Klausuren
1 KlausurJA 2011Fortgeschrittene
Der Chinaböller
In diesem anspruchsvollen Übungsfall klagt ein minderjähriger Junge, vertreten durch seine Eltern, gegen die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern auf Schmerzensgeld und Feststellung der weiteren Ersatzpflicht. Die besondere prozessuale Situation beinhaltet eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung. Inhaltlich stehen Fragen des Minderjährigenschutzes bei Vertragsschluss, deliktische Haftung und prozessuale Besonderheiten im Mittelpunkt.
Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Björn Kupczyk prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Geschäftsfähigkeit (1×).