Worum geht es
Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) mit Fokus auf die Haftung bei Ausführungsverschulden, gestörte Gesamtschuld und die Anwendung des § 680 BGB bei Scheingefahren. Anhand eines realitätsnahen Sachverhalts unter Studenten werden die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen im Bereich der GoA vertieft. Ebenfalls relevant sind Besonderheiten, wie das bewusste Risiko eines Schädigers und die Auswirkungen gesperrter Verkehrsflächen.
Themen
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