Schadenszurechnung
Die Schadenszurechnung (insb. § 823, §§ 249 ff. BGB) behandelt, ob und in welchem Umfang ein haftungsbegründendes Ereignis einen konkreten Schaden zurechenbar verursacht hat (haftungsausfüllende Kausalität). Zentral sind Äquivalenz- und Adäquanztheorie sowie der Schutzzweck der Norm. Examensklassiker: Doppelkausalität (§ 840 III BGB), rechtmäßiges Alternativverhalten, Schockschäden (§ 253 BGB), Ersatzpflicht für Vorhaltekosten und Reserveursachen.
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht
Die Klausur behandelt einen Anfängerfall im Zivilrecht mit Schwerpunkt auf dem Deliktsrecht. Im Mittelpunkt steht das Haftungssystem der unerlaubten Handlungen nach den §§ 823 ff. BGB.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Konstituierungskrise
Der Fall behandelt einen Sturz auf einem öffentlichen Gehweg aufgrund einer schadhaften Gehwegstelle und die daraus resultierende Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Thematisiert werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, Mitverschulden, Prozesskostenhilfe sowie Beweisfragen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen
Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.
Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.
Zu breit für die Waschstraße?
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.
»Spritztour auf der Kö«
Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Ein schwarzer Tag im Sommer
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft, insbesondere die objektive Klagehäufung sowie Verträge zugunsten Dritter und die Schutzwirkung für Dritte bei der Verletzung von Organisationspflichten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem fehlenden Mitverschulden eines Geschäftsunfähigen und der rechtlichen Kontrolle von AGB, einschließlich der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Zulässigkeit von Klagen durch Erben und gesetzliche Prozessstandschaft geprüft.
Böllern im Fußballstadion
Im Fall zündet ein Zuschauer im Fußballstadion einen Knallkörper, wodurch mehrere Personen verletzt werden. Der Fußballverein muss daraufhin eine Geldstrafe an den DFB zahlen und fordert diese Summe vom Zuschauer zurück. Zu prüfen ist, ob der Verein einen Anspruch auf Ersatz der gezahlten Strafe hat.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Ein aufregender Start in den Tag
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Schmerzensgeldanspruch. Der Schwerpunkt liegt auf der Beweiswürdigung und den daraus folgenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und das Referendariat.
Dienst und Urlaub einer Rechtsreferendarin
Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen nach Kauf eines Tablets im Ausland und einen anschließenden Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Teil wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden im Ausland sowie die damit verbundenen Schadensersatzansprüche behandelt. Im weiteren Verlauf werden Probleme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versteigerung von Dritteigentum, angesprochen.
Das TV-Huhn Brunhilde
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Deliktsrecht mit Schwerpunkt auf der Tierhalterhaftung. Das Problem dreht sich um die Verantwortlichkeit einer Hundehalterin, deren Hund ein teures Filmhuhn beschädigt. Hierbei soll insbesondere die Schadensberechnung sowie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag im zweiten Teil geprüft werden.
Aufmerksamkeitsdefizit
Die Klausur behandelt eine Konstellation rund um einen minderjährigen Jungen, der mehrfach Fensterscheiben beschädigt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rückgriffskondiktion, Deliktsfähigkeit und Schadensersatz. Zu klären ist unter anderem, ob ein Dritter Ersatz verlangen kann und ob Mutter oder Sohn für weitere Schäden am Nachbarhaus haften.
Forever Stuck?
Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.
Der Glatteissturz
Die Klägerin fordert von einer Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen, die sie durch einen Sturz auf einer vereisten, nicht ordnungsgemäß geräumten Zufahrt erlitten hat. Im Streit steht eine mögliche Verletzung der Räum- und Streupflicht (Verkehrssicherungspflicht) sowie die haftungsmäßige Zurechnung der Verletzungsfolgen.
Schmerzhafte Bisse in der Hundepension
Der Fall behandelt Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten nach Bissverletzungen in einer Hundepension. Thematisiert werden insbesondere die Tierhalterhaftung, das Handeln auf eigene Gefahr, die Haftung nach § 830 I 2 BGB bei Kausalitätszweifeln sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Brand im Affenhaus
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Deliktsrechts im Zusammenhang mit einem Brand im Affenhaus. Im Mittelpunkt stehen die Zurechenbarkeit des Schadens nach der Adäquanzformel sowie der Schutzzweck der relevanten Normen, einschließlich der Schutzgesetzeigenschaft von § 1 FluglaternenVO. Außerdem wird die Tierhalterhaftung geprüft, insbesondere im Hinblick auf Mitverschulden und die Kfz-Betriebsgefahr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die freiwillige Befriedigung des Geschädigten einen Schaden darstellt und wie Spenden im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen sind.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Fehlgeleitet
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Unfall mit einem technisch fortgeschrittenen Fahrzeug, das aufgrund eines Softwarefehlers durch einen Spurhalteassistenten eine Familie überfährt. Die Beteiligten streiten um Schadensersatzansprüche, wobei insbesondere die Haftung des Fahrzeughalters, des Fahrers, der Fahrzeugherstellerin und Fragen des Schadensrechts zu klären sind. Es geht um die zivilrechtliche Haftung bei autonomen Fahrsystemen und die Zurechnung von Fehlern autonomer Systeme.
Der gefährlichste Parkplatz der Stadt
Bei der Klausur handelt es sich um eine Anwaltsklausur aus Beklagtensicht zum Thema Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz. Es werden Fragen zu Verkehrssicherungspflichten, Mitverschulden bei einem Versuch, ein wegrollendes Fahrzeug zu stoppen, und der Möglichkeit einer Streitgenössischen Drittwiderklage behandelt.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall zwischen einem Rennradfahrer und einem Inline-Skater. Im Fokus stehen Ersatz und Zurechenbarkeit von Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Sachschäden am Fahrrad. Auch der Umfang von Schmerzensgeld sowie mittelbare Schäden (z.B. Fahrtkosten Dritter) sind zu prüfen.
Italienische Reise
Die Klausur behandelt ein Busunglück, das durch einen alkoholisierten Busfahrer mutwillig verursacht wurde. Im Mittelpunkt stehen die neue Regelung zum Hinterbliebenengeld (§ 10 III StVG, § 844 III BGB), Halterhaftung nach § 7 StVG, erbrechtliche Fragen (z.B. eigenhändiges Testament) sowie die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach Rom II-VO.
Spielplatzfall
Im sogenannten 'Spielplatzfall' geht es um Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten von Erwachsenen im Umgang mit Kleinkindern auf einem öffentlichen Spielplatz. Gegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche wegen von Kindern verursachter Lackschäden an einem Auto sowie einer Verletzung eines Kindes durch einen Radfahrer, jeweils unter besonderer Berücksichtigung deliktsrechtlicher Haftung und möglicher Zurechnung von Aufsichtspflichtverletzungen.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fotografieren und Drohnenüberflügen über ein Grundstück am Beispiel des Schlosses Sanssouci. Thematisiert werden insbesondere mögliche Eigentumsverletzungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz im Zusammenhang mit Drohnenflügen und dem Anfertigen von Fotografien. Zudem werden mögliche Ansprüche des durch Drohnen überflogenen Nachbarn geprüft.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Mandantin begehrt die vollständige Erstattung von Unfallschäden nach einer Kollision beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertritt die Auffassung, dass eine hälftige Mithaftung aufgrund wechselseitigen Verschuldens vorliege. Es sind sowohl haftungsrechtliche als auch beweisrechtliche Fragen – insbesondere zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren – zu prüfen und eine Empfehlung zur weiteren außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung zu geben.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
Ein wertvoller Antiquitätenhändler-Arbeitnehmer stößt beim Verlassen seines Ladenlokals mit einem Studenten zusammen, wodurch eine antike Porzellanvase zerstört wird. Die Klausur thematisiert die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld und Arbeitnehmerhaftung. Besonderheit: Frage der Haftungsverteilung bei leichter Fahrlässigkeit und der Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.
Arzthaftungsrecht
Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.
Die italienischen Wasserflaschen
Die Klausur behandelt den Tod von Emil und die daraus resultierenden Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten und Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. Thematisiert werden Anspruchsgrundlagen aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Deliktsrecht und das StVG sowie mögliche Regressansprüche und die Erbenhaftung. Neben gesetzlichen Schuldverhältnissen steht die Abgrenzung und Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?
Die Klausur fragt, ob M oder F Schadensersatz wegen des durch einen Verkehrsunfall verursachten Ausfalls der Ehefrau als Haushalt- und Praxismitarbeiterin verlangen können. Es sind die deliktsrechtlichen Ansprüche nach §§ 823 ff. BGB sowie familienrechtliche Unterhaltspflichten und die Mitarbeitspflicht gemäß §§ 1353 I, 1356 I BGB zu erörtern. Außerdem wird die Anspruchslage bei einer Tötung der Ehefrau thematisiert.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Im Kahnfall wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein gewerblicher Schiffseigner Schadensersatz nach einem Schiffsunfall für Hebungs- und Reparaturkosten sowie Nutzungsausfall beanspruchen kann. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit § 249 ff. BGB, der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Wiederherstellungskosten und der Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile, insbesondere im Hinblick auf den Streit zwischen älteren und neuerer Rechtsprechung.
Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
Die Klausur behandelt einen tödlichen Unfall eines Reisenden infolge einer angeblich zu niedrigen Balkonbrüstung während einer Pauschalreise in die Türkei. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangt vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Reisemangels und erlittener psychischer Schäden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Reiseveranstalters, zu Reisemängeln, dem Anspruch auf Schadensersatz sowie zu Mitverschulden und Vorteilsausgleich.
Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.
Schadenszurechnung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.