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Zivilrecht

Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft

Der geheime Vorbehalt (§ 116 BGB), die Scherzerklärung (§ 118 BGB) und das Scheingeschäft (§ 117 BGB) regeln die Unwirksamkeit von Willenserklärungen, wenn innerer Wille und objektiver Erklärungswert auseinanderfallen. Klassiker: Wirksamkeitserfordernisse bei Verträgen trotz geheimer Vorbehalte oder Scherzerklärung, Ausnahmen bei Kenntnis des Erklärungsempfängers sowie die Reichweite von Scheingeschäften, etwa bei Immobilienkauf oder "Shill bidding" bei Ebay. Streitstand: Abgrenzung zur Anfechtung und Rechtsfolgen bei Beteiligung Dritter (§§ 116 S. 2, 166 Abs. 1 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Fortgeschrittene

* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Problemstellungen wie Scheingeheißerwerb, gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen, den Geldbegriff im Sachenrecht und die Kondiktion der Kondiktion. Der Sachverhalt thematisiert unter anderem Herausgabeansprüche, Eigentumserwerb und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage. Die Fälle fordern vertiefte Kenntnisse im Schuld-, Sachen- und Vollstreckungsrecht.

Marvin Kalmbach· JA 2025, 629· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie

K erwirbt ein Elektroauto und mietet die zugehörige Batterie vom Hersteller R, wobei der Vertrag eine Klausel über die Sperrung der Wiederauflademöglichkeit bei Vertragsbeendigung enthält. Nach Zahlungsverzug sperrt R per Fernzugriff die Batterie, sodass K nicht weiter fahren kann und für ein Taxi zahlen muss. Zu prüfen sind sachenrechtliche und vertragsrechtliche Ansprüche zwischen K und R.

AGBDer BesitzschutzPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der rauchende Mieter

Die Klausur behandelt mietrechtliche Ansprüche eines über dem Balkon eines stark rauchenden Mieters wohnenden Nachbarn auf Unterlassung des Rauchens, insbesondere unter Berücksichtigung von Hausordnung, Störung nachbarschaftlicher Rechte, mietvertraglichen Beziehungen und etwaigen Besitzschutzansprüchen. Es wird zudem auf den Einfluss des Nichtraucherschutzgesetzes eingegangen und geprüft, ob und in welchem Umfang ein unmittelbarer Abwehr- oder Unterlassungsanspruch zwischen den Mietparteien besteht.

Stefan Jobst· JA 2016, 260· 300 Min
Mietverhältnisse über WohnraumPflichten im Mietverhältnis Dreipersonenverhältnisse+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der nur scheinbare Notfall«

Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.

Tim W. Dornis, Fabian Sturm· JURA 2013, 1167
Die echte GoA – VoraussetzungenGeheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhandel

In diesem Examensfall geht es um die Lieferung von Feinsilber unter Eigentumsvorbehalt, die Verarbeitung zu einem wertvollen Kunstgegenstand und diverse Eigentumsverschiebungen durch weitere Geschäfte – u.a. eine vermeintliche Kreditbesicherung durch einen Angestellten ohne Vertretungsmacht und einen Weiterverkauf an einen gutgläubigen Dritten. Kernproblem ist die Frage nach der Eigentumslage am sog. Salzschiffchen und daraus resultierenden Herausgabeansprüchen.

Herbert Zech· JURA 2010, 215
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+1 weitere
Verwandte Themen in BGB Allgemeiner Teil

Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft in der Jurafuchs-Lernapp

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