BGB Allgemeiner Teil
Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) legt die Grundlagen für alle weiteren Bereiche des Zivilrechts: Rechtsgeschäftslehre, Willenserklärung (§§ 104–185), Form und Grenzen (§§ 125 ff.), Vertretung (§§ 164–181), Fristen/Termine (§§ 186 ff.), Verjährung (§§ 194 ff.), AGB-Recht (§§ 305 ff.) und Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.). Klassiker: Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Anfechtung (§ 119), Scheingeschäft (§ 117), Zugang von Willenserklärungen, Stellvertretung (§ 164).
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.Der Vertragsschluss über § 151 BGB
Die Klausur befasst sich mit dem Zustandekommen eines Vertrages nach § 151 BGB, insbesondere mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag ohne Zugang einer Annahmeerklärung wirksam wird. Analysiert wird die Fallkonstellation des sogenannten stillschweigenden oder konkludenten Vertragsschlusses.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Mit Bürgschaft ins Studentenleben
In dieser Originalexamensklausur aus dem Zivilrecht geht es um Fragen rund um das Studentenleben, insbesondere um eine Bürgschaft. Zu bearbeiten sind Fragen der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Bürgschaft unter Berücksichtigung typischer rechtlicher Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Miet- oder Darlehensverträgen.
„Smarte Geschäfte“
Die Klausur 'Smarte Geschäfte' beschäftigt sich mit privatrechtlichen Fragestellungen rund um den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen im digitalen Kontext. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung klassischer schuldrechtlicher und kaufrechtlicher Vorschriften auf moderne Lebenssachverhalte.
BGB Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.