BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
Zivilrecht

Haftungsbeschränkungen

Haftungsbeschränkungen im Zivilrecht begrenzen die Verantwortlichkeit für Schäden, etwa auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599, 690, 968 BGB) oder auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (§ 277 BGB). Die Reichweite dieser Haftungsmodifikationen ist v.a. bei Schenkung, unentgeltlicher Verwahrung und Geschäftsführung ohne Auftrag relevant. Examensklassiker: Abgrenzung der Haftungsmaßstäbe, Anwendung auf Gefälligkeitsverhältnisse sowie im Straßenverkehr oder beim Erste-Hilfe-Einsatz.

Zu diesem Thema haben wir 21 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio

Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.

Tobias Wende· JuS 2025, 865· 300 Min
DreipersonenverhältnisseGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+7 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Konstituierungskrise

Der Fall behandelt einen Sturz auf einem öffentlichen Gehweg aufgrund einer schadhaften Gehwegstelle und die daraus resultierende Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Thematisiert werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, Mitverschulden, Prozesskostenhilfe sowie Beweisfragen.

Dr. Holger Jäckel· JA 2025, 583· 60 Min
§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften

Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Lennart Nicolai· JuS 2025, 665
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionenHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters

Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.

Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben

Im Fall begehrt eine Arbeitnehmerin Schadensersatz vom Arbeitgeber, nachdem sie durch eine coronabedingte Quarantäne ihre geplante Hochzeit und Feier absagen musste. Geprüft werden Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Stornokosten und weiteren Auslagen im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Arbeitsalltag. Deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, der Fokus liegt auf vertraglichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen im Arbeits- und Schadensrecht.

Bernd Piper, Paul Leonard Enderle· JA 2023, 281· 240 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB

Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.

Vincent Weber, Johannes Herb· JURA 2023, 541
Begrenzungen/Schadensmilderungen+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Glatteissturz

Die Klägerin fordert von einer Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen, die sie durch einen Sturz auf einer vereisten, nicht ordnungsgemäß geräumten Zufahrt erlitten hat. Im Streit steht eine mögliche Verletzung der Räum- und Streupflicht (Verkehrssicherungspflicht) sowie die haftungsmäßige Zurechnung der Verletzungsfolgen.

Dr. Holger Jäckel· JA 2022, 488· 75 Min
§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften

In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.

Bischoff, Kieckhäfer· JuS 2021, 449
RubrumTenorTatbestand+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen

In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.

Holle, Bredebach· JuS 2021, 235
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Brand im Affenhaus

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Deliktsrechts im Zusammenhang mit einem Brand im Affenhaus. Im Mittelpunkt stehen die Zurechenbarkeit des Schadens nach der Adäquanzformel sowie der Schutzzweck der relevanten Normen, einschließlich der Schutzgesetzeigenschaft von § 1 FluglaternenVO. Außerdem wird die Tierhalterhaftung geprüft, insbesondere im Hinblick auf Mitverschulden und die Kfz-Betriebsgefahr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die freiwillige Befriedigung des Geschädigten einen Schaden darstellt und wie Spenden im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen sind.

Hauser, May· JuS 2021, 48
§ 823 Abs. 1 BGB§§ 830, 840 BGB§ 833 BGB+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Rennradunfall

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall zwischen einem Rennradfahrer und einem Inline-Skater. Im Fokus stehen Ersatz und Zurechenbarkeit von Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Sachschäden am Fahrrad. Auch der Umfang von Schmerzensgeld sowie mittelbare Schäden (z.B. Fahrtkosten Dritter) sind zu prüfen.

§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!

Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.

Dr. Michael Duchstein· JA 2018, 452· 60 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Spielplatzfall

Im sogenannten 'Spielplatzfall' geht es um Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten von Erwachsenen im Umgang mit Kleinkindern auf einem öffentlichen Spielplatz. Gegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche wegen von Kindern verursachter Lackschäden an einem Auto sowie einer Verletzung eines Kindes durch einen Radfahrer, jeweils unter besonderer Berücksichtigung deliktsrechtlicher Haftung und möglicher Zurechnung von Aufsichtspflichtverletzungen.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 832 BGB+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Unfall auf dem Parkplatz

Die Mandantin begehrt die vollständige Erstattung von Unfallschäden nach einer Kollision beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertritt die Auffassung, dass eine hälftige Mithaftung aufgrund wechselseitigen Verschuldens vorliege. Es sind sowohl haftungsrechtliche als auch beweisrechtliche Fragen – insbesondere zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren – zu prüfen und eine Empfehlung zur weiteren außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung zu geben.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 456· 60 Min
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Scherben bringen (nicht immer) Glück

Ein wertvoller Antiquitätenhändler-Arbeitnehmer stößt beim Verlassen seines Ladenlokals mit einem Studenten zusammen, wodurch eine antike Porzellanvase zerstört wird. Die Klausur thematisiert die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld und Arbeitnehmerhaftung. Besonderheit: Frage der Haftungsverteilung bei leichter Fahrlässigkeit und der Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung.

Daniel E. Holler· JA 2017, 17· 120 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Eine folgenschwere Gefälligkeit

Die Klausur behandelt die arbeitsrechtlichen und schadensrechtlichen Konsequenzen einer arbeitsvertraglichen Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel. Im Fokus stehen die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung, Zahlungsforderungen des Arbeitsgebers sowie Fragen der AGB-Kontrolle und des Schadensersatzes.

Dr. Alexander Stöhr, Alexandra Hille· JA 2016, 418· 300 Min
AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Der unaufmerksame Kranführer

Der Sachverhalt behandelt die Haftung des angestellten Kranführers A, der auf einer Baustelle durch einen Fehler sowohl betriebsintern als auch gegenüber Dritten Sach- und Personenschäden verursacht. Es sind zivilrechtliche Ansprüche von Arbeitgeber, Kollegen und Passanten gegen A sowie gegen weitere Beteiligte zu prüfen. Dabei spielen die Haftungsbeschränkung von Arbeitnehmern und das Haftungssystem der Kommanditgesellschaft eine zentrale Rolle.

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger· JA 2016, 180· 180 Min
§ 823 Abs. 1 BGBHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall

Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.

Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Arzthaftungsrecht

Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.

Jens Prütting· JURA 2015, 1361
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ein bestürzender Sturz im Urlaub

Die Klausur behandelt einen tödlichen Unfall eines Reisenden infolge einer angeblich zu niedrigen Balkonbrüstung während einer Pauschalreise in die Türkei. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangt vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Reisemangels und erlittener psychischer Schäden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Reiseveranstalters, zu Reisemängeln, dem Anspruch auf Schadensersatz sowie zu Mitverschulden und Vorteilsausgleich.

Dr. Christoph Warga· JA 2011, 504· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine

Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.

Gebhard M. Rehm, Gesine Aden· JURA 2009, 136
Gläubiger- /Schuldnermehrheit+3 weitere
Verwandte Themen in Schadensrecht

Haftungsbeschränkungen in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen