ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht
JURA 2025, 987 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Moritz Grosser

Adalbert (A), Benno (B) und Cristian (C) sind Partner in einer renommierten Kanzlei, die auf Unternehmensrecht spezialisiert ist. In ihrer Freizeit betreiben sie gemeinsam einen MyTube-Kanal mit ca. 30.000 Abonnenten. Die drei haben für die Aufnahmen ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung von A eingerichtet. Außerdem haben sie unter dem Namen» Anwälte on Air «Kamera-Equipment im Wert von 1.000€ bei der Versandhändlerin D-GmbH (D) angeschafft. Durch ihre Tätigkeit auf MyTube erwirtschaften sie einen monatlichen Nebenverdienst von etwa 300€. Sie vereinbaren mündlich die gemeinsame Mitwirkung an der Aufnahme von Videos in regelmäßig wiederkehrenden Abständen. Alle drei haben sich zur wechselseitigen Recherche von Themen für den Kanal verpflichtet. Inhaltlich sollen sowohl Lernfilme als auch unterhaltsame Alltagsvideos umfasst sein. Da sie sich juristisch absichern wollten, haben die drei ihre Unternehmung unter dem Namen» Anwälte on Air «in das Gesellschaftsregister eingetragen. Nach einem halben Jahr gemeinsamer Aufnahmen beendeten A und C die Zusammenarbeit mit B einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag mit Wirksamkeit zum selben Tag. B wollte nach einem Vorfall in der Kanzlei nicht mehr mit A und C zusammenarbeiten, sodass A den Kanal mit C allein weiterführt. Im Register wird B weiterhin als Gesellschafter geführt. Vier Monate nach dem Ausscheiden von B bestellen sie ein neues Mikrofon für 700€ bei der Versandhändlerin D-GmbH auf Rechnung. Sie bestellen dieses erneut auf den Namen» Anwälte on Air «. Unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung erhielten sie eine automatisch generierte E‑Mail, welche den Eingang der Bestellung bescheinigte. Keinem der Angehörigen der D-GmbH ist der Kanal bekannt. Da A und C bei der Arbeit ein gravierender Fehler unterlaufen ist, wurden sie aus der Sozietät ausgeschlossen und müssen über zehn Millionen Euro Schadenersatz an diese zahlen. A und C müssen schließlich aufgrund ihrer Schulden Privatinsolvenz anmelden, sodass sich die D-GmbH an B wendet. B lehnt dies unter Verweis auf sein Ausscheiden aus dem» Anwälte on Air «Team ab. Ein Mitarbeiter der D-GmbH meint jedoch, dass man sich auf die fortbestehende Eintragung des B im Gesellschaftsregister verlassen durfte. B ist der Ansicht, die D-GmbH könne sich jedenfalls nicht selektiv auf seine Stellung als Gesellschafter berufen. Ein solches» Herauspicken «des günstigsten Sachverhaltes würde ihn unangemessen benachteiligen.
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- Angebot und AnnahmeVertragsänderung durch konkludentes Verhalten bei fehlender Kenntnis von der Änderung („McFit“)
- Angebot und AnnahmeFehlerhafte Bedienung
- Angebot und AnnahmeBindung an ein freibleibendes Angebot bei späterer Verfügbarkeit
- Angebot und AnnahmeVersteckter Einigungsmangel bei Angebot und Annahme – Dissens über Begriffsverständnis
- Angebot und AnnahmeVersteckter Dissens bei Gründung einer OHG ohne Regelung zum Gesellschaftsende
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