Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"
JuS 2022, 866 · Zivilrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Kerwer, Fischer

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.
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- § 826 BGBUnrichtiges Wirtschaftsprüfergutachten als sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB)
- § 823 Abs. 2 BGBHaftungsausfüllende Zurechnung und Schutzbereich des § 5 StVO
- § 823 Abs. 2 BGBParken im Halteverbot als Schutzgesetz (§ 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 283)
- § 823 Abs. 2 BGBPersönlicher Schutzbereich von § 248b StGB („Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs“)
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