Examensübungsklausur: Umsonst reserviert
ZJS 2023, 556 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.
Schwerpunkte
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- Die echte GoA – RechtsfolgenHaftung für Ausführungsverschulden (§ 677 BGB)
- Die echte GoA – RechtsfolgenHaftungsbeschränkung des minderjährigen Geschäftsführers nach § 682 BGB und Anspruch aus § 823 BGB
- Die echte GoA – RechtsfolgenErsatz eines verpassten anderweitigen Erwerbs bei ärztlicher Hilfeleistung
- Die echte GoA – RechtsfolgenErforderlichkeit der Aufwendungen nach § 670 BGB (Einführung)
- Die echte GoA – RechtsfolgenAufwendungen als Voraussetzung des Aufwendungsersatzanspruchs (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB) (Einführung)
Weitere Klausuren zu Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
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