Mitgehangen, mitgefangen?

Worum geht es
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
Themen
Examensrelevanz
Fundstelle
Klausur schreiben + Peer-Korrektur tauschen
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Diskussion
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Weitere Klausuren zu Bürgschaft, §§ 765ff. BGB
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