Feststellung eines ersatzfähigen Schadens
Die Feststellung eines ersatzfähigen Schadens bestimmt sich nach den §§ 249 ff. BGB anhand der Differenzhypothese: Ersetzt wird der Unterschied zwischen der realen Vermögenslage und der fiktiven Lage ohne schädigendes Ereignis. Zu unterscheiden sind Naturalrestitution (§ 249) und Schadenskompensation (§ 251). Examensklassiker: fiktive Abrechnung bei Sachschäden (auch bei Veräußerung), Ausschluss fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht, positives vs. negatives Interesse, Dispositionsfreiheit des Geschädigten.
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht
Die Klausur behandelt einen Anfängerfall im Zivilrecht mit Schwerpunkt auf dem Deliktsrecht. Im Mittelpunkt steht das Haftungssystem der unerlaubten Handlungen nach den §§ 823 ff. BGB.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden
Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Im Fall verlangt der Erbe Harry Otter nach der Verleihung eines wertvollen Diadems dessen Herausgabe von der Entleiherin Ginny Wiesel. Nach deren Mitteilung, das Diadem verloren zu haben, stellt sich die Frage nach einem möglichen Schadensersatz und der Geltendmachung eines sogenannten ‚3er-Antrags‘. Die Klausur prüft Ansprüche auf Herausgabe und Schadensersatz, insbesondere im Unvermögensfall nach Leihe.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Konstituierungskrise
Der Fall behandelt einen Sturz auf einem öffentlichen Gehweg aufgrund einer schadhaften Gehwegstelle und die daraus resultierende Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Thematisiert werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, Mitverschulden, Prozesskostenhilfe sowie Beweisfragen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters
Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen
Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.
Böllern im Fußballstadion
Im Fall zündet ein Zuschauer im Fußballstadion einen Knallkörper, wodurch mehrere Personen verletzt werden. Der Fußballverein muss daraufhin eine Geldstrafe an den DFB zahlen und fordert diese Summe vom Zuschauer zurück. Zu prüfen ist, ob der Verein einen Anspruch auf Ersatz der gezahlten Strafe hat.
Anfängerklausur zum Kaufrecht: Wasser im Wagen
Paul Kater verlangt nach einem Gebrauchtwagenkauf von Susanne Vogel die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 9.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, da zahlreiche Mängel am Fahrzeug vorliegen und diese nicht vollständig beseitigt wurden. Zusätzlich fordert Kater von Vogel Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800 €. Im Mittelpunkt des Falls stehen die kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, das Rücktrittsrecht sowie die Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung der Anwaltskosten. Vogel rechnet mit Gegenansprüchen auf Nutzungs- und Wertersatz auf. Zu klären sind die wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren rechtliche Voraussetzungen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht – Fußballspiel mit Folgen
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Deliktsrechts anlässlich einer Auseinandersetzung im Rahmen eines Fußballspiels. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und das Zusammenspiel der Anspruchsgrundlagen aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie §§ 830, 840 BGB. Weiter werden ergänzend Fragen zur Haftung aus § 826 BGB sowie zu möglichen Aufsichts- und Auswahlverschulden nach § 831 BGB thematisiert.
Ein aufregender Start in den Tag
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Schmerzensgeldanspruch. Der Schwerpunkt liegt auf der Beweiswürdigung und den daraus folgenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und das Referendariat.
Der gestresste Vater
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung zum Internationalen Privatrecht, insbesondere zu Art. 6 I Rom I-VO in Bezug auf Verbraucherverträge sowie zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im materiellen Recht wird die Zurechnung von Mitverschulden nach § 254 BGB im Kontext von Schutzverträgen und deliktischer Haftung diskutiert, zudem werden kaufrechtliche Fragestellungen geprüft.
Alles im grünen Bereich
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Ansprüche aus einem Unfall zwischen einer Landwirtin und einem Besucher eines Nachbargrundstücks sowie Schadensersatzansprüche bei rechtsanwaltlicher Pflichtverletzung. Außerdem werden nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche und das Selbstbeseitigungsrecht wegen Überwuchs eines Baumes thematisiert. Die Prüfung erstreckt sich auf deliktische, vertragliche und nachbarrechtliche Problemkreise und schult den Umgang mit einschlägigen Normen im Kontext aktueller Rechtsprechung.
Das TV-Huhn Brunhilde
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Deliktsrecht mit Schwerpunkt auf der Tierhalterhaftung. Das Problem dreht sich um die Verantwortlichkeit einer Hundehalterin, deren Hund ein teures Filmhuhn beschädigt. Hierbei soll insbesondere die Schadensberechnung sowie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag im zweiten Teil geprüft werden.
Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben
Im Fall begehrt eine Arbeitnehmerin Schadensersatz vom Arbeitgeber, nachdem sie durch eine coronabedingte Quarantäne ihre geplante Hochzeit und Feier absagen musste. Geprüft werden Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Stornokosten und weiteren Auslagen im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Arbeitsalltag. Deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, der Fokus liegt auf vertraglichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen im Arbeits- und Schadensrecht.
Aufmerksamkeitsdefizit
Die Klausur behandelt eine Konstellation rund um einen minderjährigen Jungen, der mehrfach Fensterscheiben beschädigt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rückgriffskondiktion, Deliktsfähigkeit und Schadensersatz. Zu klären ist unter anderem, ob ein Dritter Ersatz verlangen kann und ob Mutter oder Sohn für weitere Schäden am Nachbarhaus haften.
Das Hafencenter kommt
Die Klausur behandelt die mietrechtlichen Streitigkeiten um Mietminderung wegen Baustellenlärms und weiterer Beeinträchtigungen durch ein benachbartes Bauvorhaben (Hafencenter). Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Mangels nach § 536 BGB, die Pflicht zur Erklärung einer Minderung, das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumung. Prozessuale Aspekte zu Ablauf und Rechtsbehelfen im Zivilverfahren werden anhand eines vollständigen Klage- und Urteilsablaufs eingeübt.
Forever Stuck?
Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB
Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Der Glatteissturz
Die Klägerin fordert von einer Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen, die sie durch einen Sturz auf einer vereisten, nicht ordnungsgemäß geräumten Zufahrt erlitten hat. Im Streit steht eine mögliche Verletzung der Räum- und Streupflicht (Verkehrssicherungspflicht) sowie die haftungsmäßige Zurechnung der Verletzungsfolgen.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
Eiskalte Schicksalsschläge
Die Examensklausur behandelt im ersten Teil ein haftungsrechtliches Problem rund um die 'cold-water-Challenge', insbesondere die deliktsrechtlichen Verkehrspflichten und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen. Im zweiten Teil wird ein aktuelles BGH-Urteil zu mietrechtlichen Fragestellungen bei Eintritt von Haushaltsangehörigen nach dem Tod des Mieters aufgegriffen.
Schmerzhafte Bisse in der Hundepension
Der Fall behandelt Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten nach Bissverletzungen in einer Hundepension. Thematisiert werden insbesondere die Tierhalterhaftung, das Handeln auf eigene Gefahr, die Haftung nach § 830 I 2 BGB bei Kausalitätszweifeln sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften
In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.
Fehlgeleitet
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Unfall mit einem technisch fortgeschrittenen Fahrzeug, das aufgrund eines Softwarefehlers durch einen Spurhalteassistenten eine Familie überfährt. Die Beteiligten streiten um Schadensersatzansprüche, wobei insbesondere die Haftung des Fahrzeughalters, des Fahrers, der Fahrzeugherstellerin und Fragen des Schadensrechts zu klären sind. Es geht um die zivilrechtliche Haftung bei autonomen Fahrsystemen und die Zurechnung von Fehlern autonomer Systeme.
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.
Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker
Die Klausur behandelt die Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker, insbesondere die Berechtigung zur eigenmächtigen Entfernung des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ersatz für Abschleppkosten und weitere Schäden. Anhand von Beispielfällen werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und die Auswirkungen kleiner Sachverhaltsveränderungen beleuchtet.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur thematisiert verschiedene Testamente und mögliche Erben zum Nachlass des verstorbenen Horst Heedorfer. Im Zentrum steht die Frage, ob und welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche Markus Möder als vermeintlicher Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann. Es kommen erbrechtliche sowie sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragen zur Anwendung.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall zwischen einem Rennradfahrer und einem Inline-Skater. Im Fokus stehen Ersatz und Zurechenbarkeit von Schäden wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Sachschäden am Fahrrad. Auch der Umfang von Schmerzensgeld sowie mittelbare Schäden (z.B. Fahrtkosten Dritter) sind zu prüfen.
Italienische Reise
Die Klausur behandelt ein Busunglück, das durch einen alkoholisierten Busfahrer mutwillig verursacht wurde. Im Mittelpunkt stehen die neue Regelung zum Hinterbliebenengeld (§ 10 III StVG, § 844 III BGB), Halterhaftung nach § 7 StVG, erbrechtliche Fragen (z.B. eigenhändiges Testament) sowie die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach Rom II-VO.
Fehler passieren...
Der Fall thematisiert verschiedene Problembereiche aus dem Delikts-, Schuld- und Erbrecht. Im Kern stehen Fragen zur deliktischen Haftung des Grundstücksbesitzers, zur Geschäftsführung ohne Auftrag, zum Bürgschaftsrecht, zur Verjährung und zur Auslegung eines Testaments mit Anknüpfungspunkten zum Internationalen Privatrecht. Prüfungsrelevante Aspekte sind die Drittschadensliquidation sowie Einreden und Rechtskraft im Bürgschaftsprozess.
Eine folgenreiche Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten einer Beklagten, sich gegen die Vollstreckung aus einem Versäumnisurteil zur Wehr zu setzen. Gegenstand sind insbesondere Einwendungen im Einziehungsverfahren, wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit von Forderungen nach entsprechender Pfändung und Überweisung. Zudem wird die Rolle des Drittschuldners, Kontobewegungen und die Problematik der Doppelzahlung beleuchtet.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.
Spielplatzfall
Im sogenannten 'Spielplatzfall' geht es um Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten von Erwachsenen im Umgang mit Kleinkindern auf einem öffentlichen Spielplatz. Gegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche wegen von Kindern verursachter Lackschäden an einem Auto sowie einer Verletzung eines Kindes durch einen Radfahrer, jeweils unter besonderer Berücksichtigung deliktsrechtlicher Haftung und möglicher Zurechnung von Aufsichtspflichtverletzungen.
Ein Arzt in Nöten
Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.
Der aufgeopferte Tesla
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fotografieren und Drohnenüberflügen über ein Grundstück am Beispiel des Schlosses Sanssouci. Thematisiert werden insbesondere mögliche Eigentumsverletzungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz im Zusammenhang mit Drohnenflügen und dem Anfertigen von Fotografien. Zudem werden mögliche Ansprüche des durch Drohnen überflogenen Nachbarn geprüft.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Mandantin begehrt die vollständige Erstattung von Unfallschäden nach einer Kollision beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vertritt die Auffassung, dass eine hälftige Mithaftung aufgrund wechselseitigen Verschuldens vorliege. Es sind sowohl haftungsrechtliche als auch beweisrechtliche Fragen – insbesondere zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren – zu prüfen und eine Empfehlung zur weiteren außergerichtlichen/gerichtlichen Durchsetzung zu geben.
Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär
Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die arbeitsrechtlichen und schadensrechtlichen Konsequenzen einer arbeitsvertraglichen Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel. Im Fokus stehen die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung, Zahlungsforderungen des Arbeitsgebers sowie Fragen der AGB-Kontrolle und des Schadensersatzes.
Der unaufmerksame Kranführer
Der Sachverhalt behandelt die Haftung des angestellten Kranführers A, der auf einer Baustelle durch einen Fehler sowohl betriebsintern als auch gegenüber Dritten Sach- und Personenschäden verursacht. Es sind zivilrechtliche Ansprüche von Arbeitgeber, Kollegen und Passanten gegen A sowie gegen weitere Beteiligte zu prüfen. Dabei spielen die Haftungsbeschränkung von Arbeitnehmern und das Haftungssystem der Kommanditgesellschaft eine zentrale Rolle.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.
Sturz im Klettergarten
Beim Klettern in einer Kletterhalle stürzt die unerfahrene Klägerin nach einem Missverständnis über Kletterkommandos und wird schwer verletzt. In der Klausur geht es um Ansprüche gegen den Sichernden wegen deliktischer Haftung, die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses sowie die Frage, ob Ersatzansprüche auch für die Tochter und eine weitere Begleitperson bestehen. Schwerpunkte sind die Voraussetzungen einer Pflichtverletzung, die Abgrenzung persönlicher Risikosphäre sowie das richtige Verständnis und die Reichweite von Haftungsbeschränkungen.
Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
Die italienischen Wasserflaschen
Die Klausur behandelt den Tod von Emil und die daraus resultierenden Streitigkeiten bezüglich der Bestattungskosten und Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall. Thematisiert werden Anspruchsgrundlagen aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Deliktsrecht und das StVG sowie mögliche Regressansprüche und die Erbenhaftung. Neben gesetzlichen Schuldverhältnissen steht die Abgrenzung und Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche im Vordergrund.
Abschleppen im Auftrag des Staates
Die Klausur behandelt Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Fahrzeugs beim Abschleppen im Auftrag der Stadt. Thematisiert werden insbesondere die gesetzliche Haftungsverlagerung nach Art. 34 GG, das Vertragsverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nach § 328 BGB analog sowie deliktische und vertragliche Ansprüche. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichem Handeln und zivilrechtlicher Haftung steht im Vordergrund.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur schildert einen Fall aus dem Bahnreise-Alltag mit mehreren Schadensereignissen zwischen Fahrgästen und der Frage, ob und wer im Personenverkehr für Schäden aus der Mitnahme und Handhabung von Gepäckstücken sowie für Eigenmaßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche haftet. Prüfungsrelevant sind dabei vertragliche und deliktische Ansprüche unter Berücksichtigung europarechtlicher Regelungen (Fahrgastrechte-VO) sowie prozessuale Besonderheiten wie Beweiserleichterungen.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Aufwendungen, Schadensersatz und Beseitigung
Die Klausur behandelt einen Rücktritt im Kaufrecht mit Folgeproblemen zu Aufwendungsersatz, Schadensersatz statt der Leistung und Beseitigungsansprüchen. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen schadensrechtlichen und rücktrittsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zur Erstattung von Aufwendungen und deren Konkurrenz zu Rücktrittsfolgen.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Nachbars Garten
Die Klausur stellt anhand eines nachbarrechtlichen Sachverhalts Grundfragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie der Expertenhaftung und deren Begrenzung dar. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des einen Nachbarn auf Aufwendungsersatz bzw. Vergütung nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen sowie Schadensersatz- und Wertersatzansprüche nach fehlerhafter Gutachtenerstellung. Zudem wird die Problematik eines vereinbarten Haftungsausschlusses aus Sicht Dritter thematisiert.
Polychlorierte Dibenzodioxine
In dem Fall geht es um die Lieferung dioxinbelasteter Futtermittel an einen Geflügelbauern, deren Verwendung zur Schlachtung von Legehennen und zur behördlichen Sperrung des Hofes führten. Zu prüfen sind Ansprüche des Geflügelbauern gegen den Futtermittelhändler und den Hersteller, insbesondere aus Deliktsrecht, Kaufgewährleistung und Produkthaftung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Zurechnung, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie Schadenspositionen im Zusammenhang mit kontaminierter Ware.
Dahingeschmolzen
Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit
Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?
Die Klausur fragt, ob M oder F Schadensersatz wegen des durch einen Verkehrsunfall verursachten Ausfalls der Ehefrau als Haushalt- und Praxismitarbeiterin verlangen können. Es sind die deliktsrechtlichen Ansprüche nach §§ 823 ff. BGB sowie familienrechtliche Unterhaltspflichten und die Mitarbeitspflicht gemäß §§ 1353 I, 1356 I BGB zu erörtern. Außerdem wird die Anspruchslage bei einer Tötung der Ehefrau thematisiert.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vermächtnis, das sich auf eine Jukebox bezieht, deren Wert durch eine Modernisierung gesteigert und die später bei einem Mietverhältnis durch Fahrlässigkeit des Mieters zerstört wird. Thematisiert werden insbesondere vermächtnisrechtliche Ansprüche, Verwendungsersatz, Drittschadensliquidation und Fragen des Schadensrechts. Die Lösung verlangt eine umfassende gutachtliche Prüfung der Anspruchsbeziehungen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Im Kahnfall wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein gewerblicher Schiffseigner Schadensersatz nach einem Schiffsunfall für Hebungs- und Reparaturkosten sowie Nutzungsausfall beanspruchen kann. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit § 249 ff. BGB, der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Wiederherstellungskosten und der Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile, insbesondere im Hinblick auf den Streit zwischen älteren und neuerer Rechtsprechung.
Der hilfsbereite Nachbar
A beauftragt zur Abwendung von Schäden am Nachbarhaus während Abwesenheit des vermeintlichen Eigentümers B einen Bauunternehmer, muss später auch eine akute Gefährdung durch lose Dachziegel beseitigen, wobei ihm ein Unfall passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind zunächst unklar, und zwischen A und V entstehen Ansprüche wegen der Kosten der Abstützarbeiten, Vergütung sowie Schaden an der Treppe. Die Klausur verlangt eine Prüfung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.
Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.
Ein bestürzender Sturz im Urlaub
Die Klausur behandelt einen tödlichen Unfall eines Reisenden infolge einer angeblich zu niedrigen Balkonbrüstung während einer Pauschalreise in die Türkei. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangt vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Reisemangels und erlittener psychischer Schäden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Reiseveranstalters, zu Reisemängeln, dem Anspruch auf Schadensersatz sowie zu Mitverschulden und Vorteilsausgleich.
Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau
Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.
Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer fehlerhaft durchgeführten Implantation eines Verhütungsmittels durch einen Arzt und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen, insbesondere der Ersatz von Unterhaltsverpflichtungen und Honorarforderungen. Zudem werden Fragen zu Rücktritt vom Vertrag mit einem Steuerberater sowie internationalem Privatrecht bei grenzüberschreitenden medizinischen Dienstleistungen aufgeworfen. Der Fall enthält sowohl schuldrechtliche als auch IPR-bezogene Fragestellungen.
Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Der Fall behandelt die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch eine Gesichtscreme verursacht werden, welche unter prominenter Werbung vertrieben und als besonders verträglich beworben wurde. Die Großmutter G erleidet durch die Nutzung der Creme schwerwiegende Hautreaktionen und sucht Ersatz für entstandene Kosten und eine Entschädigung. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen die Herstellerin sowie die werbende Schauspielerin im Bereich der (Produzenten-)Haftung.
Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum
In dieser mittleren Zivilrechtsklausur wird die Wirksamkeit eines unter Drogen geschlossenen Kauf- und Übereignungsvertrags über ein Fahrrad sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber geprüft. Im Vordergrund stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz nach einem Unfall, wobei auf § 985 BGB und die Rechte und Pflichten im EBV einzugehen ist. Eine Abwandlung behandelt das Mietverhältnis unter Haftungsbeschränkung.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.
Feststellung eines ersatzfähigen Schadens in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.