Hannes Ludyga ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker. Seit 2014 lehrt er als Professor für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität des Saarlandes. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen insbesondere in der Rechtsgeschichte und im Immaterialgüterrecht.
Klausuren
3 KlausurenDas Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR
Die Klausur behandelt das Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Bild- und Filmaufnahmen einer Person durch einen ehemaligen Partner sowie im Rahmen der beruflichen Nutzung durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Thematisiert werden Ansprüche auf Löschung von Fotos und Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos unter Einbeziehung von DS-GVO, Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Fragen zur Einwilligung. Der Schwerpunkt liegt auf Zivilrecht und Medienrecht unter europarechtlichem Bezug.
Scheiden tut weh
Die Klausur behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Familienhauses, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für Stromkosten. Zudem wird ein Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht geprüft.
Ein Arzt in Nöten
Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Hannes Ludyga prüfen besonders häufig Beendigung (1×), Feststellung eines ersatzfähigen Schadens (1×), Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte (1×), Gewillkürte Erbfolge (1×), Minderung & Schadensersatz (1×), Schenkung von Todes wegen (1×), Weitere Sekundäransprüche (1×) und Widerruf & Verbraucherverträge (1×).