Klausuren
1 KlausurJA 20081. Staatsexamen
Heuschnupfen und Atembeschwerden
Im Sachverhalt geht es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bei dem die Versicherungsnehmerin K im Antrag relevante Beschwerden teilweise nicht angibt. Jahre später macht sie Ansprüche aus der Versicherung geltend, woraufhin die Versicherung Rücktritt und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt. Zu prüfen ist, ob ein Leistungsanspruch besteht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der vorvertraglichen Anzeigepflicht und den Folgen fehlerhafter Angaben nach altem und neuem VVG.
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Leander D. Loacker prüfen besonders häufig Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×).