Klausuren
4 Klausuren»Die gewinnträchtigen Stoffballen«
Die Klausur behandelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und thematisiert hierbei die gewinnträchtigen Stoffballen. Im Mittelpunkt steht die sachenrechtliche Anspruchsprüfung und das Zusammenspiel etwaiger Herausgabe-, Ersatz- und Schutzansprüche. Der Autor ist erfahren im Prüfungswesen und bringt praxisbezogene Sichtweise ein.
Die Vogelhändler
Im Fall "Die Vogelhändler" überlässt E seinen Papagei dem Freund A zur Pflege. A verkauft das Tier ohne Zustimmung von E an B weiter, stirbt aber, bevor er dies mitteilen kann. E verlangt nach seiner Rückkehr die Herausgabe bzw. den Wert des Tieres von B, nachdem der Papagei abhandengekommen ist; B erhebt Gegenansprüche. Zu prüfen sind Herausgabe-, Wertersatz- und Bereicherungsansprüche sowie Gegenansprüche auf Rückzahlung.
Übungsklausur ÖR Nomen est omen
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.
Übungsfall: Verfolgungsfahrt im Dienstwagen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arbeitnehmer, der während einer eigenständigen Verfolgungsfahrt mit dem Dienstwagen nach einem bewaffneten Überfall einen Unfall erleidet und schwer verletzt wird. Die zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen den Täter des Überfalls, einen wartungsverantwortlichen Werkstattmitarbeiter sowie den Arbeitgeber zustehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen, dem Haftungsausschluss nach dem SGB VII sowie dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X. Der Fall beleuchtet zudem Fragen zur Zurechnung des Schadens bei Verfolgungshandlungen und zur Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Robert Horn prüfen besonders häufig Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (2×), Die Leistungskondiktion (1×), Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×), Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).