Klausuren
2 KlausurenStörerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob Antonia Alfons gegen ihre Nachbarin Margret Müller einen Anspruch auf Beseitigung von Bienenbeuten hat, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Im zweiten Teil wird der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb und Herausgabeanspruch an einer wertvollen Uhr nach einem Verkauf durch eine dritte Person thematisiert. Die Aufgabenstellung basiert auf Entscheidungen des OLG Hamm und richtet sich an fortgeschrittene Studierende zur Vertiefung von Standardproblemen im Sachenrecht, insbesondere zu § 906 BGB.
Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten
Die Klausur behandelt in zwei Abschnitten zentrale Fragestellungen zu Verkehrssicherungspflichten und Haftung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen. Teil 1 thematisiert die Haftung des Supermarktbetreibers für einen Sturz auf einer feuchten Kundentoilette, Teil 2 die Anspruchslage nach Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ausparken durch einen Freund auf Bitten der Geschädigten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Nienke Stamer prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Entstehung von Schuldverhältnissen (1×), Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch (1×) und Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×).