ProdHaftG
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte, die Personen- oder Sachschäden verursachen. Abzugrenzen ist die Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB, die auf Verschulden abstellt. Examensklassiker: Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler; Anforderungen an die Befundsicherungspflicht; Haftung bei sog. 'Ausreißern' und unbeabsichtigten Produktbestandteilen wie Kirschkernen im Gebäck.
Klausuren zum Thema
Polychlorierte Dibenzodioxine
In dem Fall geht es um die Lieferung dioxinbelasteter Futtermittel an einen Geflügelbauern, deren Verwendung zur Schlachtung von Legehennen und zur behördlichen Sperrung des Hofes führten. Zu prüfen sind Ansprüche des Geflügelbauern gegen den Futtermittelhändler und den Hersteller, insbesondere aus Deliktsrecht, Kaufgewährleistung und Produkthaftung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Zurechnung, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie Schadenspositionen im Zusammenhang mit kontaminierter Ware.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Der Fall behandelt die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch eine Gesichtscreme verursacht werden, welche unter prominenter Werbung vertrieben und als besonders verträglich beworben wurde. Die Großmutter G erleidet durch die Nutzung der Creme schwerwiegende Hautreaktionen und sucht Ersatz für entstandene Kosten und eine Entschädigung. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen die Herstellerin sowie die werbende Schauspielerin im Bereich der (Produzenten-)Haftung.
ProdHaftG in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.