Daniel E. Holler
Klausuren
4 KlausurenDer Parkplatzfall
Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Die Klausur behandelt einen haftungsrechtlichen Fall im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (§ 613a BGB) und dem Prinzip der Vertragspartnerwahl. Im Mittelpunkt stehen Ersatzansprüche aufgrund eines fahrlässig verursachten Schadens durch einen Lehrling, die Wechselwirkung zwischen alter und neuer Betriebsinhaberschaft sowie der Übergang von Arbeitsverhältnissen.
Der gepfändete Diamantring
Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.
Scherben bringen (nicht immer) Glück
Ein wertvoller Antiquitätenhändler-Arbeitnehmer stößt beim Verlassen seines Ladenlokals mit einem Studenten zusammen, wodurch eine antike Porzellanvase zerstört wird. Die Klausur thematisiert die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld und Arbeitnehmerhaftung. Besonderheit: Frage der Haftungsverteilung bei leichter Fahrlässigkeit und der Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Daniel E. Holler prüfen besonders häufig Entstehung von Schuldverhältnissen (2×), § 823 Abs. 1 BGB (1×), AGB (1×), Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×), Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Grundprinzipien des Sachenrechts (1×).