Klausuren
1 KlausurJA 2015Fortgeschrittene
Sturz im Klettergarten
Beim Klettern in einer Kletterhalle stürzt die unerfahrene Klägerin nach einem Missverständnis über Kletterkommandos und wird schwer verletzt. In der Klausur geht es um Ansprüche gegen den Sichernden wegen deliktischer Haftung, die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses sowie die Frage, ob Ersatzansprüche auch für die Tochter und eine weitere Begleitperson bestehen. Schwerpunkte sind die Voraussetzungen einer Pflichtverletzung, die Abgrenzung persönlicher Risikosphäre sowie das richtige Verständnis und die Reichweite von Haftungsbeschränkungen.
§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Simon Reinhold prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×).