Doris Forster ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Armgardt für Bürgerliches Recht, antike Rechtsgeschichte, römisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität Konstanz. Ihre Tätigkeit umfasst Forschungsarbeiten im Bereich des Privatrechts sowie der historischen Rechtswissenschaften, insbesondere der antiken und römischen Rechtsgeschichte. Forster ist damit auf die Analyse und Vermittlung der Entwicklung privatrechtlicher Normen und Strukturen spezialisiert.
Klausuren
2 KlausurenÜbungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Doris Forster prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Angebot und Annahme (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×) und Stellvertretung (1×).