Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
ZJS 2015, 46 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Michael Höhne, Arian Nazari-Khanachayi
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Deckungskauf nach Mahnung vor Fristablauf – Voraussetzungen
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verfrühter Deckungskauf nach Mahnung, vor Fristablauf – Anwendbarkeit
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)mangelbedingter Betriebsausfallschaden – Anspruchsgrundlagen und Qualifikation
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Mangelbedingter Betriebsausfallschaden (Einführung)
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