Jens Petersen
Klausuren
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe
Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Jens Petersen prüfen besonders häufig Dreipersonenverhältnisse (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Leihe, §§ 598ff. BGB (1×) und Relativität der Schuldverhältnisse (1×).