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ZivilrechtJA 2008Fortgeschrittene

Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'

JA 2008, 498 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Dr. Nikolaj Fischer, Christine Schmehl

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2008, 498
Lösung

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.

Schwerpunkte

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