Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?
ZJS 2018, 43 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Beate Gsell, Dr. Matthias Fervers
Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- RücktrittRückgewährausschluss wegen Unmöglichkeit der Rückgabe in Natur (Partnervermittlungsvertrag)
- RücktrittVerwendungsersatz für sonstige Aufwendungen (§ 347 Abs. 2 S. 2 BGB) bei Rückgabe
- RücktrittVerwendungsersatz für Aufwendungen auf Energieverbrauch bei Nutzung
- RücktrittVerwendungsersatz für notwendige Reparaturaufwendungen bei Rückgabe
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