BGB Allgemeiner Teil
Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) legt die Grundlagen für alle weiteren Bereiche des Zivilrechts: Rechtsgeschäftslehre, Willenserklärung (§§ 104–185), Form und Grenzen (§§ 125 ff.), Vertretung (§§ 164–181), Fristen/Termine (§§ 186 ff.), Verjährung (§§ 194 ff.), AGB-Recht (§§ 305 ff.) und Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.). Klassiker: Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Anfechtung (§ 119), Scheingeschäft (§ 117), Zugang von Willenserklärungen, Stellvertretung (§ 164).
Zu diesem Thema haben wir 539 Klausuren im Portal.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen oben.
ZR-Examensklausur zum Schuldrecht: Neuwagenkauf zwischen Chipkrise und streikender Technik
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit aus einem Neuwagenkauf, bei dem es durch die Chipkrise zu Lieferproblemen beim Fahrassistenzsystem kommt. Thematisiert werden insbesondere Sachmängel, Nacherfüllung, Unmöglichkeit, AGB-Kontrolle sowie die Abgrenzung zwischen Kaufrecht und den Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Es geht um die vertragliche Risikoverteilung und Ansprüche des Käufers bei Leistungsstörungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See
Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
BGB Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen