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Zivilrecht

Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)

Die unechte GoA (§ 687 BGB) liegt vor, wenn jemand ein fremdes Geschäft ohne Fremdgeschäftsführungswillen – also als eigenes – führt. Dabei wird unterschieden zwischen irrtümlicher (§ 687 Abs. 1) und angemaßter Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2), die unterschiedliche Rechtsfolgen haben: Bei der angemaßten GoA stehen dem Geschäftsherrn insbesondere Ansprüche aus §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667, 678 BGB sowie dem Geschäftsführer Bereicherungsansprüche nach §§ 687 Abs. 2 S. 2, 684 BGB zu. Examensklassiker: Abgrenzung unechte/echte GoA, Ansprüche bei angemaßter GoA.

Zu diesem Thema haben wir 4 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2014Fortgeschrittene

Der vorschnelle Falschparker

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.

Johanna Büstgens, Sarah Nietner· JURA 2014, 1275
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen

Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.

Anja Steinbeck, Madita Block· JURA 2011, 943
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters

Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.

Malek Barudi· ZJS 2010, 219
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verjährung+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?

Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.

Maike Huneke· JURA 2010, 852
Der BesitzschutzDie echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
Verwandte Themen in Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung) in der Jurafuchs-Lernapp

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