Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
ZJS 2013, 170 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- VerjährungFortbestand dinglicher Sicherheiten bei verjährter Forderung
- VerjährungRückforderung des nach Verjährung Geleisteten
- VerjährungEntstehen eines Leistungsverweigerungsrechts
- VerjährungNeubeginn der Verjährung (§ 212 BGB)
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