Erholung

Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2015, 417· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftAGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos

Bei der Klausur handelt es sich um einen Originalaktenvortrag aus dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen. Thematisch steht die Verteidigung gegen eine Klage im Vordergrund, die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen wegen angeblicher Mängel sowie die Fragestellungen zur Sachmängelhaftung, Verjährung und Unternehmereigenschaft einer Hobby-Züchterin. Die Aufgabe besteht in der anwaltlichen Beratung der Beklagten.

Hannah Deimer· JA 2015, 377· 60 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelVerjährung & Verfristung+3 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Wirbel um das Villengrundstück

Die vermögende B schenkt ihrem Sohn S ein Villengrundstück, dessen Eigentumsübertragung zunächst aufgrund einer fehlenden Bewilligung scheitert. Neben erbrechtlichen Streitigkeiten um eine handschriftliche Postkarte als Testament spielen immobilienrechtliche sowie schenkungsrechtliche Fragen eine Rolle, zudem kommt es in einer Abwandlung zur Übertragung von Ansprüchen und anschließender Übereignung des Grundstücks an einen Dritten.

Thekla Hengemühle· JA 2015, 177· 300 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenSchenkung, §§ 516ff. BGBGesetzliche Erbfolge+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen

Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.

Jan Felix Hoffmann· JURA 2015, 506
GeschäftsfähigkeitDie NichtleistungskondiktionHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Abschleppen im Auftrag des Staates

Die Klausur behandelt Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppen im Auftrag der Stadt. Thematisiert werden insbesondere die gesetzliche Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG, das Vertragsverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nach § 328 BGB analog sowie deliktische und vertragliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln und zivilrechtlicher Haftung steht im Vordergrund.

Valerie Binder, Fabian Schöniger· JA 2014, 766· 90 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDie echte GoA – SonderfälleEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin

Im Rahmen eines Werkvertrags lässt Unternehmerin Viola (V) die Fassade ihres Unternehmens von Handwerkerin Hanna (H) reparieren. Streit entsteht über eine Vorleistungsklausel im Vertragsformular sowie über Nachbesserungspflichten nach mangelhafter Erfüllung. Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, Zurückbehaltungsrechte und Schadensersatzansprüche im Werkrecht.

Laura Krüger· JA 2014, 575· 180 Min
Pflichten von Unternehmer und BestellerAGBZurückbehaltungsrechte+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Bahnfahrt mit Hindernissen

Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.

§ 823 Abs. 1 BGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Besondere Klausurkonstellationen+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Alpenbrause«

Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.

Caspar Behme· JURA 2014, 1174
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Problematische Rechtsberatung

Drei Jurastudierende möchten praxisnah agieren und bieten unter Anleitung einer Anwältin kostenlose Rechtsberatung gemäß § 6 Abs. 2 RDG an. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Probleme um Widerruf und Geldrückforderung nach einem Online-Kauf, sowie die Haftung der Beteiligten für fehlerhafte Rechtsberatung. Weitere Fragestellungen betreffen Rückforderungsrechte nach einem Buchverkauf.

Julia Elixmann· JURA 2014, 950
Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & VerbraucherverträgeHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer

Im Rahmen eines Original-Aktenvortrags aus dem zweiten Staatsexamen wird das Verhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und der Übernachtungspflicht des Arbeitnehmers bei Montageeinsätzen thematisiert. Der Fall betrifft außerdem die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis nach der eigenmächtigen Inanspruchnahme eines Einzelzimmers und der Kürzung des Nettolohns. Es ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Lohnes sowie einen Anspruch auf zukünftige Einzelzimmerbuchungen hat.

Britta Graja· JA 2013, 769· 60 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Kein Bett für Neonazis«!?

Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der geschäftige Scheinerbe

Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.

Gesetzliche ErbfolgeBereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Streit um ein paar Stückchen Papier

Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.

Jan-Erik Schirmer· JURA 2013, 719
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen

Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.

Dr. Chris Thomale· JURA 2013, 167
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen

In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.

Markus Fehrenbach· JURA 2013, 47
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der verschwundene Sattelzug

Die Klausur thematisiert den Erwerb des Eigentums an einem Sattelzug im Zusammenhang mit einer Betrugskonstellation, in der eine Anscheinsvollmacht, der Besitz und der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen sowie die Herausgabeansprüche und Schadensersatzforderungen zwischen einer Spedition, einem Zwischenhändler und einem Kraftfahrzeughändler geprüft werden. Es geht insbesondere um die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen gutgläubigen Erwerb sowie die rechtliche Wirksamkeit von Willenserklärungen und Vertretungsregelungen. Der Fall beruht auf einem abgewandelten Sachverhalt nach dem Urteil des OLG Hamm und wird als anspruchsvoller Übungsfall zur Vertiefung der zivilrechtlichen Problematik gestellt.

Dr. Michael Stöber· JA 2012, 769· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Vogelhändler

Im Fall "Die Vogelhändler" überlässt E seinen Papagei dem Freund A zur Pflege. A verkauft das Tier ohne Zustimmung von E an B weiter, stirbt aber, bevor er dies mitteilen kann. E verlangt nach seiner Rückkehr die Herausgabe bzw. den Wert des Tieres von B, nachdem der Papagei abhandengekommen ist; B erhebt Gegenansprüche. Zu prüfen sind Herausgabe-, Wertersatz- und Bereicherungsansprüche sowie Gegenansprüche auf Rückzahlung.

Dr. Robert Horn· JA 2012, 575· 300 Min
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie LeistungskondiktionGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Perle in der Auster

Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; eine zufällig darin enthaltene Perle wird später von einer Restaurantbesucherin gefunden. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er von der Finderin die Herausgabe verlangen kann.

Dr. Holger Jäckel, Stelios Tonikidis· JA 2012, 339· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Nichtleistungskondiktion+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der hilfsbereite Nachbar

A beauftragt zur Abwendung von Schäden am Nachbarhaus während Abwesenheit des vermeintlichen Eigentümers B einen Bauunternehmer, muss später auch eine akute Gefährdung durch lose Dachziegel beseitigen, wobei ihm ein Unfall passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind zunächst unklar, und zwischen A und V entstehen Ansprüche wegen der Kosten der Abstützarbeiten, Vergütung sowie Schaden an der Treppe. Die Klausur verlangt eine Prüfung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.

Sebastian Homeier, Christian Kleemann· JA 2012, 96· 120 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – RechtsfolgenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Das Beste aus dem Internet

Die Klausur behandelt einen eBay-Kauf zwischen einer GmbH und einer Privatperson, wobei das Gebot von einem Minderjährigen über den Account seines Vaters abgegeben wurde. Themenschwerpunkte sind unter anderem Stellvertretung und Botenschaft, Vertragsschluss und Wirksamkeit bei Online-Versteigerungen, das Verbraucherschutzrecht bei Fernabsatzverträgen einschließlich Widerrufsfristen, sowie die Rückerstattung von Versandkosten. Die Lösung erfordert eine differenzierte Anwendung der Vorschriften zu Vertragsschluss, Vertretung, Fernabsatz und Verbraucherrechten.

Christopher Krois· JA 2012, 27· 300 Min
StellvertretungAngebot und AnnahmeWiderruf & Verbraucherverträge+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Das gelbe Cabrio

Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.

Paul Gooren· JURA 2012, 987
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige

Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.

David Julius Kästle· JURA 2012, 657
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!

In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.

Christian Picker· JURA 2012, 560
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die TÜV-Plakette

In diesem Übungsfall verkauft V ein als TÜV-geprüft deklariertes, jedoch tatsächlich verkehrsunsicheres Auto an K auf eBay. K erfährt nach dem Kauf von erheblichen Mängeln, verlangt Nachbesserung und später Schadenersatz und Rückabwicklung. Die Klausur prüft umfassend Ansprüche aus dem Sachmangelrecht sowie die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten.

Dr. Michael Duchstein· JA 2011, 744· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

In diesem anspruchsvollen Übungsfall klagt ein minderjähriger Junge, vertreten durch seine Eltern, gegen die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern auf Schmerzensgeld und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht. Die besondere prozessuale Situation beinhaltet eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung. Inhaltlich stehen Fragen des Minderjährigenschutzes bei Vertragsschluss, deliktische Haftung und prozessuale Besonderheiten im Mittelpunkt.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung

Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.

Doris Forster· JURA 2011, 778
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion

Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.

Sarah Eickelmann· JURA 2011, 549
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet

Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann

Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.

Auslegung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung

In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.

Thomas Vacca· JURA 2010, 393
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGeschäftsfähigkeitGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+1 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Anwaltliche Beratung

Die Klausur stellt eine anwaltliche Beratung aus der Sicht der Beklagten im Zivilrecht dar. Die Mandantin betreibt eine Tierpension und wird auf Schadensersatz verklagt, nachdem infolge einer Verwechslung ihr Hund versehentlich an einen Dritten herausgegeben und erschossen wurde. Neben Fragen zur Verteidigung gegen die Klage werden mögliche Verantwortlichkeiten Dritter sowie Ersatzansprüche thematisiert.

Lars Theissen· JA 2009, 366· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Vermieter auf Abwegen

Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Wirksamkeit eines Mietvertrags bei zurückgenommener Vollmachtsurkunde, die Minderung der Miete wegen eines Mangels (Fahrstuhlausfall), das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB sowie Fragen der Aufrechnung und der Veräußerung des Mietobjekts. Es wird geprüft, ob der Vermieter Anspruch auf die ausstehende Miete gegen den Mieter hat.

Dr. Stephan Schuster· JA 2009, 105· 120 Min
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungZurückbehaltungsrechte+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.

Olaf Beller· JURA 2009, 612
StellvertretungWiderruf & VerbraucherverträgeEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung

Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.

Sach- und RechtsmängelMinderung & SchadensersatzGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen

Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Heuschnupfen und Atembeschwerden

Im Sachverhalt geht es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bei dem die Versicherungsnehmerin K im Antrag relevante Beschwerden teilweise nicht angibt. Jahre später macht sie Ansprüche aus der Versicherung geltend, woraufhin die Versicherung Rücktritt und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt. Zu prüfen ist, ob ein Leistungsanspruch besteht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der vorvertraglichen Anzeigepflicht und den Folgen fehlerhafter Angaben nach altem und neuem VVG.

Dr. Leander D. Loacker· JA 2008, 780· 300 Min
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JA 2008Fortgeschrittene

Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'

Der Fall behandelt die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch eine Gesichtscreme verursacht werden, welche unter prominenter Werbung vertrieben und als besonders verträglich beworben wurde. Die Großmutter G erleidet durch die Nutzung der Creme schwerwiegende Hautreaktionen und sucht Ersatz für entstandene Kosten und eine Entschädigung. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen die Herstellerin sowie die werbende Schauspielerin im Bereich der (Produzenten-)Haftung.

Dr. Nikolaj Fischer, Christine Schmehl· JA 2008, 498· 120 Min
ProduzentenhaftungProdHaftG§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum

In dieser mittleren Zivilrechtsklausur wird die Wirksamkeit eines unter Drogen geschlossenen Kauf- und Übereignungsvertrags über ein Fahrrad sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber geprüft. Im Vordergrund stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz nach einem Unfall, wobei auf § 985 BGB und die Rechte und Pflichten im EBV einzugehen ist. Eine Abwandlung behandelt das Mietverhältnis unter Haftungsbeschränkung.

Wolfgang Zenker· JA 2008, 417· 120 Min
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG

Die Klausur behandelt die komplexe Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG unter Berücksichtigung ihrer Eintragung sowie der Rechtsprechung zur Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Im Zentrum stehen die persönliche Haftung der Gesellschafter in verschiedenen Konstellationen und die Auswirkungen von Gesellschaftsverträgen und Stammeinlagen auf die Haftungszuordnung. Ferner werden Probleme des Eigenkapitalersatzrechts und des Gläubigerschutzes in Krisensituationen diskutiert.

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JA 20071. Staatsexamen

Aus dem Leben eines Kritikers

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit aus dem Alltag eines Journalisten, der nach einer Auseinandersetzung im Schauspielhaus mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, Hausverbot, Selbsthilfemaßnahmen und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert wird. Thematisiert werden Ansprüche auf Geldentschädigung wegen einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung, Schmerzensgeld nach körperlicher Auseinandersetzung sowie Rückforderungsansprüche bezüglich einer Theaterkarte.

Michael Heese· JA 2007, 691· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 824 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt

Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.

Christin Horlach· JA 2007, 590· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

In der Übungsklausur wird die sogenannte gemischte Schenkung anhand eines Pkw-Verkaufs unter Freunden thematisiert. Es werden verschiedene Ansprüche auf Übergabe, Rückgabe sowie Ersatz von Reparaturkosten und Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises geprüft, wobei insbesondere Fragestellungen aus dem Schenkungs- und Kaufrecht sowie dem Leistungsstörungsrecht und Bereicherungsrecht im Mittelpunkt stehen.

Fabian Eckard, Nico Torka· JA 2007, 497· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Gescheiterte Pläne

In der Klausur wird die vermögensrechtliche Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Scheitern dargestellt. Konkret ist zu prüfen, ob B gegen A einen Anspruch auf Entgelt für seine Arbeitsleistung im Geschäft der A während der Zeit der Partnerschaft zusteht. Der Schwerpunkt liegt auf schuldrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Fragen.

Dr. Eva Kocher· JA 2007, 108· 120 Min
Die LeistungskondiktionEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Teure Wohnungsvermittlung?

Die Klausur behandelt die Vermittlung einer möblierten Wohnung durch einen Makler gegen Provision. Streitpunkte sind die Berechnungsgrundlage der Maklerprovision, die Wirksamkeit und Auslegung der AGB, Abrechnung der Betriebskosten und die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für eine Toilettenreparatur durch die Mieterin. Es werden mietrechtliche und maklerrechtliche Normen sowie Fragen zu den Betriebskosten angesprochen.

Dr. Philipp Böcker· JA 2006, 110· 300 Min
Maklervertrag, §§ 652ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumAGB+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Haftungsfallen auf dem Weg zum Kommanditisten

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Problematiken im Zusammenhang mit der Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG). Es werden mehrere Anspruchssituationen gegen einen werdenden bzw. eingetragenen Kommanditisten geprüft, nachdem Schäden oder Verpflichtungen durch den Komplementär verursacht wurden. Im Mittelpunkt steht die Frage der Haftung des Kommanditisten vor und nach Handelsregistereintragung sowie die Auswirkungen der Einlageleistung.

Annika Clauss, Andreas M. Fleckner· JA 2005, 866· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JA 2005Schwerpunktbereich

Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils

In der Klausur geht es um die Haftung und Rechte von Gesellschaftern einer KG, insbesondere eines Scheinkommanditisten und die Übertragung eines Kommanditanteils. Es werden Ansprüche eines Gläubigers gegen verschiedene beteiligte Personen sowie handelsregisterliche Pflichten behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf Problemen im Gesellschafts- und Handelsrecht.

Dr. Ulf Müller· JA 2005, 602· 180 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung
JA 2005Fortgeschrittene

Geschäfte in der Gründungsphase

In dem Fall gründen A, B und C eine GmbH, schließen aber bereits vor notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Vorgründungsgesellschaft sowie Vor-GmbH) Geschäfte ab. Es geht um die Haftungsverteilung für Verträge, die in den verschiedenen Gründungsstadien abgeschlossen werden, und was sich mit der Eintragung ins Handelsregister bzgl. der Ansprüche von Gläubigern ändert.

Jacques Großkreuz· JA 2005, 347· 180 Min
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ein Wochenende in München

Die Klausur behandelt einen Hotelaufenthalt in München, bei dem es zu Streitigkeiten über den Zimmerpreis und die Herausgabe von Gepäck kommt. Thematisiert werden Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung sowie vertragliche und gesetzliche Pfandrechte. Es sind mehrere zivilrechtliche Ansprüche und Nebenrechte zu prüfen.

Dr. Ulf Müller, Anja Doepner· JA 2005, 108· 300 Min
StellvertretungDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+3 weitere
Verwandte Themen in BGB Allgemeiner Teil

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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