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Dr.

Björn Kupczyk

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Klausuren

1 Klausur
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

In diesem anspruchsvollen Übungsfall klagt ein minderjähriger Junge, vertreten durch seine Eltern, gegen die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern auf Schmerzensgeld und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht. Die besondere prozessuale Situation beinhaltet eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung. Inhaltlich stehen Fragen des Minderjährigenschutzes bei Vertragsschluss, deliktische Haftung und prozessuale Besonderheiten im Mittelpunkt.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Björn Kupczyk prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Geschäftsfähigkeit (1×).