Klausuren
JA 2008Fortgeschrittene
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)StellvertretungProduzentenhaftung+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Nikolaj Fischer prüfen besonders häufig Produzentenhaftung (1×), Stellvertretung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).