Klausuren
Eine folgenschwere Gefälligkeit
In diesem Fall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Fortbildungsvereinbarung. Es sind insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten, zum Einsatz einer Detektei und zur Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Die Klausur behandelt die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung im Rahmen der Abtretung einer Forderung, vertragliche Schadensersatzansprüche aus Werkvertragsrecht sowie die Möglichkeit der Aufrechnung als Rechtsmangel bei einer abgetretenen Forderung. Zudem werden Ansprüche des Abtretungsempfängers gegen den Zedenten bei fehlender Realisierbarkeit der Forderung geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Alexander Stöhr prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), AGB (1×), Aufrechnung (1×), Beendigung (1×), Stellvertretung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).