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Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, §§ 677–687 BGB) regelt Eingriffe in fremde Rechtskreise durch selbständiges Handeln. Klausurklassiker: Voraussetzungen der echten GoA (Geschäftsbesorgung, Fremdheit, Fremdgeschäftsführungswille), Rechtsfolgen (Aufwendungsersatz aus § 683, § 670 BGB bzw. § 684 S. 1 BGB), Abgrenzung zu berechtigtem Erwerb (§ 812 BGB) und Vertragshaftung sowie Sonderfälle pflichtgebundener Geschäftsführer. Streitstände: Fremdgeschäftsführungswille bei auch fremden Geschäften.

Zu diesem Thema haben wir 66 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

I See My Red Door, I Must Have It Painted Black

Die Klausur behandelt drei Schwerpunkte: Im ersten Teil werden Mittäterschaft, Schuldnermehrheit und Rechtfertigungsgründe bei Protestaktionen, insbesondere eine Sachbeschädigungsaktion mit Farbsprühgeräten, vertieft. Der zweite Teil befasst sich mit dem deliktischen Schutz von Vorbehaltseigentum und der Beziehung zwischen Vorbehaltseigentümer und Anwartschaftsinhaber im Schadensfall. Im dritten Teil liegt der Fokus auf Gefahrtragungsfragen im Werkvertragsrecht und Drittschadensliquidation.

· JURA 2025, 2108· 300 Min Bearbeitung
Gläubiger- /Schuldnermehrheit§ 823 Abs. 1 BGBGefahrtragungsregeln +3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wertpapier, Werkstatt und Weed

R, ein Investmentbanker, übernimmt für seinen Freund C die Anlage dessen Vermögens und tätigt dabei verschiedene Investitionen, die zu einer Schadensersatzforderung führen. Parallel bringt R sein Rennrad zur Wartung in die Werkstatt der S-GmbH & Co. KG, wo es zu einem Montagefehler kommt und Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen bei der Stellvertretung im Handelsrecht, der Abgrenzung von Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie der Haftung bei Gefälligkeiten. Darüber hinaus erwirbt R eine vermietete Immobilie, wobei eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Cannabisanbaus des Mieters und des Einzugs seiner Lebensgefährtin zu prüfen ist.

StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel

Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.

Christoph G. Martens· JuS 2025, 577· 300 Min Bearbeitung
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch § 1004 BGB (analog)§ 823 Abs. 1 BGB+7 weitere
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Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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