Bernd Wanderwitz
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Klausuren
1 KlausurJA 2016Fortgeschrittene
Der Prozess
K bestellt bei V über dessen Internethandel eine rare Erstausgabe, die aufgrund eines Softwarefehlers noch im System als verfügbar angezeigt wird, obwohl sie bereits verkauft ist. Nach Bezahlung erhält K keine Lieferung; V beruft sich darauf, nie einen Vertrag gewollt zu haben und möchte sich vom Geschäft lösen. Die Klausur behandelt die Wirksamkeit des Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr, Anfechtung und Unmöglichkeit sowie Ersatzansprüche des Käufers.
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bernd Wanderwitz prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (1×), Angebot und Annahme (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).