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Zivilrecht

Die echte GoA – Rechtsfolgen

Die echte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, §§ 677 ff. BGB) regelt, welche Ansprüche dem Geschäftsführer und dem Geschäftsherrn nach einer berechtigten oder unberechtigten Fremdgeschäftsführung zustehen. Zentrale Rechtsfolgen sind Ersatz von Aufwendungen (§ 683, § 670 BGB), Herausgabe des Erlangten (§ 681 S. 2, § 812 BGB) und Abwehr unberechtigter Eingriffe (§ 823 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung Aufwendungs- vs. Schadensersatz, Konkurrenz zu Bereicherungs- und Eigentumsherausgabeansprüchen.

Zu diesem Thema haben wir 30 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel

Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.

Christoph G. Martens· JuS 2025, 577· 300 Min
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch § 1004 BGB (analog)§ 823 Abs. 1 BGB+7 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen

Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.

Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+7 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Von Casanova zu casa nueva?

Der Vermieter V hat das Mietverhältnis mit seinem Mieter M wegen Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht, nachdem M mehrere Monatsmieten nicht gezahlt hat. M wohnt in einer günstigen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte und macht geltend, er sei auf diese angewiesen, da vergleichbare Wohnungen nicht verfügbar sind. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit der Kündigungen, die Voraussetzungen für eine Räumung und mögliche Zahlungsansprüche des Vermieters. Zusätzlich verlangt M vom Vermieter eine Erstattung für durchgeführte Schönheitsreparaturen, wobei zu klären ist, ob ihm hierfür Ansprüche zustehen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)AGB+5 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

I See My Red Door, I Must Have It Painted Black

Die Klausur behandelt drei Schwerpunkte: Im ersten Teil werden Mittäterschaft, Schuldnermehrheit und Rechtfertigungsgründe bei Protestaktionen, insbesondere eine Sachbeschädigungsaktion mit Farbsprühgeräten, vertieft. Der zweite Teil befasst sich mit dem deliktischen Schutz von Vorbehaltseigentum und der Beziehung zwischen Vorbehaltseigentümer und Anwartschaftsinhaber im Schadensfall. Im dritten Teil liegt der Fokus auf Gefahrtragungsfragen im Werkvertragsrecht und Drittschadensliquidation.

JURA 2025, 2108· 300 Min
Gläubiger- /Schuldnermehrheit§ 823 Abs. 1 BGBGefahrtragungsregeln +3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.

Thomas Funck, Dr. Niko Haug, David Maus· JuS 2024, 134· 120 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Umsonst reserviert

Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.

Johann Mitzscherlich· ZJS 2023, 556
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Die echte GoA – Rechtsfolgen+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Aufmerksamkeitsdefizit

Die Klausur behandelt eine Konstellation rund um einen minderjährigen Jungen, der mehrfach Fensterscheiben beschädigt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rückgriffskondiktion, Deliktsfähigkeit und Schadensersatz. Zu klären ist unter anderem, ob ein Dritter Ersatz verlangen kann und ob Mutter oder Sohn für weitere Schäden am Nachbarhaus haften.

Philipp Semmelmayer· JA 2023, 270· 120 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Forever Stuck?

Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Tobias Lutzi· JURA 2023, 1063
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Gesetzliche Schuldverhältnisse

Im Ausgangsfall verlangt A von seinem Nachbarn B Ersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten eines Schlüsseldienstes, nachdem A beim Räumen des Gehwegs verunglückt ist. B fordert im Gegenzug von A die Herausgabe von 500 Euro, die A beim Räumen gefunden hatte. Der Fall thematisiert Ansprüche im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, Fragen zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie den Umgang mit Fundsachen. Die Fallfortsetzung behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch A verursachten Erdrutsch während einer Wanderung, welcher das Grundstück und die Schafe des B betrifft, sowie Herausgabe- und Wertersatzansprüche zwischen B und S im Zusammenhang mit den Schafen. Im Fokus stehen delikts- und bereicherungsrechtliche Fragestellungen.

Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen AnspruchsartenDie echte GoA – RechtsfolgenDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.

Steffen M. Jauß· ZJS 2022, 380
VerjährungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.

Bayreuther, Frese· JuS 2021, 952
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Rindvieh Nimmersatt

Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.

Grundprinzipien des SachenrechtsDie echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brand auf dem Bauernhof«

In der Fortgeschrittenen-Zivilrechtsklausur „Brand auf dem Bauernhof“ sind verschiedene Ansprüche im Dreiecksverhältnis zwischen Landwirt, Tierarzt und Dritten zu prüfen. Der Fall thematisiert zentrale Probleme im Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag, der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB), bereicherungsrechtliche Aspekte und haftungsrechtliche Fragen (u.a. Tierhalterhaftung, § 833 BGB) im Kontext einer Tier- und Sachschadenslage nach einem Brand.

Annika Bührle· JURA 2020, 1236
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGBDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Schwertransporter in Bewegung

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.

Tim Walter· JURA 2020, 740
Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelStellvertretung+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der letzte Wille einer Showgröße

Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Johanna Croon-Gestefeld· JURA 2020, 491
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der glücklose Erbensucher

Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.

Christoph Wendelstein· JURA 2019, 186
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der aufgeopferte Tesla

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.

Bernd Galneder, Jan Wißling· JURA 2018, 727
Die echte GoA – VoraussetzungenBesonderer Teil - Rom II-VO+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der Fliesenleger

Die Klausur "Der Fliesenleger" behandelt zahlreiche zivilrechtliche Probleme rund um einen Mietvertrag, der nach einer Trennung und späteren Scheidung sowie durch Einzug eines neuen Partners und bauliche Veränderungen in der Mietwohnung komplex wird. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche der Vermieterin auf Räumung der Wohnung, mögliche Ersatzansprüche des Fliesenlegers für die Renovierung sowie Ausgleichsfragen im Zusammenhang mit der Scheidung. Die Lösung verlangt vertiefte Kenntnisse im Miet-, Familien-, Bereicherungs- und Sachenrecht.

Denise Wiedemann· JA 2016, 494· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Die echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.

Tobias von Bressensdorf· ZJS 2016, 336
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Examensfeier

Im Fall 'Die Examensfeier' wird geprüft, ob A gegen C (und in der Abwandlung gegen B) Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten zustehen, nachdem A nach einer Feier alkoholisiert auf einer Fahrbahn eingeschlafen ist und von seinen Freunden aus Gefahrensituationen gerettet, aber fahrlässig auf eine Fahrradspur gelegt wurde. Der Fall thematisiert die Haftung wegen Ausführungsverschuldens bei einer GoA, die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie die besondere Haftung des § 680 BGB bei echten und tatsächlichen Gefahrenlagen.

Dr. Adam Sagan, Florian Wieg· JA 2016, 173· 120 Min
Die echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eine Schadensregulierung kommt selten allein

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.

Hörnig· JA 2015, 893· 180 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die italienischen Wasserflaschen

Die Klausur behandelt den Tod von Emil und die daraus resultierenden Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten und Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. Thematisiert werden Anspruchsgrundlagen aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Deliktsrecht und das StVG sowie mögliche Regressansprüche und die Erbenhaftung. Neben gesetzlichen Schuldverhältnissen steht die Abgrenzung und Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.

Dr. Andreas Gietl, Alexandra Stenzer· JA 2014, 922· 300 Min
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der vorschnelle Falschparker

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.

Johanna Büstgens, Sarah Nietner· JURA 2014, 1275
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aufwendungen, Schadensersatz und Beseitigung

Die Klausur behandelt einen Rücktritt im Kaufrecht mit Folgeproblemen zu Aufwendungsersatz, Schadensersatz statt der Leistung und Beseitigungsansprüchen. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen schadensrechtlichen und rücktrittsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zur Erstattung von Aufwendungen und deren Konkurrenz zu Rücktrittsfolgen.

Daniel Matthias Klocke· JURA 2014, 1047
Minderung & SchadensersatzNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Weitere Sekundäransprüche+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur stellt anhand eines nachbarrechtlichen Sachverhalts Grundfragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Expertenhaftung und deren Begrenzung dar. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des einen Nachbarn auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen sowie Schadensersatz- und Wertersatzansprüche nach fehlerhafter Gutachtenerstellung. Zudem wird die Problematik eines vereinbarten Haftungsausschlusses aus Sicht Dritter thematisiert.

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der nur scheinbare Notfall«

Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.

Tim W. Dornis, Fabian Sturm· JURA 2013, 1167
Die echte GoA – VoraussetzungenGeheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der hilfsbereite Nachbar

A beauftragt zur Abwendung von Schäden am Nachbarhaus während Abwesenheit des vermeintlichen Eigentümers B einen Bauunternehmer, muss später auch eine akute Gefährdung durch lose Dachziegel beseitigen, wobei ihm ein Unfall passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind zunächst unklar, und zwischen A und V entstehen Ansprüche wegen der Kosten der Abstützarbeiten, Vergütung sowie Schaden an der Treppe. Die Klausur verlangt eine Prüfung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.

Sebastian Homeier, Christian Kleemann· JA 2012, 96· 120 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – RechtsfolgenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 833 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?

Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.

Maike Huneke· JURA 2010, 852
Der BesitzschutzDie echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Teure Wohnungsvermittlung?

Die Klausur behandelt die Vermittlung einer möblierten Wohnung durch einen Makler gegen Provision. Streitpunkte sind die Berechnungsgrundlage der Maklerprovision, die Wirksamkeit und Auslegung der AGB, Abrechnung der Betriebskosten und die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für eine Toilettenreparatur durch die Mieterin. Es werden mietrechtliche und maklerrechtliche Normen sowie Fragen zu den Betriebskosten angesprochen.

Dr. Philipp Böcker· JA 2006, 110· 300 Min
Maklervertrag, §§ 652ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumAGB+5 weitere
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Die echte GoA – Rechtsfolgen in der Jurafuchs-Lernapp

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