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Zivilrecht

Ordnungsgemäße Klageerhebung

Die ordnungsgemäße Klageerhebung (§§ 253–256 ZPO) ist Voraussetzung für die Sachentscheidung und erfordert insbesondere die richtige Parteibezeichnung, Wirksamkeit der Zustellung und Einhaltung der Schriftform. Examensklassiker: Folgen eines Zustellungsmangels, Heilung nach § 189 ZPO, Behandlung von Falschbezeichnungen in Klageschriften (analoge Anwendung von §§ 133, 157 BGB), Anforderungen an unbezifferte Klageanträge (§ 253 II Nr. 2 ZPO).

Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertragliche Schuldverhältnisse, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht – Streit um den Leasing-Wagen

Die Klausur thematisiert vertragliche Schuldverhältnisse im Kontext eines Leasing-Wagens sowie Aspekte des Zivilprozess- und Gesellschaftsrechts. Ein Streit um einen Leasing-Wagen bietet die Grundlage für die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche und prozessualer Besonderheiten insbesondere im Zusammenhang mit Gesellschaften.

Dr. Ansgar Kalle· JuS 2026, 772
LeasingEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-Referendarexamensklausur zu Versäumnisurteil, Verbraucherwiderruf und Bürgschaft

Die Übungsklausur behandelt Fragen rund um das Versäumnisurteil, den Verbraucherwiderruf bei Verbraucherverträgen sowie die Bürgschaft. Schwerpunktmäßig werden prozessuale Anforderungen an ein Versäumnisurteil und die materiell-rechtlichen Folgen eines Verbraucherwiderrufs sowie einer Bürgschaftsübernahme geprüft.

Leon Marcel Kahl· JURA 2026, 70
VersäumnisurteilWiderruf & VerbraucherverträgeBürgschaft, §§ 765ff. BGB+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.

Stefanie Eppenstein· JuS 2025, 773· 60 Min
Zustandekommen und BeendigungFeststellungsklage, § 256 ZPODie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Verbindungslinien zwischen Gesellschafts- und Prozessrecht in der Assessorklausur

Die Klausur thematisiert die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Prozessrecht im Kontext der Assessorklausur. Sie untersucht insbesondere die prozessuale Stellung von Gesellschaften und ihren Mitgliedern sowie die Anforderungen an die Prozessführung. Dabei werden typische Klausurkonstellationen analysiert und praxisrelevante Problemstellungen dargestellt.

Dr. Stefan Schneider· JuS 2025, 648· 240 Min
Klausurtypen & ProzessrechtStreitgenossenschaftProzessführungsbefugnis+2 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht – Die Deluxe KG

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen zum Recht der Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere zu Struktur, Haftung und Vertretung. Sie eignet sich zur Vertiefung gesellschaftsrechtlicher Kenntnisse im Assessorexamen und setzt voraus, dass die Besonderheiten der Personengesellschaften erkannt und sicher angewendet werden.

Professor Dr. Timo Fest· JuS 2025, 51· 300 Min
KommanditgesellschaftStreitgenossenschaft+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht

Die Klausur ist eine Fortgeschrittenenübung aus dem Zivilprozessrecht und behandelt prozessuale Fragestellungen im Zivilprozess. Der Schwerpunkt liegt auf typischen Problemen und Anforderungen an die Parteien im Zivilverfahren.

GerichtszuständigkeitOrdnungsgemäße Klageerhebung+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens

Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.

JURA 2025, 2088
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nach­erfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Wind­unfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.

Henssler, Deckenbrock, Kurzer· JuS 2023, 757
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Der einstweilige Viktor

Die Klausur schildert einen Streit um die Herausgabe des Hundes Viktor zwischen den Freunden F und J. Im Mittelpunkt steht ein Antrag auf einstweilige Verfügung im Zivilprozess, wobei Besitz-, Eigentums- und Anspruchssituation zu prüfen sind. Die Sachverhaltsdarstellung legt Wert auf die Prüfung zivilrechtlicher und prozessualer Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes.

Dr. Thomas Thiede, Jan Mäkeler· JA 2023, 630· 180 Min
Vorläufiger RechtsschutzArten des BesitzesDer Besitzschutz+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Facility-Management-Vertrag zwischen einer spezialisierten GmbH und einem Rechtsanwalt mit Bezug zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Entgeltpflicht und Beweisführung im Urkundenprozess. Zentral sind Fragen rund um die Wirksamkeit und Anwendung von AGB, das Erlöschen vertraglicher Verpflichtungen sowie die prozessualen Besonderheiten des Urkundenprozesses gemäß ZPO. Die Klage bezieht sich auf ausstehende Entgelte und deren Fälligkeit nach vertraglichen Regelungen.

Max Bärnreuther, Lea Zisler· JA 2022, 146· 300 Min
AGBBesondere VerfahrensartenErlöschen des Schuldverhältnisses+2 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Endlich gezahlt – und jetzt?« Eine Fallstudie zur Erfüllung im Prozess

Die Klausur behandelt die prozessuale Reaktion auf die Erfüllung eines Anspruchs während eines bereits anhängigen Zivilprozesses. Anhand von fünf Fallvarianten aus der aktuellen BGH-Rechtsprechung wird analysiert, wie die Parteien im Verlauf verschiedener Stadien der Rechtsverfolgung sachgerecht reagieren können. Dabei stehen der Wegfall des Klageanlasses durch Zahlung und die daraus resultierenden Kostentragungspflichten im Mittelpunkt.

Erlöschen des SchuldverhältnissesErledigungKlageänderung+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?

Das Ehepaar F/M kauft ein Grundstück, um darauf Pferdeboxen errichten zu können, basierend auf einer falschen Information über die Baugenehmigung aus dem Verkaufsexposé. Nach notariellem Vertragsschluss und Grundbucheintragung stellt sich heraus, dass die Errichtung von Pferdeboxen tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist. F/M treten vom Vertrag zurück und klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei prozessuale Besonderheiten zu beachten sind.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2021, 464· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreSach- und RechtsmängelOrdnungsgemäße Klageerhebung+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«

Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.

Ordnungsgemäße KlageerhebungKlageänderungVorläufiger Rechtsschutz+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Mitgehangen, mitgefangen?

Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.

Anna Bizer, Felix Kiefner· JURA 2021, 429
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Die Sorgen eines Grundstückseigentümers

Die Klausur behandelt die Haftung des Grundstückseigentümers für vom Handwerker verursachte Brandfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung des bürgerrechtlichen Aufopferungsanspruchs und einer möglichen analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB beim faktischen Duldungszwang. Zusätzlich werden zivilprozessuale Fragen wie die Widereinsetzung in den vorigen Stand und das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift auf der Einspruchsschrift diskutiert.

Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch +3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Schuster, bleib’ bei deinen Leisten«

Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung nach Unternehmensverkauf, wobei Fragen zur Vertretung durch den ausgeschiedenen Prokuristen, die Firmenfortführung und Schuldenhaftung nach Geschäftsbetriebsübergang zwischen GmbH und KG sowie prozessuale Aspekte, etwa die örtliche Zuständigkeit, zu prüfen sind. Auch werden handelsrechtliche Vorschriften zur Prokura sowie gesellschaftsrechtliche Fragen bei Gesellschafterwechsel und Firmenänderung relevant. Es ist umfassend zu klären, ob und inwieweit die verklagten Parteien für die entstandene Forderung einzustehen haben.

Markus Fehrenbach· JURA 2018, 273
Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

Die Klausur behandelt das Verhalten eines Sohnes, der das Sparbuch seines geschäftsunfähigen Vaters erschleicht und über einen längeren Zeitraum Beträge abhebt sowie weitere Nachlassgegenstände unrechtmäßig nutzt. Thematisiert werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche, das Betreuungsrecht, erbrechtliche Konstellationen und prozessuale Fragen nach dem Tod des Vaters. Der Schwerpunkt liegt auf gesetzlichen Schuldverhältnissen, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Erbrecht und Zivilprozessrecht.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnisVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Anwalt und die Fristen

Der Fall thematisiert den Ablauf und die Kontrolle anwaltlicher Fristenführung im Berufungsverfahren sowie Fragestellungen rund um die wirksame Einreichung eines Fristverlängerungsantrags und die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ausgangspunkt ist eine drohende Verwerfung der Berufung wegen angeblicher Fristversäumung, obwohl der Anwalt die Fristverlängerung beantragt haben will. Es sind insbesondere die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist und der Vortrag zur Glaubhaftmachung im Rahmen der Wiedereinsetzung zu prüfen.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 133· 60 Min
Fristen und TermineDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Das Darlehen

Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.

Birgit Schneider· JURA 2017, 300
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBVerjährungAufrechnung+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Gegen alle Stadionverbote!?

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die rechtliche Überprüfung eines gegen ein Vereinsmitglied ausgesprochenen, bundesweit wirksamen Stadionverbots. Thematisiert werden die Prozessführungsbefugnis, eine eventuelle gewillkürte Parteiänderung sowie die rechtliche Grundlage und Bestandskraft des Stadionverbots nach privatrechtlichen Vorschriften. Im Zentrum stehen die Rechte des Betroffenen und die Zuständigkeit des Vereins als Klagegegner.

Thomas Wieneck· JA 2016, 688· 60 Min
AGBProzessführungsbefugnisWeitere Sekundäransprüche+2 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Die Klausur behandelt die Rechte der Mieterin J im Zusammenhang mit dem Verkauf einer von ihr gemieteten und auch gewerblich genutzten Wohnung an einen Dritten, ohne vorherige Information über das gesetzliche Vorkaufsrecht. Untersucht werden potenzielle Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung gegenüber der ehemaligen Vermieterin und prozessuale Besonderheiten bei Säumnis im Zivilprozess. Die Prüfung erfasst damit sowohl schuldrechtliche als auch zivilprozessuale Fragestellungen.

Hörnig· JA 2016, 659· 300 Min
VorkaufGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen

Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.

FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOPartei-, Prozess- & Postulationsfähigkeit+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur aus dem Zivilrecht stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds im Mittelpunkt. Der Fall thematisiert Fragen der Beratungspflichten, der Haftung des Anlageberaters sowie prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Mahnverfahren und Abtretung von Ansprüchen. Die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe einer Kommanditgesellschaft und die Anforderungen an den sicheren Kapitalerhalt werden ebenfalls behandelt.

Dr. Michael Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Dreipersonenverhältnisse+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Münz-Karibik à la carte

In diesem umfangreichen Übungsfall aus dem Semesterklausurenkurs geht es um Ansprüche aus einer Bräunungssitzungs-Zehnerkarte nach Übertragung an Dritte, die gesellschaftsrechtliche Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten (Versäumnisurteil und Klage gegen verschiedene Gesellschaftspositionen). Die Prüfung erfasst zivilrechtliche Kernfragen des Schuld- und Gesellschaftsrechts sowie zivilprozessuale Fragestellungen.

Elisabeth Hartmeyer, Simon Müller· JA 2015, 17· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsZustandekommen und BeendigungBesondere Klausurkonstellationen+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Von Grundschuldbriefen

Die Klausur behandelt den Erwerb und die Übertragung einer Briefgrundschuld sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Es werden Besonderheiten zu Stellvertretung, Gutglaubenserwerb und Missbrauch der Vertretungsmacht geprüft. Die Klägerin begehrt per Klage vor dem Landgericht, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.

André Pressel· JURA 2015, 618
GrundpfandrechteErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenStellvertretung+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Übungsklausur behandelt aus anwaltlicher Sicht einen nachträglichen Zahlungsstreit im Rahmen eines Mietverhältnisses nach dem Tod der Vermieterin. Im Zentrum steht die Frage der Wirksamkeit einer Zahlung an eine Erbengemeinschaft und der Schutz vor doppelter Inanspruchnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren. Bearbeitet werden typische Problemstellungen im Erb- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zweckmäßigkeitserwägungen aus anwaltlicher Perspektive.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGesetzliche Erbfolge+4 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Arbeitsrecht: Streit um neue Arbeitszeiten

Die Gewerkschaft IG Metall verlangt von der A GmbH, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns, eine Abgeltung der von Mitarbeitern im technischen Außendienst geleisteten Mehrarbeitsstunden zwischen 2010 und 2011, die über die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgingen. Basis ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Betriebsvereinbarung, welche eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einen leistungsabhängigen Bonus vorsah. Die IGM sieht darin eine Verletzung der Koalitionsfreiheit und beruft sich auf Tarifwidrigkeit. Die Rechtsfragen betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit des gewerkschaftlichen Anspruchs, die Wirksamkeit betrieblicher Regelungen bei tariflicher Bindung sowie die Frage nach kollektivrechtlichen Folgenbeseitigungsansprüchen.

§ 1004 BGB (analog)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.

André Pressel· JURA 2013, 43
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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Ordnungsgemäße Klageerhebung in der Jurafuchs-Lernapp

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