Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L
JuS 2020, 955 · Zivilrecht für Schwerpunktbereich
Von Bialluch

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.
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- StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo bei Handeln im fremden Namen ohne Abschlussvollmacht
- StellvertretungHaftung analog § 179 Abs. 1 BGB beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungAnwendbarkeit von § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen
- StellvertretungHaftung des Vertreters bei nicht existierendem Vertretenen – Analoge Anwendung von § 179 Abs. 1 BGB
- StellvertretungAnaloge Anwendung der Vertreterhaftung bei nichtigem Vertrag?
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