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Jurafuchs
Professor Dr.

Thomas Hoeren

2 Klausuren im Portal
Professor:in · University of Münster

Thomas Hoeren ist deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität Münster. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Informationsrecht und das Medienrecht. Er gilt als ausgewiesener Experte auf diesen Gebieten und leistet umfassende Beiträge zur Forschung und Lehre im Bereich des IT-Rechts.

Klausuren

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück

Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Yannick Buchholz· JuS 2026, 262· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+7 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Philip Mayer· JuS 2024, 335· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Thomas Hoeren prüfen besonders häufig Grundprinzipien des Sachenrechts (2×), Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (2×), Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten (1×), Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×).