BGB Allgemeiner Teil
Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) legt die Grundlagen für alle weiteren Bereiche des Zivilrechts: Rechtsgeschäftslehre, Willenserklärung (§§ 104–185), Form und Grenzen (§§ 125 ff.), Vertretung (§§ 164–181), Fristen/Termine (§§ 186 ff.), Verjährung (§§ 194 ff.), AGB-Recht (§§ 305 ff.) und Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.). Klassiker: Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Anfechtung (§ 119), Scheingeschäft (§ 117), Zugang von Willenserklärungen, Stellvertretung (§ 164).
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Von Grundstücken und Minderjährigen
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird das Zusammenspiel von Grundstückskauf und damit verbundenen Minderjährigenfragen geprüft. Thematisiert werden das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen mit Beteiligung minderjähriger Personen sowie die Eigentumsübertragung an Grundstücken.
„E-Mail-Chaos“
Bei der Klausur 'E-Mail-Chaos' handelt es sich um einen zivilrechtlichen Übungsfall im Bereich des Allgemeinen Teils des BGB, bei dem die Kommunikation per E-Mail eine zentrale Rolle spielt. Thematisiert werden Fragestellungen rund um Angebot, Annahme und Zugang von Willenserklärungen in elektronischer Form. Die Fallbearbeitung richtet sich insbesondere an Examenskandidaten.
„Misslungene Kündigungen?“
Der Fall "Misslungene Kündigungen?" beschäftigt sich mit Problemen rund um die Wirksamkeit von Kündigungen sowie deren Zugang. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, wann eine Kündigung als zugegangen gilt und welche formellen oder materiellen Anforderungen es an den Zugang einer Willenserklärung gibt.
BGB Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.