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JurafuchsKlausuren
Dr.

Michael Höhne

2 Klausuren im Portal

Klausuren

2 Klausuren
JA 2026Fortgeschrittene

Schilder – Prüfungsgespräche im Referendarexamen – Teil 3: Strafrecht

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen Beitrag der Reihe 'Prüfungsgespräche im Referendarexamen', Teil 3 mit dem Schwerpunkt Strafrecht. Es wird kein eigenständiger Sachverhalt zur Lösung angeboten, sondern strafrechtliches Prüfungswissen anhand von beispielhaften Prüfungsgesprächen dargestellt.

ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe

Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Michael Höhne prüfen besonders häufig Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×).