Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen
JuS 2021, 235 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Holle, Bredebach

In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.
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- § 823 Abs. 2 BGBHaftungsausfüllende Zurechnung und Schutzbereich des § 5 StVO
- § 823 Abs. 2 BGBParken im Halteverbot als Schutzgesetz (§ 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 283)
- § 823 Abs. 2 BGBPersönlicher Schutzbereich von § 248b StGB („Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs“)
- § 823 Abs. 2 BGBUnterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) als Schutzgesetz
- § 823 Abs. 2 BGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB) als Schutzgesetz
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