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ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters

Malek Barudi· ZJS 2010, 219
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Worum geht es

Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.

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ZJS 2010, 219
Malek Barudi
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