Die echte GoA – Sonderfälle
Die echte GoA (§§ 677, 683 BGB) betrifft Fälle, in denen jemand ein fremdes Geschäft mit Fremdgeschäftsführungswillen führt. Sonderfälle betreffen insbesondere die Abgrenzung von GoA zu deliktischer Haftung (§ 823 BGB), Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 1004 BGB), nachbarrechtliche Einwirkungen (§ 906 BGB), öffentlich-rechtliche Bestimmungen (Art. 1, 5 BestG) sowie prozessuale Folgen (§ 62 ZPO). Klassiker: Abgrenzung zur Selbstvornahme, Rückgriff gegen Eigentümer.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel
Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.
Abschleppen im Auftrag des Staates
Die Klausur behandelt Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppen im Auftrag der Stadt. Thematisiert werden insbesondere die gesetzliche Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG, das Vertragsverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nach § 328 BGB analog sowie deliktische und vertragliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln und zivilrechtlicher Haftung steht im Vordergrund.
Die echte GoA – Sonderfälle in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.