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Jurafuchs

Philip Mayer

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Klausuren

JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Philip Mayer· JuS 2024, 335· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Philip Mayer prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (1×).