Haftungsbeschränkungen
Haftungsbeschränkungen im Zivilrecht begrenzen die Verantwortlichkeit für Schäden, etwa auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599, 690, 968 BGB) oder auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten (§ 277 BGB). Die Reichweite dieser Haftungsmodifikationen ist v.a. bei Schenkung, unentgeltlicher Verwahrung und Geschäftsführung ohne Auftrag relevant. Examensklassiker: Abgrenzung der Haftungsmaßstäbe, Anwendung auf Gefälligkeitsverhältnisse sowie im Straßenverkehr oder beim Erste-Hilfe-Einsatz.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Konstituierungskrise
Der Fall behandelt einen Sturz auf einem öffentlichen Gehweg aufgrund einer schadhaften Gehwegstelle und die daraus resultierende Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Thematisiert werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, Mitverschulden, Prozesskostenhilfe sowie Beweisfragen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften
Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters
Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.
Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben
Im Fall begehrt eine Arbeitnehmerin Schadensersatz vom Arbeitgeber, nachdem sie durch eine coronabedingte Quarantäne ihre geplante Hochzeit und Feier absagen musste. Geprüft werden Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Stornokosten und weiteren Auslagen im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Arbeitsalltag. Deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, der Fokus liegt auf vertraglichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen im Arbeits- und Schadensrecht.
Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB
Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.
Der Glatteissturz
Die Klägerin fordert von einer Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen, die sie durch einen Sturz auf einer vereisten, nicht ordnungsgemäß geräumten Zufahrt erlitten hat. Im Streit steht eine mögliche Verletzung der Räum- und Streupflicht (Verkehrssicherungspflicht) sowie die haftungsmäßige Zurechnung der Verletzungsfolgen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften
In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Brand im Affenhaus
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Deliktsrechts im Zusammenhang mit einem Brand im Affenhaus. Im Mittelpunkt stehen die Zurechenbarkeit des Schadens nach der Adäquanzformel sowie der Schutzzweck der relevanten Normen, einschließlich der Schutzgesetzeigenschaft von § 1 FluglaternenVO. Außerdem wird die Tierhalterhaftung geprüft, insbesondere im Hinblick auf Mitverschulden und die Kfz-Betriebsgefahr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die freiwillige Befriedigung des Geschädigten einen Schaden darstellt und wie Spenden im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen sind.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall zwischen einem Rennradfahrer und einem Inline-Skater. Im Fokus stehen Ersatz und Zurechenbarkeit von Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Sachschäden am Fahrrad. Auch der Umfang von Schmerzensgeld sowie mittelbare Schäden (z.B. Fahrtkosten Dritter) sind zu prüfen.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.
Spielplatzfall
Im sogenannten 'Spielplatzfall' geht es um Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten von Erwachsenen im Umgang mit Kleinkindern auf einem öffentlichen Spielplatz. Gegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche wegen von Kindern verursachter Lackschäden an einem Auto sowie einer Verletzung eines Kindes durch einen Radfahrer, jeweils unter besonderer Berücksichtigung deliktsrechtlicher Haftung und möglicher Zurechnung von Aufsichtspflichtverletzungen.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Mandantin begehrt die vollständige Erstattung von Unfallschäden nach einer Kollision beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertritt die Auffassung, dass eine hälftige Mithaftung aufgrund wechselseitigen Verschuldens vorliege. Es sind sowohl haftungsrechtliche als auch beweisrechtliche Fragen – insbesondere zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren – zu prüfen und eine Empfehlung zur weiteren außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung zu geben.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
Ein wertvoller Antiquitätenhändler-Arbeitnehmer stößt beim Verlassen seines Ladenlokals mit einem Studenten zusammen, wodurch eine antike Porzellanvase zerstört wird. Die Klausur thematisiert die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld und Arbeitnehmerhaftung. Besonderheit: Frage der Haftungsverteilung bei leichter Fahrlässigkeit und der Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die arbeitsrechtlichen und schadensrechtlichen Konsequenzen einer arbeitsvertraglichen Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel. Im Fokus stehen die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung, Zahlungsforderungen des Arbeitsgebers sowie Fragen der AGB-Kontrolle und des Schadensersatzes.
Der unaufmerksame Kranführer
Der Sachverhalt behandelt die Haftung des angestellten Kranführers A, der auf einer Baustelle durch einen Fehler sowohl betriebsintern als auch gegenüber Dritten Sach- und Personenschäden verursacht. Es sind zivilrechtliche Ansprüche von Arbeitgeber, Kollegen und Passanten gegen A sowie gegen weitere Beteiligte zu prüfen. Dabei spielen die Haftungsbeschränkung von Arbeitnehmern und das Haftungssystem der Kommanditgesellschaft eine zentrale Rolle.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Arzthaftungsrecht
Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
Die Klausur behandelt einen tödlichen Unfall eines Reisenden infolge einer angeblich zu niedrigen Balkonbrüstung während einer Pauschalreise in die Türkei. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangt vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Reisemangels und erlittener psychischer Schäden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Reiseveranstalters, zu Reisemängeln, dem Anspruch auf Schadensersatz sowie zu Mitverschulden und Vorteilsausgleich.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.
Haftungsbeschränkungen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.