Klausuren
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Michael Stöber prüfen besonders häufig Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB) (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).