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Jurafuchs
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB

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Worum geht es

Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.

Themen

Fundstelle

JURA
JURA 2016, 1156
Jens Prütting, Paul Schirrmacher
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Diskussion

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