Thomas Hoeren ist deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität Münster. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Informationsrecht und das Medienrecht. Er gilt als ausgewiesener Experte auf diesen Gebieten und leistet umfassende Beiträge zur Forschung und Lehre im Bereich des IT-Rechts.
Klausuren
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Thomas Hoeren prüfen besonders häufig Grundprinzipien des Sachenrechts (2×), Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (2×), Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten (1×), Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×).