Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
ZJS 2011, 50 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Doris Forster
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
Schwerpunkte
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- Anfechtung der WillenserklärungKappungsgrenze beim Schadensersatz nach Anfechtung (§ 122 BGB)
- Anfechtung der WillenserklärungVertrauensschaden – Ersatz entgangenen Gewinns (§ 122 BGB)
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumserwerb bei Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt – Gutgläubigkeit und § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession bei auflösender Bedingung – Wirkung von § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung – Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
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