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Zivilrecht

Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung ist Teil des Deliktsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB) und schützt vor Gefahren fehlerhafter Produkte, indem sie Herstellern spezifische Verkehrspflichten (Konstruktion, Fabrikation, Instruktion, Produktbeobachtung) auferlegt. Zentrale Probleme sind die Darlegungs- und Beweislast beim Nachweis des Produktfehlers und Produzentenverschuldens, insbesondere bei Konstruktionsfehlern, Befundsicherungsfehlern (Fabrikationsfehler), sowie bei sog. Ausreißern. Examensrelevant: Fabrikationsfehler, Ausreißerfälle, Beweislastverteilung.

Zu diesem Thema haben wir 10 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Tödliches Pferdefutter

In der Klausur werden insbesondere die Rechtsnatur des Pferdepensions- oder Einstellvertrags sowie damit verbundene Beweisfragen und das Vertretenmüssen thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Produkthaftung des Grundstoffproduzenten, wobei insbesondere eine genaue Fehlerbenennung und die Abgrenzung von Konstruktions- und Fabrikationsfehlern erörtert wird. Außerdem wird die Verkehrssicherungspflichtverletzung, einschließlich der Behandlung von sogenannten Ausreißern, umfassend geprüft. Die Fallbearbeitung verlangt somit eine vertiefte Auseinandersetzung mit Vertragsrecht, Produkthaftung und Verkehrssicherungspflichten.

Körner· JuS 2023, 448
Grundlagen des KaufvertragsProduzentenhaftung+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»... what else?«

Die Hausarbeit thematisiert Verträge über digitale Produkte und prüft schwerpunktmäßig die Anwendung und Reichweite der §§ 327 ff. BGB bei smarten Geräten (hier: WLAN-Kaffeemaschine). Die Fallgestaltung erörtert u. a. Aktualisierungs-, Informations- und Warnpflichten des Herstellers sowie Ansprüche bei Schäden infolge softwarebezogener Fehlfunktionen. Zusätzlich wird im Anschluss die Wiederherstellung von Beiträgen auf Social-Media-Plattformen angesprochen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.

Kerwer, Fischer· JuS 2022, 866
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 826 BGB+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Immer auf dem neuesten Stand?

Die Examensklausur behandelt das Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB. Im Mittelpunkt stehen die Aktualisierungspflichten des Softwareherstellers, das Verhältnis zum kaufrechtlichen Gewährleistungsregime und die Abgrenzung zu anderen Rechtsfiguren. Der Sachverhalt thematisiert die Fragen nach der Pflicht zur Anpassung einer gekauften Software bei technischen Veränderungen und etwaige Rechtsfolgen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Fehlgeleitet

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Unfall mit einem technisch fortgeschrittenen Fahrzeug, das aufgrund eines Softwarefehlers durch einen Spurhalteassistenten eine Familie überfährt. Die Beteiligten streiten um Schadensersatzansprüche, wobei insbesondere die Haftung des Fahrzeughalters, des Fahrers, der Fahrzeugherstellerin und Fragen des Schadensrechts zu klären sind. Es geht um die zivilrechtliche Haftung bei autonomen Fahrsystemen und die Zurechnung von Fehlern autonomer Systeme.

Prof. Dr. Meik Thöne, Julia Kellner· JA 2020, 253· 300 Min
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Unter Wasser

Der Fall behandelt die Rechtsfolgen einer Globalzession zugunsten einer Bank sowie eines verlängerten Eigentumsvorbehalts im Warenverkehr bei konkurrierenden Sicherungsrechten. Zudem werden Ansprüche aus Produzentenhaftung für durch einen Konstruktionsfehler entstandene Wasserschäden thematisiert. Prüfungsrelevante Probleme sind Einwendungsdurchgriff, Abtretung, Rücktritt, Rückabwicklung und Sachenrecht.

Caroline Meller-Hannich· JURA 2018, 606
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenProduzentenhaftung+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Vollautomatisiert unterwegs

In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.

Lena Kunz· JURA 2018, 70
Haftung nach StVGProduzentenhaftung+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Tattoo nach Anleitung

Bei einem Tätowierungsvorgang in Hamburg führten fehlerhafte Angaben in einem deutschen Fachbuch dazu, dass die Tätowierfarbe in unzutreffender Zusammensetzung hergestellt wurde. Dies führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei der Kundin. Die Klausur behandelt insbesondere Ansprüche aus Gewährleistungsrecht, Deliktsrecht und Produktehaftung sowie die Relevanz von Verjährung und internationalem Privatrecht.

Ulrich G. Schroeter· JURA 2017, 322
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Produzentenhaftung+1 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Kaufrechtliche und deliktische Haftung für ›Weiterfresserschäden‹

Die Klausur behandelt Ansprüche wegen sogenannten Weiterfresserschäden an einem Kraftfahrzeug infolge eines Bremsdefekts, dessen Ursache in einem Zulieferteil liegt. Es sind schwerpunktmäßig die kaufrechtliche, deliktische und produkthaftungsrechtliche Haftung in der Lieferkette zu prüfen, einschließlich der Exkulpationsmöglichkeiten des Verkäufers und der Grenzen deliktischer Ansprüche.

Sach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'

Der Fall behandelt die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch eine Gesichtscreme verursacht werden, welche unter prominenter Werbung vertrieben und als besonders verträglich beworben wurde. Die Großmutter G erleidet durch die Nutzung der Creme schwerwiegende Hautreaktionen und sucht Ersatz für entstandene Kosten und eine Entschädigung. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen die Herstellerin sowie die werbende Schauspielerin im Bereich der (Produzenten-)Haftung.

Dr. Nikolaj Fischer, Christine Schmehl· JA 2008, 498· 120 Min
ProduzentenhaftungProdHaftG§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
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Produzentenhaftung in der Jurafuchs-Lernapp

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